Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-544
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Sachverhalt:
++ Hinweis: Die genannten Eckwerte beruhen bereits auf den Werten der Änderungsliste ++
Zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden die Haushaltsansätze für das Jahr 2024 sowie die Finanzplanung für die Jahre 2024 – 2027.
Eventuelle Änderungen des Haushaltsentwurfes werden mittels Änderungsliste gesondert festgehalten und dokumentiert!
Die Zuordnung der Ansätze zu den Ausschüssen erfolgt über die verwaltungsinterne Zuordnung der Produktsachkonten zu den Fachbereichen bzw. Sachgebieten, die wiederum für die Regelbearbeitung der Themen oder die Projekte federführend sind.
Für jeden Fachausschuss steht ein eigener Anhang zur Verfügung, sowie eine Gesamtzusammenstellung. Zur besseren Lesbarkeit sind die Seitenzahlen in jedem Anhangneu nummeriert. In den Sitzungen bietet es sich an, im jeweiligen Fach-Teil zu verbleiben.
Für die Stadtvertreter*Innen empfiehlt es sich, diese Vorlage nicht über das Sitzungssystem „Allris“ aufzurufen, sondern über die Webseite der Stadt Barmstedt. Von dort aus können die Anlagen einzeln geladen werden.
- Rufen Sie hierzu https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/startseite auf
- gehen Sie auf Stadt Barmstedt
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- Im Sitzungskalender finden Sie bei der Vorlage zur Sitzung alle Anlagen einzeln als PDF Datei
Ergebnisplan
Die Haushaltsplanung 2024 ist defizitär. Den Planerträgen in Höhe von 31.563.500 € stehen Planaufwendungen in Höhe von 36.110.900 € gegenüber. Der Plan-Fehlbetrag beträgt damit 4.547.400 €. Er stellt den Unterschied zwischen Plan – Erträgen und Plan – Aufwendungen dar. In der Haushaltsplanung 2023 in Form des Nachtragshaushaltsplanes lag der Fehlbetrag bei 2.928.900 €
Der Plan-Fehlbetrag erklärt sich wie folgt:
Personal Konten 50 + 51)
2023 |
| 2024 |
| + / - zu 2023 |
7.838.500 | € | 8.640.800 | € | + 802.300 € |
Es spiegelt sich sowohl die Tariferhöhung, die Besoldungsanpassung und die bereits eingearbeiteten Stellenmehrungen wider.
Bau- und Grundstücksunterunterhalt Konto 521 / 522
2023 |
| 2024 |
| + / - zu 2023 |
1.621.600 | € | 2.129.400 | € | + 508.200 € |
Der Handlungsbedarf im Bauunterhalt ist auf einem sehr hohen Niveau. Insbesondere an den Schulen und den städtischen Liegenschaften gibt es viel zu tun. Hierbei fordern besonders die Energieeffizienz und die Arbeitssicherheitsmaßgaben kostenintensivere Maßnahmen. Bei der Energieeffizienz ist in späteren Jahren mit einer wenigstens teilweisen Kompensation der Aufwendungen durch Einsparungen zu rechnen.
Zusätzlich zum Bau- und Grundstücksunterhalt ist anzumerken, dass sich dieser in einem Maßnahmenstau befindet. Viele Unterhaltungsmaßnahmen konnten im Jahr 2023 nicht durchgeführt werden und wurden für 2024 neu veranschlagt. Als Grund für den Maßnahmenstau sind zum einen die gestiegenen Preise und zum anderen der Personalmangel, sowohl in der Verwaltung als auch bei den ausführenden Firmen, und das hohe Auftragsaufkommen in den Handwerksbetrieben zu nennen.
Bewirtschaftungskosten Konto 524
2023 |
| 2024 |
| + / - zu 2023 |
2.395.400 | € | 1.893.900 | € | - 501.500 € |
Die Energiekrise geht an der Stadt Barmstedt nach wie vor nicht vorbei. Auch wenn Dämpfungsmaßnahmen bei diesem Komplex für Beruhigung gegenüber der Planung und den Befürchtungen für 2023 sorgten, liegt das Niveau noch um ca. 500.000 € gegenüber dem Ergebnis für das Jahr 2022.
Zuweisungen und Zuschüsse Konto 53
2023 |
| 2024 |
| + / - zu 2023 |
13.091.400 | € | 12.666.900 | € | + 424.500 € |
Hier sind im Wesentlichen die Ausgabe- und Aufwandsbedarfe für die Kinderbetreuung veranschlagt. .
Kreisumlage
2023 | 2024 | + / - zu 2022 |
4.683.300 € | 4.394.400 | - 288.900 € |
Die Kreisumlage wurde lediglich für 2024 um 1,9 % Punkte auf 29,5 % der Finanzkraft gesenkt.
Steueranteile / FAG Leistungen
Die Steuereinnahmen wurden konservativ nach den durchschnittlichen Ist-Werten geplant, bereinigt um evtl. Einmaleinflüsse. Bei der Gewerbesteuer sind die bekannten Unwägbarkeiten aufgrund evtl. Steuerrückforderungen aus früheren Jahren möglichst berücksichtigt.
Zum Tragen kommt eine Anpassung der Hebesätze bei den Grundsteuern sowie der Gewerbesteuer mit der am 27.12.2023 beschlossenen Hebesatzsatzung ab 01.01.2024.
Einkommensteuer-Anteile
2023 |
| 2024 |
| + / - zu 2023 |
5.586.200 | € | 5.994.000 | € | + 407.800 € |
Die Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer werden nach Einschätzung des Haushaltserlasses 2024 wieder höher ausfallen. Die Datenlage ist hier aber noch ungenau, nachdem die Verteilungsschlüssel und – modalitäten neu bestimmt bzw. geändert werden.
Umsatzsteuer-Anteile
2023 | 2024 |
| + / - zu 2023 |
432.200 € | 458.000 | € | + 25.800 € |
Die Gemeindeanteile an der Umsatzsteuer werden nach Einschätzung des Haushaltserlasses 2024 etwas höher ausfallen. Die Datenlage ist hier aber noch ungenau, nachdem die Verteilungsschlüssel neu bestimmt werden.
Schlüsselzuweisung
2023 |
| 2024 |
| + / - zu 2023 |
4.690.700 | € | 4.435.400 | € | - 317.000 € |
Die Schlüsselzuweisungen bestimmen sich nach der Verteilungsmasse dafür auf Seiten des Landes. Diese wiederum ist Konjunktur abhängig und fällt nach der Einschätzung aus der letzten Steuerschätzung bzw. dem Haushaltserlass 2024 geringer aus. Außerdem bestimmen die Steuermehrerträge aus 2022 und 2023 die Gewährungskennzahlen.
Zuweisungen für Zentralorte
2023 | 2024 |
| + / - zu 2023 |
1.121.500 € | 1.041.200 | € | - 80.300 € |
Familienleistungsausgleich
2023 | 2024 |
| + / - zu 2023 |
542.900 € | 590.800 | € | + 47.900 € |
Abschreibung auf Wirtschaftsgüter
2023 |
| 2024 |
| + / - zu 2023 |
2.025.900 | € | 2.153.100 | € | + 127.200 € |
Auflösung von Rückstellungen und Sonderposten
2023 |
| 2024 |
| + / - zu 2023 |
951.800 | € | 1.856.700 | € | + 904.900 € |
Ursächlich für den deutlichen Zuwachs sind geplante Entnahmen aus der Beihilferücklage. Für die Ansatzbildung müssen Aufwendungen für Beihilfe der bei der Stadt Barmstedt beschäftigten Beamtinnen und Beamten ausgewertet werden. Dabei ist ein Durchschitt von 3 Jahren zu bilden. Die dabei gewonnenen Werte sind also abhänigig von den krankheitsbedingten Aufwendungen. Naturgemäß ist hier aber eine an Werten orientierte Schätzung immer vom Zufall abhänig und kann mit einem einzigen kostspieligen Fall plötzlich anders verlaufen. Die für die Planung 2024 herangezogenen Werte ergeben die benannten Werte.
Die Auflösungen aus den Investitionszuschüssen aus früheren Jahren bzw. aus zu erwartenden für das Jahr 2024 sind nahzu gleich.
Schlussbemerkung zum Ergebnisplan
Abschließend ist erneut darauf aufmerksam zu machen, dass die Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung fortgesetzt werden müssen, vielmehr noch zu intensivieren sind. Entscheidungen dazu können aber nicht nur die bekannten Einsparszenarien zum Inhalte haben, sonst entstehen die bekannten Missverhältnisse, die letztlich noch mehr Aufwand erfordern.
Investiv- und Finanzierungsplan
Bis auf die Abschreibungen und Auflösungen finden sich die Ansätze des Ergebnisplanes auch im Finanzplan wieder, da durch sie in der Regel Aus- und Einzahlungen verursacht werden.
Dem Entwurf beigefügt sind die Listen mit den geplanten Investitionsmaßnahmen. Die Themen, die in Investitionsprojekte fließen, sind ähnlich gelagert zu den letzten Jahren.
Den Einzahlungen in Höhe von 14.750.800 € stehen Auszahlungen in Höhe von 16.848.800 € gegenüber. Mit 11.328.600 € stellt die Kreditaufnahme den größten Teil der Einzahlungen dar. Diese kann durch eine 25 - 30-jährige Laufzeit kreditfinanziert werden. Es wird mit einem Zinssatz von 4,5 % gerechnet.
Der Betrag, um den die Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit überwiegen, stellt die Tilgungsleistungen dar. Diese dürfen nicht durch neue Kreditaufnahmen finanziert werden.
Der Gesamtbetrag der Stellen ist dem Stellenplan zu entnehmen.
Als Obergrenze für die Aufnahme von Liquiditätskrediten ist ein Betrag in Höhe von 6.000.000 € vorgesehen.
Der Betrag für über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen wird mit 20.000 € in gleicher Höhe der letzten Jahre vorgeschlagen.
Weitere Tabellen und Informationen werden im Vorbericht zur Verfügung gestellt. Auf diesen wird verwiesen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Vorberatung : Hauptausschuss
Vorberatung : Bauausschuss
Vorberatung : Ausschuss für Jugend und Soziales
Vorberatung : Ausschuss für Kultur, Schule und Sport
Vorberatung : Hauptausschuss
Entscheidung : Stadtvertretung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2024 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 – 2027 gemäß den Entwürfen unter Berücksichtigung eventuell beschlossener Änderungen.
Des weiteren nimmt die Stadtvertretung vom Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 – 2027 Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Haushaltswirtschaft der Stadt Barmstedt erhält seine rechtliche Grundlage für das Jahr 2024.
Anlage/n:
Haushaltssatzung 2024 (Stand 27.12.2023)
Ergebnis- und Finanzplan 2024
Teilergebnis- und Finanzplan 2024
Vorbericht
Investitionsplan mit Erläuterungen
Ermittlung der Kreditobergrenze
Verpflichtungsermächtigungen
Bilanz zum 31.12.2022
Grobe Ergebnisvorschau 2023
Änderungsliste zum 1. Entwurf (Stand 04.01.2024)
Teilpläne Ausschuss für Jugend und Soziales
Investitionsplan Ausschuss für Jugend und Soziales
Teilpläne Ausschuss für Kultur, Schule und Sport
Investitionsplan Ausschuss für Kultur, Schule und Sport
Teilpläne Bauausschuss
Investitionsplan Bauausschuss
Teilpläne Hauptausschuss
Investitionsplan Hauptausschuss
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
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