Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-518-1
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Sachverhalt:
Die Flüchtlingsunterbringung ist ein zentrales Element im Umgang mit Menschen, die aufgrund von Konflikten, Verfolgung oder anderen Notsituationen gezwungen sind, ihre Heimatländer zu verlassen. Die Herausforderung besteht darin, diesen Menschen nicht nur einen sicheren Ort zu bieten, sondern auch ihre grundlegenden Bedürfnisse zu erfüllen und langfristige Integrationsprozesse zu unterstützen.
Die Herausforderungen der Flüchtlingsunterbringung erfordern eine umfassende, koordinierte und nachhaltige Herangehensweise auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene.
Auch für die Stadt Barmstedt wird die Flüchtlingsunterbringung weiterhin ein Thema bleiben, mit dem sich auseinandergesetzt werden muss.
In der Sitzung des Hauptausschusses vom 28.11.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Stufenplan bezüglich der Flüchtlingsunterbringung zu erstellen. Die Intension entstammt aus einem Fraktionsantrag der CDU.
Der ausgearbeitete Stufenplan ist der Anlage zu entnehmen.
Personelle Auswirkungen:
Die weltweiten Konflikte haben weiterhin auch Auswirkungen auf die Arbeit im Fachbereich Bürgerservice, insbesondere im Sachgebiet Soziales bei der Abwicklung der Unterbringung/Finanzmittelauszahlung von Asylbewerber/-innen.
Die Abwicklung der Unterbringung/ Finanzmittelauszahlung erfolgt derzeit zum größten Teil durch eine Kollegin (1,0 VSt.). Die Kollegin wird voraussichtlich Ende 2024/Anfang 2025 in Rente gehen. Eine Unterstützung und Vertretung ist nur durch eine Aufgabenverdichtung nicht mehr leistbar; hier auch mit Hinweis auf die Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin. Die arbeits- und situationsbedingte Belastung ist nicht unerheblich und Bedarf daher langfristig personeller Unterstützung; auch im Hinblick auf die Folgebesetzung der o.g. Stelle. Eine mittelfristige Entlastung in dem Bereich ist nicht zu erkennen.
Es besteht somit ein Bedarf der Unterstützung und ein Vorbeugen der Nachbesetzung.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Vorberatung
Stadtvertretung // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt den durch die Verwaltung vorgelegten Stufenplan zur Flüchtlingsunterbringung. Der Stufenplan soll regelmäßig auf Aktualität überprüft werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen sind im Bereich der Anschaffung von Mobiliar und Wohnraum zu erwarten. Hierzu sind sowohl im Investiv- als auch im Aufwandsbereich genügend finanzielle Mittel im Haushalt 2024 eingeplant worden.
Anlage/n:
Flüchtlingsunterbringung der Stadt Barmstedt – Stufenplan
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Anlagen: | |||||
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1 | Flüchtlingsunterbringung der Stadt Barmstedt (Stufenplan) (445 KB) |
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
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