Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-518
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Sachverhalt:
Herr Runge bat die Verwaltung zum Hauptausschuss um Abgabe einer Stellungnahme, inwieweit sich eine Welle von Afrika-Asylbewerbern auf den Personalbedarf im Rathaus auswirken würde.
Im Nachgang wurde die anliegende Anfrage der CDU-Fraktion der Verwaltung vorgelegt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung teilt mit, dass insbesondere im Rahmen der Unterbringung weiterhin auf eine dezentrale Verteilung der Geflüchteten gesetzt wird. Momentan werden der Stadt nach wie vor Wohnungen bzw. Häuser zur Miete und zum Kauf angeboten, so dass nach Sichtung der Objekte eine Einschätzung zur Eignung vorgenommen wird.
Die Stadt Barmstedt liegt momentan noch immer über dem Zuweisungsschlüssel innerhalb des Kreises. Bei freien Raumkapazitäten werden diese im angemessenen Rahmen der Kreisverwaltung gemeldet und um Zuweisung weiterer Flüchtlinge für die städtische Quote gebeten.
Mit diesem Verfahren kann ein wenig Einfluss auf den Zuweisungszeitpunkt genommen werden. Des Weiteren kann auch gemeldet werden, ob die Zuweisung von Einzelpersonen oder von Familienverbänden gewünscht wird. Dies kann die Ausländerbehörde jedoch nicht immer steuern, da auch diese keinen Einfluss auf die Zuweisungen für den Kreis Pinneberg haben.
Die VHS ist bestrebt auch in Barmstedt Integrations- und Sprachkurse anzubieten, jedoch fehlen zumeist geeignete Räumlichkeiten für die entsprechenden Kurse.
Die Zusammenarbeit mit der Caritas sowie der ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuung erweist sich neben den diversen Ansprechpartnern der „Verwaltung“ (z.B. Bücherei, Schulsekretärinnen, Jugendzentrum) als fester Bestandteil zur Wegbereitung der Integration.
Inwieweit sich eine steigende Flüchtlingswelle aus Afrika auf den Personalbestand in Barmstedt auswirken wird, lässt sich nur schwer beurteilen.
Fakt ist jedoch, dass die Mitarbeitenden ihr Bestes tun, jedoch inzwischen am Limit arbeiten. So bedeutet jeder zusätzliche Flüchtling, erweiterte Bearbeitungskapazitäten in fast allen Bereichen der Verwaltung.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Eine Beschlussfassung zum vorgebrachten Antrag obliegt dem Hauptausschuss.
Finanzierung:
./.
Anlage/n:
Fraktionsantrag der CDU – Situation der Flüchtlingsbetreuung
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Anlagen: | |||||
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1 | Fraktionsantrag CDU Barmstedt - Situation der Flüchtlingsbetreuung (40 KB) |
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
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