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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-538-1  

Betreff: Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen der Kindertagesstätten
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, HenningBezüglich:
VO/2023-538
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
27.03.2024 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

hrend der Amtsausschusssitzung am 27.11.2023 wurden die Haushalte der Kindertagesstätten beraten jedoch nicht beschlossen, da noch einige Fragen aufgetreten sind.

Zwecks Klärung der Fragen standen Herr Mier (Kita-Träger) sowie Herr Wilkens (Kita-Leitung Küsterkoppel) in der Sitzung für Kindertageseinrichtungen am 12.12.2023 zur Verfügung.

 

Der Ausschussr Kindertageseinrichtungen hat nach entsprechender Beratung dem Amtsausschuss die Haushalte der Kindertagesstätten zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Strittig waren seinerzeit die Höhe der Konten 441200 „allgemeine Zuweisungen vom Kirchenkreis“ und 45151 „Zuschüsse von den Kommunen“ sowie die hohen Mietkosten der Kita Küsterkoppel.

 

Hierzu wurde bereits durch die Verwaltung folgende Information bereitgestellt:

 

Konto 44120 „allgemeine Zuweisung vom Kirchenkreis“ und 45151 „Zuschüsse von der Kommune“

Den gesamten Ausgaben der Kita werden alle erwarteten Einnahmen gegenübergestellt. Das dann verbleibende Defizit wird zu 95 % von den vier Amtsgemeinden und zu 5 % vom Kirchenkreis getragen.

Die Einnahmen für die Gruppenförderung (45133 „Zuschüsse des Landes“) werden 2024 höher erwartet als in 2023, so dass das Gesamtdefizit entsprechend geringer ausfallen wird.

Sofern keine Gesetzesänderung kommen wird, entfällt ab 2025 die Beteiligung der Kirche mit 5 % am Defizitausgleich.

 

Konto 75111 „Miet- und Leasingaufwand Gebäude“

r die Kita Küsterkoppel wird dem Amt eine Miete in Höhe von knapp 43.000 € gezahlt. Zusätzlich fällt eine Miete für die Außenstelle der Krippengruppe im ehemaligen Volksbankgebäude in Höhe von 14.400 € an.

 

Auf Grund der vertraglichen Verpflichtung zur Finanzierung des Kitabetriebes wurden ab Januar 2024 monatliche Abschläge für die Kitas unter Vorbehalt der Beschlussfassung im Amtsausschuss am 27.03.2023 geleistet.

 

Die Beschlussfassung sollte nun durch dem Amtsausschuss nachgeholt werden.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen ergibt sich folgende

Beratungsreihenfolge:

 

Amtsausschuss // Entscheidung 


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss Hörnerkirchen bestätigt die Beschlussfassung des Kitabeirates vom

11.10.2023. Hiernach schließen die Haushaltsplanungen 2024 der Kita Küsterkoppel mit

einem zu tragenden Defizit in Höhe von 1.113.500 € sowie der Kita Kirchenstraße mit einem

Defizit in Höhe von 303.500 € ab.

 


Finanzielle Auswirkungen:
Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.416.800 € wurden in die Haushaltsplanung 2024 des

Amtes Hörnerkirchen aufgenommen.

 


Anlage/n:

Kita Küsterkoppel Haushalt 2024

Kita Kirchenstraße Haushalt 2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HH-Plan 2024 Kita Kuesterkoppel (317 KB)      
Anlage 2 2 HH-Plan 2024 Kita Kirchenstraße (266 KB)      
Stammbaum:
VO/2023-538   Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen der Kindertagesstätten   FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2023-538-1   Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen der Kindertagesstätten   FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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