Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-538-1
|
|
Sachverhalt:
Während der Amtsausschusssitzung am 27.11.2023 wurden die Haushalte der Kindertagesstätten beraten jedoch nicht beschlossen, da noch einige Fragen aufgetreten sind.
Zwecks Klärung der Fragen standen Herr Mier (Kita-Träger) sowie Herr Wilkens (Kita-Leitung Küsterkoppel) in der Sitzung für Kindertageseinrichtungen am 12.12.2023 zur Verfügung.
Der Ausschuss für Kindertageseinrichtungen hat nach entsprechender Beratung dem Amtsausschuss die Haushalte der Kindertagesstätten zur Beschlussfassung empfohlen.
Strittig waren seinerzeit die Höhe der Konten 441200 „allgemeine Zuweisungen vom Kirchenkreis“ und 45151 „Zuschüsse von den Kommunen“ sowie die hohen Mietkosten der Kita Küsterkoppel.
Hierzu wurde bereits durch die Verwaltung folgende Information bereitgestellt:
Konto 44120 „allgemeine Zuweisung vom Kirchenkreis“ und 45151 „Zuschüsse von der Kommune“
Den gesamten Ausgaben der Kita werden alle erwarteten Einnahmen gegenübergestellt. Das dann verbleibende Defizit wird zu 95 % von den vier Amtsgemeinden und zu 5 % vom Kirchenkreis getragen.
Die Einnahmen für die Gruppenförderung (45133 „Zuschüsse des Landes“) werden 2024 höher erwartet als in 2023, so dass das Gesamtdefizit entsprechend geringer ausfallen wird.
Sofern keine Gesetzesänderung kommen wird, entfällt ab 2025 die Beteiligung der Kirche mit 5 % am Defizitausgleich.
Konto 75111 „Miet- und Leasingaufwand Gebäude“
Für die Kita Küsterkoppel wird dem Amt eine Miete in Höhe von knapp 43.000 € gezahlt. Zusätzlich fällt eine Miete für die Außenstelle der Krippengruppe im ehemaligen Volksbankgebäude in Höhe von 14.400 € an.
Auf Grund der vertraglichen Verpflichtung zur Finanzierung des Kitabetriebes wurden ab Januar 2024 monatliche Abschläge für die Kitas unter Vorbehalt der Beschlussfassung im Amtsausschuss am 27.03.2023 geleistet.
Die Beschlussfassung sollte nun durch dem Amtsausschuss nachgeholt werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen ergibt sich folgende
Beratungsreihenfolge:
Amtsausschuss // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss Hörnerkirchen bestätigt die Beschlussfassung des Kitabeirates vom
11.10.2023. Hiernach schließen die Haushaltsplanungen 2024 der Kita Küsterkoppel mit
einem zu tragenden Defizit in Höhe von 1.113.500 € sowie der Kita Kirchenstraße mit einem
Defizit in Höhe von 303.500 € ab.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.416.800 € wurden in die Haushaltsplanung 2024 des
Amtes Hörnerkirchen aufgenommen.
Anlage/n:
Kita Küsterkoppel Haushalt 2024
Kita Kirchenstraße Haushalt 2024
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | HH-Plan 2024 Kita Kuesterkoppel (317 KB) | |||
![]() |
2 | HH-Plan 2024 Kita Kirchenstraße (266 KB) |
|
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76