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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-538  

Betreff: Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen der Kindertagesstätten
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
29.11.2023 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen zurückgestellt   
Ausschuss für Kindertageseinrichtungen Entscheidung
12.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Kindertageseinrichtungen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

In der Sitzung des Kita-Beirates am 11.10.2023 wurden den Teilnehmern die Haushaltsplanungen 2024 der Kita Küsterkoppel sowie der Kita Kirchenstraße vorgestellt, so dass die Gemeinden des Amtes über die Haushalte bereits informiert sind.

 

Entsprechend der im Beirat beschlossenen Haushalte werden für den Kitabetrieb für 2024 Mittel des Landes sowie Mittel der Gemeinde für die Kita Küsterkoppel in Höhe von 1.113.500 € und für die Kita Kirchenstraße in Höhe von 303.300 € benötigt.

 

Im Jahr 2024 wird somit mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.416.800 € gerechnet, diesen Aufwendungen stehen Erträge im Rahmen der SQKM-Mittel in Höhe von 1.338.200 € gegenüber.

 

Damit die Abschläge 2024 des Kitabetriebes gezahlt werden können, wird nun noch ein Beschluss des Amtsausschusses benötigt.

 

Terminlich passte eine Vorberatung im Kitaausschuss des Amtes leider nicht, da dieser erst nach dem Amtsausschuss tagt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Amtsausschuss // Entscheidung     


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss Hörnerkirchen bestätigt die Beschlussfassung des Kitabeirates vom 11.10.2023. Hiernach schließen die Haushaltsplanungen 2024 der Kita Küsterkoppel mit einem zu tragenden Defizit in Höhe von 1.113.500 € sowie der Kita Kirchenstraße mit einem Defizit in Höhe von 303.500 € ab.


Finanzielle Auswirkungen:
Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.416.800 € wurden in die Haushaltsplanung 2024 des Amtes Hörnerkirchen aufgenommen.


Anlage/n:

Kita Küsterkoppel Haushalt 2024

Kita Kirchenstraße Haushalt 2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HH-Plan 2024 Kita Küsterkoppel (317 KB)      
Anlage 2 2 HH-Plan 2024 Kita Kirchenstr (266 KB)      
Stammbaum:
VO/2023-538   Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen der Kindertagesstätten   FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2023-538-1   Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen der Kindertagesstätten   FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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