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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-507  

Betreff: Gefängnis-Café: Maßnahme 13 der VU+ISEK
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Dorsch, RenateBezüglich:
VO/2023-012
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Entscheidung
28.11.2023 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Entwicklungskonzept VU+ISEK (VO/2021-293-1-1 mit Beschluss der Stadtvertretung am 06.09.2022) sieht vor, ein barrierefreies WC im Gefängnis-Café zu verorten, s. Anlage 1.

Der Maßnahmenplan mit Erläuterungen 2023 wurde in der Vorlage VO/2023-012 am 30.03.2023 im Bauausschuss vorgestellt und der Beschluss zur Durchführung gefasst, s. Anlage 2.1 u. 2.2.

 

Es befinden sich im Gefängnis-Café zurzeit ein WC für Herren und ein Damen-WC. Um ein barrierefreies WC im Gefängnis-Café realisieren zu können, hat es Abstimmungsgespräche mit einem Statiker und der Denkmalpflege des Kreises Pinneberg und des Landes SH gegeben. Es besteht nur die Möglichkeit, die Fläche für ein barrierefreies WC vom Gartenzimmer abzunehmen und auch den Zugang zum WC vom Gartenzimmer aus zu planen.  Realisiert werden kann das barrierefreie WC in Anlehnung an die DIN18040 d.h. es besteht eine einseitige und keine beidseitige Anfahrbarkeit des WCs (Platzbedarf neben dem WC beträgt 90 cm), s. Planskizze und Anlage 3.

 

 

 

Durch den Einbau des barrierefreien WCs würden die Sitzplätze im Gartenzimmer (11m²) entfallen. Es verläuft zurzeit schräg versetzt durch das Gartenzimmer ein Durchgang mit Ausgang (barrierefrei) zur Terrasse, der als Rettungsweg gekennzeichnet ist. Ob dieser verlegt werden kann, wird im Brandschutzkonzept überprüft werden.

 

Die Lebensmittelaufsicht des Kreises Pinneberg fordert, dass das Personal-WC im Gebäude selbst vorhanden sein muss, Anlage 4. Somit steht im Gebäude nur noch ein WC zur Nutzung von Damen und Herren zur Verfügung.

Gem. LBO § 50 Abs. 2 Nr. 6 in Verbindung mit § 1 Abs. GastG ist eine barrierefreie Toilette dann vorzuhalten, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. Abweichungen oder Ausnahmen können nach § 67 Abs. 1 S.1 LBO beantragt und als im Rahmen des Ermessens der zuständigen Baugenehmigungsbehörde erteilt werden. 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß § 8 a der Hauptsatzung und § 2 a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Hauptausschuss// Entscheidung


Beschlussvorschlag:

 

  1. Es wird ein barrierefreies WC im Gartenzimmer verortet.

 

  1. Die Beschlüsse der Stadtvertretung vom 06.09.2022 und des Bauausschusses vom 30.03.2023 über den Einbau eines barrierefreien WCs im Gefängnis-Café werden aufgehoben.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.


Anlage/n:

Anlage 1   : Ausschnitt VU+ISEK Maßnahme 13 Gefängnis-Café

Anlage 2.1: Maßnahmenplan 2023 Seite 2

Anlage 2.2: Anlage/ Erläuterungen zum Maßnahmenplan 2023

Anlage 3   : EG Grundriss barrierefrei

Anlage 4   : Bericht Lebensmittelkontrolleur

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Anlage 1 Ausschnitt VU+ISEK Maßnahme 13- Gefängnis-Cafe (363 KB)      
Anlage 1 2 Anlage 2.1 Rantzauer Schlossinsel Massnahmenplan 2023_Seite 2 (328 KB)      
Anlage 2 3 Anlage 2.2 Rantzauer Schlossinsel Anlage/Erläuterungen zum Maßnahmenplan 2023 (872 KB)      
Anlage 5 4 Anlage 3 Maßnahme 13 Gefängnis-Cafe EG Grundriss barrierefrei (123 KB)      
Anlage 4 5 Anlage 4 Maßnahme 13 Gefängnis-Cafe Bericht Lebensmittelkontrolleur (26 KB)      
Stammbaum:
VO/2023-012   Rantzauer Schlossinsel: Maßnahmenplan 2023   FB 400 Bauen und Umwelt   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2023-507   Gefängnis-Café: Maßnahme 13 der VU+ISEK   FB 400 Bauen und Umwelt   Beschlussvorlage Barmstedt

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