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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-326-1  

Betreff: Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kommunale Halle der Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Holz, MarcelBezüglich:
VO/2023-326
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
13.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
12.12.2023 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der erste Entwurf einer Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kommunale Halle der Stadt Barmstedt wurde während der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport am 07.09.2023 beraten. Es wurden zwei Änderungsbedarfe erörtert.

 

Die Einführung einer Gebühr in Höhe von 30,00 €r Kunstausstellungen, bei denen eine Verkaufsabsicht erkennbar ist (Preise an Bildern oder ausgelegte/ausgehängte Preisliste), wurde in die Satzung eingearbeitet (siehe § 9 Absatz 1).

 

Eine Ausnahmeregelung zu § 2 Absatz 2 für gemeinsame Veranstaltungen von Parteien und Wählergemeinschaften, unter der Voraussetzung dass alle Parteien und Wählergemeinschaften die Möglichkeit haben gleichberechtigt daran teilzunehmen, wurde verwaltungsseitig nicht eingearbeitet. Es wird die Gefahr gesehen, dass ergänzende Regelungen aus heutiger Sicht nicht erkennbare Schlupflöcher bieten. Eine Veranstaltung, wie sie für die weiterführenden Schulen vor der Kommunalwahl 2023 stattgefunden hat, wäre auch weiterhin als städtische Veranstaltung zulässig, sofern ein entsprechender Beschluss zur Durchführung erfolgt und eine städtische Einrichtung (z.B. Jugendzentrum) oder die Verwaltung mit der Durchführung beauftragt wird. Hierzu erfolgte eine Rücksprache mit der Ausschussvorsitzenden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Ausschuss für Kultur, Schule und Sport // Vorberatung // § 8c Hauptsatzung und § 2b Zuständigkeitsordnung

 

Stadtvertretung // Entscheidung // § 28 GO Vorbehaltende Aufgaben der Stadtvertretung      


 


Beschlussvorschlag:

 

Die vorliegende Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kommunale Halle wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Die Einführung eines Entgeltes für Kunstausstellungen mit Verkaufsabsicht würde zu Mehreinnahmen führen. Die Höhe der Mehreinnahmen ist von der Anzahl entsprechender Ausstellungen im Jahr abhängig.  


Anlage/n:

 

1. Synopse - Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kommunale Halle Entwurf 2

2. Neufassung - Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kommunale Halle Entwurf 2

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse - Benutzungs- und Entgeltordnung Kommunale Halle Entwurf 2 (399 KB)      
Anlage 2 2 Neufassung - Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kommunale Halle Entwurf 2 (378 KB)      
Stammbaum:
VO/2023-326   Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kommunale Halle der Stadt Barmstedt   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2023-326-1   Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kommunale Halle der Stadt Barmstedt   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt

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