Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-326
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Sachverhalt:
Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kommunale Halle ist seit dem Inkrafttreten am 10.04.2008 unverändert. Die Ausnahmeregelung der entgeltfreien Nutzung wurde jedoch immer mehr zum Regelfall weshalb eine Anpassung der Benutzungs- und Entgeltordnung in die politische Diskussion gebracht werden soll.
Folgende Änderungen sollen vorgenommen werden:
- Anpassung der zuständigen Stelle für die Beantragung der Bereitstellung, für die Bereitstellung selbst sowie die sonstige Kommunikation: Sachbereich „Allgemeine Verwaltung“ (Zentrale / Information Rathaus)
- Aufnahme von konkreten Regelungen über zulässiges Verhalten in der Kommunalen Halle
- Hinzufügen zusätzlicher Befreiungstatbestände: städtische Einrichtungen wie z.B. der Seniorenbeirat, als auch überregionale Veranstaltungen in städtischem Interesse, wie z.B. der Stadtlauf
Die konkreten Änderungsvorschläge, inkl. einiger redaktioneller Änderungen, können dem Anhang entnommen werden.
Weiterhin sollen folgende Änderungsmöglichkeiten erläutert und zur gesonderten Diskussion gegeben werden:
Anpassung der Entgelthöhe
Eine Anpassung der Entgelthöhe ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich, bzw. zweckdienlich. Die Kommunale Halle wird kaum entgeltpflichtig genutzt. Eine Erhöhung würde die Anmietung noch unattraktiver gestalten. Wichtiger ist die Konkretisierungen im Bereich der entgeltfreien Nutzung, damit mit dem Beschluss über die neue Entgelt- und Benutzungsordnung eine klare Linie zwischen Entgeltfplicht und Entgeltbefreiung für die Zukunft gezogen werden kann.
Kunstausstellung - Haftung und entgeltfreie Nutzung
Die aktuelle Regelung zur Haftung, § 7 Absatz 4 besagt: Die Stadt Barmstedt haftet nicht für Beschädigungen oder Diebstahl an ausgestellten Werken im Rahmen der Benutzungen der Kommunalen Halle. Dennoch hat die Stadt Barmstedt mittlerweile eine Versicherung für solche Fälle von Beschädigungen oder Diebstählen für das Rathaus.
Die Kosten der Versicherung betragen derzeit 297,50 € im Jahr. In der Kommunalen Halle stellen ca. 10 Künstler pro Jahr ihre Werke aus. Es bestünde die Möglichkeit, die Kosten für die Versicherung auf die Künstler umzulegen, sodass ein Betrag von 30 € pro Nutzung zu entrichten wäre.
Es ist allerdings fraglich, ob die Halle dann weiterhin in gleicher Intensität für Kunstausstellungen in Anspruch genommen werden. Ein Entgelt für die Versicherung ist daher nicht in die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung aufgenommen worden.
Unzulässige Veranstaltungen im Wahlkampf
Der Verwaltung ist von einer früheren Übereinkunft der damals in der Stadtvertretung vertretenen Fraktionen berichtet worden, aufgrund derer keine Veranstaltungen von Parteien und Wählergemeinschaften im Vorwege einer Wahl (Wahlkampf) erfolgen sollen. Hierzu enthält die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung einen Regelungsvorschlag (siehe § 2 Absatz 2).
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport // Vorberatung // § 8c Hauptsatzung und § 2b Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Entscheidung // § 28 GO Vorbehaltende Aufgaben der Stadtvertretung
Beschlussvorschlag:
Die vorliegende Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Komunale Halle wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
1. Synopse - Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kommunale Halle
2. Neufassung - Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kommunale Halle
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Synopse - Benutzungs- und Entgeltordnung Kommunale Halle (397 KB) | |||
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2 | Neufassung- Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kommunale Halle (352 KB) |
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76