Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-363
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Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 GO kann die Stadtvertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf die Bürgermeisterin übertragen. Die Bürgermeisterin entscheidet gemäß § 9 Absatz 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt über Schenkungen und Spenden.
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ab 50 € erstellt die Bürgermeisterin jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und legt diesen der Stadtvertretung gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung vor.
Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 27.045,42 € zu verzeichnen.
20.648,57 € flossen in Form von Geldspenden und 6.396,85 € in Form von Sachspenden zu. Ein Betrag von 11.998,57 € des Gesamtspendenaufkommens entstammt aus Spenden für das Weihnachtshilfswerk 2022.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichen Vertretung ist jedoch nicht eingerichtet. Kinder und Jugendliche können aber Empfänger von Leistungen und Hilfen aus den Spenden sein.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1a Abs. 1 Ziffer 6 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss. Abschließend zuständig ist nach §§ 28 bzw. 76 Abs. 4 GO die Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Die durch die Bürgermeisterin angenommenen Spenden, im Jahr 2022, werden gemäß anliegender Spendenliste zur Kenntnis genommen und genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Annahme von Spenden erhält die Stadt Einnahmen.
Anlage/n:
Spendenübersicht
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Anlagen: | |||||
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1 | Spenden Stadt 2022 (427 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
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Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76