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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-363  

Betreff: Spendenangelegenheiten 2022
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
19.09.2023 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
26.09.2023 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Gemäß § 76 Abs. 4 GO kann die Stadtvertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf die Bürgermeisterin übertragen. Die Bürgermeisterin entscheidet gemäß § 9 Absatz 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt über Schenkungen und Spenden.

 

Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ab 50 € erstellt die Bürgermeisterin jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und legt diesen der Stadtvertretung gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung vor.

 

Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 27.045,42 zu verzeichnen.

20.648,57 flossen in Form von Geldspenden und 6.396,85 in Form von Sachspenden zu. Ein Betrag von 11.998,57 des Gesamtspendenaufkommens entstammt aus Spendenr das Weihnachtshilfswerk 2022.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichen Vertretung ist jedoch nicht eingerichtet. Kinder und Jugendliche können aber Empfänger von Leistungen und Hilfen aus den Spenden sein.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1a Abs. 1 Ziffer 6 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss. Abschließend zuständig ist nach §§ 28 bzw. 76 Abs. 4 GO die Stadtvertretung.  


Beschlussvorschlag:

Die durch die Bürgermeisterin angenommenen Spenden, im Jahr 2022, werden gemäß anliegender Spendenliste zur Kenntnis genommen und genehmigt.


Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Annahme von Spenden erhält die Stadt Einnahmen.


Anlage/n:

Spendenübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Spenden Stadt 2022 (427 KB)      

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