Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-339
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Sachverhalt:
Die Stadt Barmstedt wird sich in den kommenden Jahren weiter entwickeln und benötigt für die Entwicklung von Bauflächen eine entsprechende planvolle Bevorratung von Siedlungsflächen. Dazu gehört auch die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes auf die neuen städtebaulichen Zielsetzungen.
Zu weiteren planvollen Entwicklung von Bauflächen sollen die hier genannten Flächen bereits jetzt in den Planungsprozeß aufgenommen werden. Die Realisierung dieser Flächenvorsorge wird in einem Zeitraum von 8-10 Jahren angestrebt.
Aufgrund von stetig wachsenden Ansprüchen an städtebauliche Entwicklungen und dem damit verbundenen Zeitablauf von einigen Jahren sollte bereits jetzt mit dem Aufstellungsbeschluss das Planverfahren eingeleitet werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bauausschuss // Vorberatung / § 8e Hauptsatzung und § 2d Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet nördlich der AKN-Strecke, östlich Bornkamp, südlich Beim Reihergehölz, westlich Brunnenstraße wird die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt beschlossen.
Planungsziel: Darstellung von Siedlungsflächen im Plangebiet durch die vorbereitende Bauleitplanung.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Karte Planungsbereich
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Anlagen: | |||||
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1 | Planbereich 12. Änderung Flächennutzungsplan (1850 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76