Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-321
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Sachverhalt:
Die Stadt Barmstedt hat bei dem Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) einen Förderantrag zu der kommunalen Wärmeplanung im gesamten Stadtgebiet gestellt, da der Gesetzgeber auch Unterzentren verpflichtet diese bis Ende 2027 durchzuführen. Die kommunale Wärmeplanung wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima gefördert. Gefördert wird dabei die Erstellung kommunaler Wärmepläne durch fachkundige externe Dienstleister. Die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung wird auch im Rahmen der durch externe Dienstleister entwickelten energetischen Quartierskonzepte empfohlen, damit eine fundierte Entscheidung für die Wahl der zukünftigen Wärmeversorgung in den entsprechenden Stadtgebieten in Barmstedt getroffen werden kann.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bauausschuss // Vorberatung
Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz Barmstedt // Vorberatung
Hauptausschuss Barmstedt // Vorberatung
Stadtvertretung Barmstedt // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, dass die Stadt Barmstedt möglichst zeitnah für das gesamte Stadtgebiet eine kommunale Wärmeplanung durchführt. Die kommunale Wärmeplanung in der Stadt Barmstedt soll dabei mit einer möglichst hohen Förderquote erfolgen und die Fördermittel bei dem Projektträger ZUG entsprechend beantragt und abgerufen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung in Barmstedt müssen in den Haushalt eingeplant werden. Aufgrund einer Schätzung würde die kommunale Wärmeplanung 54.980,00 Euro kosten. Bei Bewilligung der beantragten Förderung würde es eine Förderquote von 100% geben, da der Projektträger per E-Mail die „Finanzschwäche“ der Stadt Barmstedt anerkannt hat (siehe Anlage). Allerdings würde sich der Bewilligungszeitraum gegenüber dem Antrag auf den 01.10.2023 - 30.09.2024 verschieben. Wenn die Förderung erst nach dem 31.12.23 beantragt und bewilligt wird, sinkt die maximale Förderquote.
Anlage:
- Vorhabenbeschreibung kommunale Wärmeplanung
- Förderantrag der Stadt Barmstedt bei dem Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) zu der kommunalen Wärmeplanung
- E-Mail zum Gesamtfinanzierungsplan
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Vorhabenbeschreibung kommunale Wärmeplanung (2896 KB) | |||
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2 | Antrag kommunale Wärmeplanung (717 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76