Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-321  

Betreff: Kommunale Wärmeplanung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, Peter
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
04.09.2023 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt (offen)   
Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz Barmstedt Vorberatung
11.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz Barmstedt ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
19.09.2023 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
26.09.2023 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Stadt Barmstedt hat bei dem Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) einen Förderantrag zu der kommunalen Wärmeplanung im gesamten Stadtgebiet gestellt, da der Gesetzgeber auch Unterzentren verpflichtet diese bis Ende 2027 durchzuführen. Die kommunale Wärmeplanung wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima gefördert. Gefördert wird dabei die Erstellung kommunaler Wärmepläne durch fachkundige externe Dienstleister. Die Durchführung der kommunalenrmeplanung wird auch im Rahmen der durch externe Dienstleister entwickelten energetischen Quartierskonzepte empfohlen, damit eine fundierte Entscheidung für die Wahl der zukünftigen Wärmeversorgung in den entsprechenden Stadtgebieten in Barmstedt getroffen werden kann.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

 

Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Bauausschuss // Vorberatung

 

Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz Barmstedt // Vorberatung

 

Hauptausschuss Barmstedt // Vorberatung

 

Stadtvertretung Barmstedt // Entscheidung


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, dass die Stadt Barmstedt glichst zeitnah r das gesamte Stadtgebiet eine kommunale Wärmeplanung durchführt. Die kommunale Wärmeplanung in der Stadt Barmstedt soll dabei mit einer möglichst hohen Förderquote erfolgen und die Fördermittel bei dem Projektträger ZUG entsprechend beantragt und abgerufen werden.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Die Mittel für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung in Barmstedt müssen in den Haushalt eingeplant werden. Aufgrund einer Schätzung würde die kommunale Wärmeplanung 54.980,00 Euro kosten. Bei Bewilligung der beantragten Förderung rde es eine Förderquote von 100% geben, da der Projektträger per E-Mail die „Finanzschwäche“ der Stadt Barmstedt anerkannt hat (siehe Anlage). Allerdings würde sich der Bewilligungszeitraum gegenüber dem Antrag auf den 01.10.2023 - 30.09.2024 verschieben. Wenn die Förderung erst nach dem 31.12.23 beantragt und bewilligt wird, sinkt die maximale Förderquote.


Anlage:

 

- Vorhabenbeschreibung kommunale Wärmeplanung

 

- rderantrag der Stadt Barmstedt bei dem Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) zu der kommunalen Wärmeplanung

 

- E-Mail zum Gesamtfinanzierungsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorhabenbeschreibung kommunale Wärmeplanung (2896 KB)      
Anlage 2 2 Antrag kommunale Wärmeplanung (717 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner