Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-360-1
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Sachverhalt:
Mittlerweile haben zum Neubau der Feuerwache seit der letzten Bauausschusssitzung 2 Arbeitsgruppentreffen mit VertreterInnen aller Fraktionen, Vertretern der Feuerwehr, des planenden Architekturbüros und der Verwaltung stattgefunden. Die anliegenden Vorentwürfe wurden ausführlich besprochen, vor allen Dingen auf folgende Punkte wurde näher eingegangen:
- Geplante Größe, hier vor allen Dingen die Anzahl und Größe der Hallen
- Zu- und Abfahrten
- Geplanter zusätzlicher Bau für die Polizeiwache
- Fördermöglichkeiten
- ökologische Aspekte wie Baumpflanzungen und Wasserspeicherung in Zisternen
- Katastrophenschutz
- Kosten
Die Notwendigkeit der Anzahl und Größe der Hallen, auch im Hinblick auf die Zukunft, wurde noch einmal durch die Verwaltung und die Vertreter der Feuerwehr erläutert. Auch über Einsparpotential durch Größenverringerung wurde gesprochen.
Die Erschließung soll über die Lutzhorner Landstraße erfolgen, die Alarmzu- und Abfahrt über die Straße Steinmoor. Dafür ist es erforderlich, die Straße Steinmoor bis ca. 5 m über die Alarmzu- und Abfahrt hinaus inkl. eines südlichen Gehweges auszubauen.
Das Bürogebäude für die Polizei wurde mit der Polizei / GMSH vorabgestimmt. Die zusätzlichen Kosten können über die Mieteinnahmen getragen werden. Für zusätzliche sicherheitsrelevante Einbauten der Polizei stellt das Land einen Baukostenzuschuss zur Verfügung. Angestrebt ist ein möglichst langfristiger Mietvertrag, aber auch eine spätere Umnutzung durch vorab geplante Flexibilität im Tragwerk ist möglich.
Fördermöglichkeiten bestehen momentan lediglich in der Zertifizierung des Neubaus (ohne Hallen) nach DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Zertifikat Stufe Gold. Gefördert werden vom Bund 12,5 % bei max. 3.000,- € / m ² Nettofläche. Abhängig von der förderfähigen konkreten Fläche würde dies bei 1000 m² Nettofläche x 3.000,- € x 12,5 % eine mögliche Förderung von 375.000,- € bedeuten. Allerdings ist hierfür ein dafür zugelassene Energieberatung notwendig. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 60.000,- bis 100.000,- €. Geplant ist zunächst eine Voruntersuchung mit einem zugelassenen Energieberatungsbüro, in dem die mögliche Erlangung geklärt wird. Die Kosten in Höhe von ca. 6.500,- € netto werden bei Weiterführung der Maßnahme angerechnet.
Für die Suche nach weiteren möglichen Förderungen wurde die hierfür zuständige Angestellte der Stadt Pinneberg eingeschaltet.
Voraussichtlich werden die 3 festgesetzten Bäume zur Lutzhorner Landstraße nicht erhalten werden können. Entsprechender Ausgleich wird aber auf dem Grundstück gepflanzt werden. Angesprochen wurde auch der Bau von Zisternen unterhalb der Parkplätze nach dem Prinzip Schwammstadt. Die zusätzlichen Kosten hierfür sind allerdings nicht im bisherigen Kostenrahmen enthalten und würden zusätzlich entstehen. Um hier zu einer konkreteren Aussage und somit Entscheidungsgrundlage kommen zu können, wird es dazu im Verlauf der wasserwirtschaftlichen Planung eine Ausausarbeitung mit genaueren Zahlen geben. Geklärt werden soll auch, ob der Bau auf die versiegelte Fläche im Zusammenhang mit dem notwendigen Ausgleich angerechnet werden kann.
Für den Katastrophenschutz soll im Zuge des Neubaus der Wache auch ein ca. 20.000-Liter Tank für Diesel vorgesehen werden. Dieser könnte mit entsprechenden Absicherungen (extra Betonwanne) unter dem Waschplatz gebaut werden. Die Kosten für Tank, Wanne und Zapfsäule werden auf ca. 100.000,- brutto geschätzt.
In der vorliegenden Kostenschätzung sind die Verlegung des besehenden Grabens Richtung Norden, die Verrohung des bestehenden Grabens für die notwendige Überfahrt und der Ausbau der Straße Steinmoor enthalten.
Geplant ist, auf dieser Grundlage die Planung bis Leistungsphase, also Entwurf und Kostenberechnung, weiter voran zu treiben und die Ergebnisse vor Einreichung des Bauantrages erneut im Ausschuss zu besprechen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bauausschuss Vorberatung § 8e Hauptsatzung und § 2d Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung Entscheidung § 9 Hauptsatzung
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, gemäß Vorlage zu verfahren und auf dieser Grundlage die Planung der Planungsphase 3 mit Entwurf und Kostenberechnung durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlage .]
Anlage/n:
Pläne – Grundrisse EG und OG, Lageplan
Erläuterung Zisternenbau
Merkblatt Förderung Zertifizierung
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76