Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-370-1
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Sachverhalt:
In der Fraktionsrunde am 6.12.2022 wurde um eine Evaluation der bisherigen Maßnahmen rund um die Digitalisierung der Schulen gebeten. Im letzten Ausschuss für Schule, Kultur und Sport wurde deshalb ein Überblick zu Fördermitteln und Kosten, aktuellen Themen und Rückmeldungen der Schulen rund um das Thema Digitalisierung gegeben. Einige ausgewählte Infos dazu, finden sich anbei. Die Sitzung des Hauptausschusses kann genutzt werden, um Fragen zu adressieren und Rückmeldungen zu geben/erhalten. Auch können, wenn gewünscht, die Rückmeldungen der Schulen noch weiter ausgeführt werden.
- 1:1 Ausstattung
Seit dem Schuljahr 2021/2022 unterstützt die Stadt Barmstedt eine 1:1 Ausstattung mit digitalen Endgeräten an den weiterführenden Schulen. Diese Unterstützung wurde in 2021 als Pilot beschlossen. Derzeit gibt es am Gymnasium drei iPad Jahrgänge und an der GSS arbeiten sechs Klassen mit einer 1:1 Ausstattung, zwei davon mit Schulgeräten.
Übersicht Zahlungen von Zuschüssen der Stadt Barmstedt
2021 CFvW: 4.425 Euro (ein Jahrgang)
2022 CFvW: 5.425 Euro (zwei Jahrgänge)
GSS: 900 Euro
Übersicht Leihgeräte (2022/2023):
GSS: 22
CFvW: 8
Die Leihgebühren decken ca. 60% der Beschaffungskosten der Geräte (inkl. Zubehör) ab. So kostet die Stadt Barmstedt jedes verliehene Gerät ca. 220 Euro Beschaffungskosten. Dies sind bei 25 Geräten 5.500 Euro. Insgesamt sind fünf Schüler*innen komplett von der Leihgebühr befreit, dies führt zu Kosten von 2.750 Euro.
Der personelle Aufwand in der Verwaltung und auch in den Schulen durch die 1:1 Ausstattung ist nicht zu unterschätzen. Insbesondere vor den Sommerferien ist diese im Bereich Digitalisierung hoch (Absprachen mit kommunit und Schulen, Planung der Ausgaben
etc.) und nach den Sommerferien verlagert er sich dann auf den Bereich Schule (Zuschüsse,
Leihverträge etc.)
Die vergangenen Monate wurden genutzt um den Prozess zu visualisieren und zu verbessern und anschließend mit allen Parteien (Schule, kommunit und Verwaltung) durchgesprochen. So können hoffentlich Doppelabsprachen in diesem Jahr vermieden werden. Außerdem ist aufgefallen, dass Formulare und Dokumente teilweise noch angepasst werden müssen. Dies findet gerade statt. Diese werden dann auch als bearbeitbare PDFs online für Eltern verfügbar sein.
- Anfrage der Politik: Evaluation Digitalisierung der Schulen
Die Rückmeldungen der Schulen zu der Ausstattung und der generellen Nutzung der vorhandenen Technik sind sehr positiv. Es wird deutlich, dass die Schulen bereits gut ausgestattet sind und nur noch einzelne Geräte fehlen. Eine Aufstockung von Koffergeräten wird an der Gottfried-Semper Schule gewünscht.
Anpassungsbedarf sehen insbesondere die weiterführenden Schulen derzeit bei Berechtigungsstrukturen zur Nutzung von IServ und den Lehrkräfte-iPads. Hier finden Gespräche mit kommunit statt und es wurden bereits einige Anpassungen vorgenommen. Auch Prozesse und Kommunikationswege müssen teilweise noch genauer definiert und kommuniziert werden.
Wichtig ist, die Folgekosten zu beachten, die derzeit nicht förderfähig sind. So führt die höhere Anzahl an Geräten zu einer Steigerung der kommunit Umlage, zu Mehrkosten für Lizenzen, Apps und Digitale Schulbücher sowie für Versicherungen und die Einführung neuer Programme (wie die 1:1 Ausstattung) führt zu einem höheren Personalaufwand in der Verwaltung.
Derzeit ist noch nicht bekannt welche weiteren Fördermittel es geben wird. Es wurde immer wieder erwähnt, dass es eine Restmittelvergabe geben soll. Hierzu sind noch keine weiteren Infos bekannt. Bei der Erstellung der Förderanträge wurde darauf geachtet so viel wie nötig einzureichen, um die Fördersumme voll auszuschöpfen und gleichzeitig wurden weitere Ausgaben gekennzeichnet, um diese bei einer möglichen Restmittelvergabe schnell einreichen zu können und so von dieser Möglichkeit ebenfalls zu profitieren.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen. Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss: Kenntnisnahme
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76