Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-359  

Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2023 mit Investitionsprogramm und Finanzplan der Jahre 2023 - 2026
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
10.01.2023 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
16.01.2023 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt (offen)   
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Vorberatung
17.01.2023 
Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
23.01.2023 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt (offen)   
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
31.01.2023 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

ACHTUNG:

 

Der bisherigen Vorlage wurde eine neue Änderungsliste mit Stand 27.01.2023 beigefügt (diese wurde am 30.01.2023 nochmals redaktionell geändert). Darin werden verschiedene nachgefragte Sachverhalte geklärt und daraus evtl. resultierende Ansatzveränderungen dokumentiert. Des Weiteren trafen bei der Verwaltung noch die unterschiedlichsten Neuigkeiten ein, die ebenfalls noch berücksichtigt werden konnten.

 

Nach dem letzten Stand beträgt das Plandefizit 4.416.300, die rechnerische Kreditaufnahme in 2023 beläuft sich auf 13.447.200 €.

 

Ein neues Zahlenwerk wird zur Stadtvertretung bereit gestellt.

 

====================================================================

 

Zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden die Haushaltsansätze für das Jahr
2023 sowie die Finanzplanung für die Jahre 2023 2026.

 

Eventuelle Änderungen des Haushaltsentwurfes werden mittels Änderungsliste gesondert festgehalten und dokumentiert!


Es handelt sich um einen Haushaltsplan nach doppischer Buchführung in Konten
(„Doppik“). Die Zuordnung der Ansätze zu den Ausschüssen erfolgt über die verwaltungs-interne Zuordnung zu den Fachbereichen bzw. Sachgebieten, die wiederum für die Regelbearbeitung oder die Projekte federführend sind.


r jeden Fachausschuss steht ein eigener Anhang zur Verfügung, sowie eine
Gesamtzusammenstellung. Zur besseren Lesbarkeit sind die Seitenzahlen in jedem Anhang
neu nummeriert. In den Sitzungen bietet es sich an, im jeweiligen Fach-Teil zu verbleiben.
 

r die Stadtvertreter*Innen empfiehlt es sich, die Vorlage nicht über das Sitzungs-system „Allris“ aufzurufen, sondern über die Webseite der Stadt Barmstedt. Von dort aus können die Anlagen einzeln aufgerufen werden.
 

Zur Verfügung gestellt werden die Einzelbetrachtungen als Gesamthaushaltsentwurf.
 

 

Ergebnisplan
 

Die Haushaltsplanung 2023 ist defizitär. Den Planerträgen in Höhe von 27.759.900 € stehen
Planaufwendungen in Höhe von 32.768.700 € gegenüber. Der Plan-Fehlbetrag beträgt damit
5.008.800 €. Er stellt den Unterschied zwischen Plan Erträgen und Plan Aufwendungen
dar. In der Haushaltsplanung 2022 lag der Fehlbetrag bei 3.116.600,00 €
 

 

 

 

Der Plan-Fehlbetrag erklärt sich wie folgt:

 

Personal Konten 50 + 51)

 

2022

+ / - zu 2021

2023

+ / - zu 2022

7.205.500,00 €

+ 50.000,00 €

7.538.300,00 €

+ 332.800,00 €

Es spiegelt sich sowohl diegliche Tariferhöhung, die Besoldungsanpassung und die bereits Stellenmehrungen wider.

 

Bau- und Grundstücksunterunterhalt Konto 521 / 522

 

2022

+ / - zu 2021

2023

+ / - zu 2022

1.761.800,00 €

- 661.200,00 €

1.974.000,00 €

+ 212.200,00 €

 

Der Handlungsbedarf im Bauunterhalt ist auf einem sehr hohen Niveau. Insbesondere an
den Schulen und den städtischen Liegenschaften gibt es viel zu tun. Hierbei fordern
besonders die Energieeffizienz und die Arbeitssicherheitsmaßgaben kostenintensivere
Maßnahmen. Bei der Energieeffizienz ist in späteren Jahren mit einer Kompensation der
Aufwendungen durch Einsparungen zu rechnen.


Zusätzlich zum Bau- und Grundstücksunterhalt ist zu sagen, dass sich dieser in einem
Maßnahmenstau befindet. Viele Unterhaltungsmaßnahmen konnten im Jahr 2022 nicht
durchgeführt werden und wurden für 2023 neu veranschlagt. Als Grund für den
Maßnahmenstau sind zum einen die gestiegenen Preise und zum anderen der
Personalmangel und das hohe Auftragsaufkommen in den Handwerksbetrieben zu nennen.

 

Bewirtschaftungskosten Konto 524

 

2022

+ / - zu 2021

2023

+ / - zu 2022

1.442.000,00 €

+ 100.000 €

2.436.400,00 €

+ 994.400,00 €

 

Auch die Energiekrise geht an der Stadt Barmstedt nicht vorbei. In der Planung kann aktuell

davon ausgegangen werden, dass die Bewirtschaftungskosten in Summe um 1.000.000 €

gestiegen sind bzw. steigen werden.

 

Zuweisungen und Zuschüsse Konto 53

 

2022

+ / - zu 2021

2023

+ / - zu 2022

11.757.100,00 €

+ 424.400,00 €

12.139.400,00 €

+ 382.300,00 €

 

Hier sind im Wesentlichen die Ausgabe- und Aufwandsbedarfe für die Kinderbetreuung
veranschlagt. Der starke Anwuchs dieses Postens lässt sich durch die beschlossene KiTa
Reform begründen.

 

Kreisumlage

 

2022

+ / - zu 2021

2023

+ / - zu 2022

4.567.900,00 €

+ 391.200,00 €

4.588.200,00

+ 20.300,00 €

 

 

 

 

 

 

 

Steueranteile / FAG Leistungen
 

Die Steuereinnahmen wurden konservativ nach den durchschnittlichen Ist-Werten geplant,
bereinigt um evtl. Einmaleinflüsse. Bei der Gewerbesteuer sind die bekannten
Unwägbarkeiten aufgrund evtl. Steuerrückforderungen aus früheren Jahren möglichst
berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Planung ist man davon ausgegangen, dass sich die
Steuereinnahmen im Vergleich zu 2022 verbessern werden. Im Jahr 2022 hatte man etwas
defensiver aufgrund der Nachwirkungen der Corona-Pandemie geplant. Die Auswertungen haben gezeigt, dass sich diese Zahlen wieder normalisieren, sodass für 2023 wieder mit ähnlichen Zahlen wie in 2020 gerechnet werden kann.

 

Einkommensteuer-Anteile

 

2022

+ / - zu 2021

2023

+ / - zu 2022

4.860.000,00 €

+ 116.000,00 €

5.586.200,00 €

+ 726.200,00 €

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer werden nach Einschätzung des Haushalts-erlasses 2023 wieder höher ausfallen.

 

Einkommensteuer-Ausfallleistung

 

2022

+ / - zu 2021

2023

+ / - zu 2022

65.600,00 €

+ 65.600,00 €

0,00 €

- 65.600,00 €

 

Eine Einkommensteuer-Ausfallleistung ist ab 2023 nicht mehr vorgesehen.

 

Umsatzsteuer-Anteile

 

2022

+ / - zu 2021

2023

+ / - zu 2022

401.600,00 €

- 45.900,00 €

432.200,00 €

+ 30.600,00 €

 

Die Gemeindeanteile an der Umsatzsteuer werden nach Einschätzung des Haushalts-erlasses 2023 wieder höher ausfallen.

 

Schlüsselzuweisung

 

2022

+ / - zu 2021

2023

+ / - zu 2022

4.197.900,00 €

+ 831.000,00 €

4.392.800,00 €

+ 194.900,00 €

 

Zuweisungen für Zentralorte

 

2022

+ / - zu 2021

2023

+ / - zu 2022

961.600,00 €

+ 36.100,00 €

997.400,00 €

+ 35.800,00 €

 

Familienleistungsausgleich

 

2022

+ / - zu 2021

2023

+ / - zu 2022

552.200,00 €

+ 72.500,00 €

554.700,00 €

+ 2.500,00 €

 

Abschreibung auf Wirtschaftsgüter

 

2022

+ / - zu 2021

2023

+ / - zu 2022

2.215.000,00 €

+ 141.400,000 €

2.294.800,00 €

+ 79.800,00 €

 

 

Schlussbemerkung zum Ergebnisplan
 

Abschließend ist erneut darauf aufmerksam zu machen, dass die Anstrengungen zur
Haushaltskonsolidierung fortgesetzt werden müssen, vielmehr noch zu intensivieren sind.
Entscheidungen dazu können aber nicht nur die bekannten Einsparszenarien zum Inhalte
haben, sonst entstehen die bekannten Missverhältnisse, die letztlich noch mehr Aufwand
erfordern.

 

Investiv- und Finanzierungsplan
 

Bis auf die Abschreibungen und Auflösungen finden sich die Ansätze des Ergebnisplanes
auch im Finanzplan wieder, da durch sie in der Regel Aus- und Einzahlungen verursacht
werden.


Dem Entwurf beigefügt sind die Listen mit den Investitionsmaßnahmen. Die Themen, die in
Investitionsprojekte fließen, sind ähnlich gelagert zu den letzten Jahren.


Den Einzahlungen in Höhe von 18.711.200,00 € stehen Auszahlungen in Höhe von 21.449.300,00 gegenüber. Mit 12.406.600,00 € stellt die Kreditaufnahme den größten Teil der Einzahlungen dar. Diese kann durch eine 30-jährige Laufzeit kreditfinanziert werden. Es wird mit einem Zinssatz von 4,5 % gerechnet.


Der Betrag, um den die Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit überwiegen, stellt die Tilgungsleistungen dar. Diese dürfen nicht durch neue
Kreditaufnahmen finanziert werden.
 

Der Gesamtbetrag der Stellen ist dem Stellenplan zu entnehmen.

Als Obergrenze für die Aufnahme von Liquiditätskrediten ist ein Betrag in Höhe von
6.000.000 € vorgesehen.


Der Betrag für über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen wird mit
20.000 € in gleicher Höhe der letzten Jahre vorgeschlagen.
 

Weitere Tabellen und Informationen werden im Vorbericht zur Verfügung gestellt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

10.01.2023: Hauptausschuss // Vorberatung // 1. Vorstellung des Haushaltes
16.01.2023: Bauausschuss // Vorberatung

17.01.2023: Ausschuss für Jugend und Soziales // Vorberatung

23.01.2023: Ausschuss für Schule, Sport und Kultur // Vorberatung

31.01.2023: Hauptausschuss // Vorberatung

14.02.2023: Stadtvertretung // Entscheidung      


 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das
Haushaltsjahr 2023 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2026 gemäß den
Entwürfen unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.
 

Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2023 - 2026
Kenntnis.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Die finanziellen Auswirkungen sind dieser Vorlage und beigefügten Anlagen zu entnehmen.

 

Ein besonderes Augenmerkt ist dabei auf das Eigenkapital der Stadt Barmstedt zu richten. Hier gilt es zu verhindern, dass das Kapital ins Negative rutscht. Dies hätte zur Folge, dass die Stadt Barmstedt in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden könnte.

 

Dieses Augenmerk sollte auch nach der Kommunalwahl aufgegriffen und beachtet werden.


Anlage/n:

 

Diverse

 

 

 

gez. Döpke

Die Bürgermeisterin

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 - Deckblatt (30 KB)      
Anlage 2 2 2 - Inhaltsverzeichnis (13 KB)      
Anlage 3 3 3 - Haushaltssatzung (75 KB)      
Anlage 4 4 4 - Vorbericht 2023 (1194 KB)      
Anlage 5 5 5 - Gesamtproduktplan, Gesamtergebnisplan, Gesamtfinanzplan (286 KB)      
Anlage 6 6 6 - Haushaltsquerschnitt nach Produkten (504 KB)      
Anlage 7 7 7 - Teilergebnis, Teilfinanzplanung (17811 KB)      
Anlage 8 8 8 - Deckungskreise (717 KB)      
Anlage 9 9 9 - Verrechnungskreise (106 KB)      
Anlage 10 10 10 - Kreditobergrenze (354 KB)      
Anlage 11 11 Anlage 1 - Investitionsplanung 2023 (1468 KB)      
Anlage 12 12 Anlage 2 - Jahresabschluss 2021 (5709 KB)      
Anlage 13 13 Anlage 3 - grobe Ergebnisvorschau 2022 (188 KB)      
Anlage 15 14 Teilhaushalt 1_Bürgermeisterin (441 KB)      
Anlage 16 15 Teilhaushalt 2_Stadtmarketing und zentrale Steuerung (1358 KB)      
Anlage 17 16 Teilhaushalt 3_Personal und zentrale Dienste (1818 KB)      
Anlage 18 17 Teilhaushalt 4_Finanzen (1455 KB)      
Anlage 19 18 Teilhaushalt 5_Ordnungsbehörde (1256 KB)      
Anlage 20 19 Teilhaushalt 6_Schule (2154 KB)      
Anlage 21 20 Teilhaushalt 7_Sport, Kultur (3269 KB)      
Anlage 22 21 Teilhaushalt 8_Soziales (2511 KB)      
Anlage 23 22 Teilhaushalt 9_Bauen und Umwelt (4733 KB)      
Anlage 14 23 Haushaltsabend Power Point (1689 KB)      
Anlage 24 24 Änderungliste nach Ausschussberatungen (Stand 27.01.2023) (710 KB)      
Stammbaum:
VO/2022-359   Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2023 mit Investitionsprogramm und Finanzplan der Jahre 2023 - 2026   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2022-359-1   Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2023 mit Investitionsprogramm und Finanzplan der Jahre 2023 - 2026   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner