Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-359
|
|
Sachverhalt:
ACHTUNG:
Der bisherigen Vorlage wurde eine neue Änderungsliste mit Stand 27.01.2023 beigefügt (diese wurde am 30.01.2023 nochmals redaktionell geändert). Darin werden verschiedene nachgefragte Sachverhalte geklärt und daraus evtl. resultierende Ansatzveränderungen dokumentiert. Des Weiteren trafen bei der Verwaltung noch die unterschiedlichsten Neuigkeiten ein, die ebenfalls noch berücksichtigt werden konnten.
Nach dem letzten Stand beträgt das Plandefizit 4.416.300 €, die rechnerische Kreditaufnahme in 2023 beläuft sich auf 13.447.200 €.
Ein neues Zahlenwerk wird zur Stadtvertretung bereit gestellt.
====================================================================
Zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden die Haushaltsansätze für das Jahr
2023 sowie die Finanzplanung für die Jahre 2023 – 2026.
Eventuelle Änderungen des Haushaltsentwurfes werden mittels Änderungsliste gesondert festgehalten und dokumentiert!
Es handelt sich um einen Haushaltsplan nach doppischer Buchführung in Konten
(„Doppik“). Die Zuordnung der Ansätze zu den Ausschüssen erfolgt über die verwaltungs-interne Zuordnung zu den Fachbereichen bzw. Sachgebieten, die wiederum für die Regelbearbeitung oder die Projekte federführend sind.
Für jeden Fachausschuss steht ein eigener Anhang zur Verfügung, sowie eine
Gesamtzusammenstellung. Zur besseren Lesbarkeit sind die Seitenzahlen in jedem Anhang
neu nummeriert. In den Sitzungen bietet es sich an, im jeweiligen Fach-Teil zu verbleiben.
Für die Stadtvertreter*Innen empfiehlt es sich, die Vorlage nicht über das Sitzungs-system „Allris“ aufzurufen, sondern über die Webseite der Stadt Barmstedt. Von dort aus können die Anlagen einzeln aufgerufen werden.
Zur Verfügung gestellt werden die Einzelbetrachtungen als Gesamthaushaltsentwurf.
Ergebnisplan
Die Haushaltsplanung 2023 ist defizitär. Den Planerträgen in Höhe von 27.759.900 € stehen
Planaufwendungen in Höhe von 32.768.700 € gegenüber. Der Plan-Fehlbetrag beträgt damit
5.008.800 €. Er stellt den Unterschied zwischen Plan – Erträgen und Plan – Aufwendungen
dar. In der Haushaltsplanung 2022 lag der Fehlbetrag bei 3.116.600,00 €
Der Plan-Fehlbetrag erklärt sich wie folgt:
Personal Konten 50 + 51)
2022 | + / - zu 2021 | 2023 | + / - zu 2022 |
7.205.500,00 € | + 50.000,00 € | 7.538.300,00 € | + 332.800,00 € |
Es spiegelt sich sowohl die mögliche Tariferhöhung, die Besoldungsanpassung und die bereits Stellenmehrungen wider.
Bau- und Grundstücksunterunterhalt Konto 521 / 522
2022 | + / - zu 2021 | 2023 | + / - zu 2022 |
1.761.800,00 € | - 661.200,00 € | 1.974.000,00 € | + 212.200,00 € |
Der Handlungsbedarf im Bauunterhalt ist auf einem sehr hohen Niveau. Insbesondere an
den Schulen und den städtischen Liegenschaften gibt es viel zu tun. Hierbei fordern
besonders die Energieeffizienz und die Arbeitssicherheitsmaßgaben kostenintensivere
Maßnahmen. Bei der Energieeffizienz ist in späteren Jahren mit einer Kompensation der
Aufwendungen durch Einsparungen zu rechnen.
Zusätzlich zum Bau- und Grundstücksunterhalt ist zu sagen, dass sich dieser in einem
Maßnahmenstau befindet. Viele Unterhaltungsmaßnahmen konnten im Jahr 2022 nicht
durchgeführt werden und wurden für 2023 neu veranschlagt. Als Grund für den
Maßnahmenstau sind zum einen die gestiegenen Preise und zum anderen der
Personalmangel und das hohe Auftragsaufkommen in den Handwerksbetrieben zu nennen.
Bewirtschaftungskosten Konto 524
2022 | + / - zu 2021 | 2023 | + / - zu 2022 |
1.442.000,00 € | + 100.000 € | 2.436.400,00 € | + 994.400,00 € |
Auch die Energiekrise geht an der Stadt Barmstedt nicht vorbei. In der Planung kann aktuell
davon ausgegangen werden, dass die Bewirtschaftungskosten in Summe um 1.000.000 €
gestiegen sind bzw. steigen werden.
Zuweisungen und Zuschüsse Konto 53
2022 | + / - zu 2021 | 2023 | + / - zu 2022 |
11.757.100,00 € | + 424.400,00 € | 12.139.400,00 € | + 382.300,00 € |
Hier sind im Wesentlichen die Ausgabe- und Aufwandsbedarfe für die Kinderbetreuung
veranschlagt. Der starke Anwuchs dieses Postens lässt sich durch die beschlossene KiTa
Reform begründen.
Kreisumlage
2022 | + / - zu 2021 | 2023 | + / - zu 2022 |
4.567.900,00 € | + 391.200,00 € | 4.588.200,00 | + 20.300,00 € |
Steueranteile / FAG Leistungen
Die Steuereinnahmen wurden konservativ nach den durchschnittlichen Ist-Werten geplant,
bereinigt um evtl. Einmaleinflüsse. Bei der Gewerbesteuer sind die bekannten
Unwägbarkeiten aufgrund evtl. Steuerrückforderungen aus früheren Jahren möglichst
berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Planung ist man davon ausgegangen, dass sich die
Steuereinnahmen im Vergleich zu 2022 verbessern werden. Im Jahr 2022 hatte man etwas
defensiver aufgrund der Nachwirkungen der Corona-Pandemie geplant. Die Auswertungen haben gezeigt, dass sich diese Zahlen wieder normalisieren, sodass für 2023 wieder mit ähnlichen Zahlen wie in 2020 gerechnet werden kann.
Einkommensteuer-Anteile
2022 | + / - zu 2021 | 2023 | + / - zu 2022 |
4.860.000,00 € | + 116.000,00 € | 5.586.200,00 € | + 726.200,00 € |
Die Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer werden nach Einschätzung des Haushalts-erlasses 2023 wieder höher ausfallen.
Einkommensteuer-Ausfallleistung
2022 | + / - zu 2021 | 2023 | + / - zu 2022 |
65.600,00 € | + 65.600,00 € | 0,00 € | - 65.600,00 € |
Eine Einkommensteuer-Ausfallleistung ist ab 2023 nicht mehr vorgesehen.
Umsatzsteuer-Anteile
2022 | + / - zu 2021 | 2023 | + / - zu 2022 |
401.600,00 € | - 45.900,00 € | 432.200,00 € | + 30.600,00 € |
Die Gemeindeanteile an der Umsatzsteuer werden nach Einschätzung des Haushalts-erlasses 2023 wieder höher ausfallen.
Schlüsselzuweisung
2022 | + / - zu 2021 | 2023 | + / - zu 2022 |
4.197.900,00 € | + 831.000,00 € | 4.392.800,00 € | + 194.900,00 € |
Zuweisungen für Zentralorte
2022 | + / - zu 2021 | 2023 | + / - zu 2022 |
961.600,00 € | + 36.100,00 € | 997.400,00 € | + 35.800,00 € |
Familienleistungsausgleich
2022 | + / - zu 2021 | 2023 | + / - zu 2022 |
552.200,00 € | + 72.500,00 € | 554.700,00 € | + 2.500,00 € |
Abschreibung auf Wirtschaftsgüter
2022 | + / - zu 2021 | 2023 | + / - zu 2022 |
2.215.000,00 € | + 141.400,000 € | 2.294.800,00 € | + 79.800,00 € |
Schlussbemerkung zum Ergebnisplan
Abschließend ist erneut darauf aufmerksam zu machen, dass die Anstrengungen zur
Haushaltskonsolidierung fortgesetzt werden müssen, vielmehr noch zu intensivieren sind.
Entscheidungen dazu können aber nicht nur die bekannten Einsparszenarien zum Inhalte
haben, sonst entstehen die bekannten Missverhältnisse, die letztlich noch mehr Aufwand
erfordern.
Investiv- und Finanzierungsplan
Bis auf die Abschreibungen und Auflösungen finden sich die Ansätze des Ergebnisplanes
auch im Finanzplan wieder, da durch sie in der Regel Aus- und Einzahlungen verursacht
werden.
Dem Entwurf beigefügt sind die Listen mit den Investitionsmaßnahmen. Die Themen, die in
Investitionsprojekte fließen, sind ähnlich gelagert zu den letzten Jahren.
Den Einzahlungen in Höhe von 18.711.200,00 € stehen Auszahlungen in Höhe von 21.449.300,00 € gegenüber. Mit 12.406.600,00 € stellt die Kreditaufnahme den größten Teil der Einzahlungen dar. Diese kann durch eine 30-jährige Laufzeit kreditfinanziert werden. Es wird mit einem Zinssatz von 4,5 % gerechnet.
Der Betrag, um den die Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit überwiegen, stellt die Tilgungsleistungen dar. Diese dürfen nicht durch neue
Kreditaufnahmen finanziert werden.
Der Gesamtbetrag der Stellen ist dem Stellenplan zu entnehmen.
Als Obergrenze für die Aufnahme von Liquiditätskrediten ist ein Betrag in Höhe von
6.000.000 € vorgesehen.
Der Betrag für über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen wird mit
20.000 € in gleicher Höhe der letzten Jahre vorgeschlagen.
Weitere Tabellen und Informationen werden im Vorbericht zur Verfügung gestellt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
10.01.2023: Hauptausschuss // Vorberatung // 1. Vorstellung des Haushaltes
16.01.2023: Bauausschuss // Vorberatung
17.01.2023: Ausschuss für Jugend und Soziales // Vorberatung
23.01.2023: Ausschuss für Schule, Sport und Kultur // Vorberatung
31.01.2023: Hauptausschuss // Vorberatung
14.02.2023: Stadtvertretung // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das
Haushaltsjahr 2023 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2026 gemäß den
Entwürfen unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.
Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2023 - 2026
Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen sind dieser Vorlage und beigefügten Anlagen zu entnehmen.
Ein besonderes Augenmerkt ist dabei auf das Eigenkapital der Stadt Barmstedt zu richten. Hier gilt es zu verhindern, dass das Kapital ins Negative rutscht. Dies hätte zur Folge, dass die Stadt Barmstedt in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden könnte.
Dieses Augenmerk sollte auch nach der Kommunalwahl aufgegriffen und beachtet werden.
Anlage/n:
Diverse
gez. Döpke
Die Bürgermeisterin
|
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de