Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-283-1
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Sachverhalt:
Am 10.11.2022 hat das Finanzamt der Verwaltung mitgeteilt, dass noch im laufenden Jahr 2022 Gewerbesteuervorauszahlungen in Höhe von über 700.000 EUR für die Jahre 2021 und 2022 erstattet werden müssen. Auch die Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 2023 sind hiervon betroffen.
Dies hat zur Folge, dass die Haushaltsplanung für 2023 angepasst werden muss. Der Gewerbesteueransatz für 2023 und die Folgejahre reduziert sich von 935.000 EUR auf 700.000 EUR. Diese Anpassung hat erhebliche Auswirkungen auf das Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes, aber auch auf den Finanzmittelfehlbedarf des Finanzhaushaltes.
Bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfes ist die Verwaltung davon ausgegangen, dass die Gemeinde Westerhorn aufgrund des hohen Standes an liquiden Mittel den Finanzmittelfehlbedarf des Jahres 2023 in Höhe von 777.600 EUR aus der vorhanden Liquidität decken kann. Aufgrund der hohen Steuererstattung des laufenden Haushaltsjahres und der geringeren Einzahlungen aus der Gewerbesteuer in 2023 empfiehlt die Verwaltung, eine Kreditaufnahme bis zur zulässigen Höchstgrenze nach den Vorschriften der Gemeindeordnung in die Haushaltssatzung 2023 aufzunehmen.
Der Finanzausschuss Westerhorn (Sitzung am 10.11.2022) ist den Vorschlägen der Verwaltung gefolgt und empfiehlt die Anpassung folgender Haushaltsansätze:
611010.401300 und .601300 (Gewerbesteuer) Reduzierung von 935.000 EUR auf 700.000 EUR
611010.534100 und .734100 (Gewerbesteuerumlage) Reduzierung von 93.500 EUR auf 70.000 EUR
612010.692735 (Kreditaufnahme) Erhöhung von 0 EUR auf 522.600 EUR
Davon ausgehend, dass der Kredit im vierten Quartal 2023 bei einer Laufzeit von 30 Jahren und einem Zinssatz von 4,5 % aufgenommen wird:
612010.551700 und .751700 (Zinsen) Erhöhung des Ansatzes von 200 EUR auf 6.100 EUR
612010.792735 (Tilgung) Erhöhung des Ansatzes von 27.100 EUR auf 31.500 EUR
Die übrigen Haushaltsansätze der Ursprungsplanung bleiben unberührt. Eine Übersicht der wichtigsten Positionen kann der Ursprungsvorlage entnommen werden.
Mit diesen Änderungen ergeben sich folgende Festsetzungen:
Ergebnishaushalt:
Der Gesamtbetrag der Erträge wird im Ergebnisplan auf 3.200.100 EUR und der der Aufwendungen auf 3.153.000 EUR festgesetzt. Der Ergebnisplan weist somit einen Jahresüber- schuss in Höhe von 47.100 EUR aus.
Finanzhaushalt:
Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-,
Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 3.623.400 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 4.100.200 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Finanzmittelfehlbedarf in Höhe von 476.800 EUR aus.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist der Finanzausschuss (§ 4 Abs. 1 lit. c der Hauptsatzung der
Gemeinde Westerhorn).
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung (§ 28 S.1 Nr. 1 i.V.m. § 79 Bas. 2 GO).
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2023 und das
Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2026 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom
14. November 2022 beschlossen.
Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf.
Anlage/n:
Haushaltsentwurf vom 14. November 2022
gez. Maier
Fachbereichsleitung
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1 | Haushaltsentwurf der Gemeinde Westerhorn vom 14.11.2022 (1378 KB) |
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