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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-283  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2023
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
10.11.2022 
Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn (offen)   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Anliegend wird der Haushaltsentwurf der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2023 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht. 

 

Ergebnishaushalt

 

Der Gesamtbetrag der Erträge wird im Ergebnisplan auf 3.435.100 EUR und der der Aufwendungen auf 3.170.600 EUR festgesetzt. Der Ergebnisplan weist somit einen Jahresüberschuss in Höhe von 264.500 EUR aus.

 

Die zu erwartenden Erträge aus der Grundsteuer A belaufen sich unverändert auf 14.500 EUR und die aus der Grundsteuer B auf 172.000 EUR (+ 2.000 EUR).  

 

Der Gewerbesteueransatz wurde nach einer konservativen Planung im Vorjahr aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage, die durch die Corona Pandemie ausgelöst wurde, für 2023 anhand einer Festsetzungsvorausschau mit 935.000 EUR (+ 40.000 EUR) veranschlagt. 

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer in Höhe von 792.800 EUR (+ 103.100 EUR) und der Umsatzsteuer in Höhe von 73.300 EUR (+ 5.200 EUR) wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2022 in Verbindung mit dem Haushaltserlass 2023 berechnet.

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich, Allgemeine Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich, belaufen sich insgesamt auf 94.700 EUR (- 26.200 EUR). Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von 16.000 EUR auf die Allgemeinen Schlüsselzuweisungen. Der Anteil des Familienleistungsausgleichs beläuft sich auf 78.700 EUR.

 

Die Kreisumlage ist mit 668.600 EUR veranschlagt (+ 4.600 EUR). Der Umlagesatz der Kreisumlage beträgt nach derzeitiger Beschlusslage 31,40 %.

 

Nach dem Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2023 wird die Schulumlage auf insgesamt 1.075.400 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Westerhorn beläuft sich auf rd. 358.500 EUR (+ 195.100 EUR).

 

r die Schulkostenbeiträge erfolgt eine vorläufige Veranschlagung in Höhe von insgesamt 216.300 EUR (+ 21.200 EUR). Die Planung basiert auf den Ergebnissen der Vorjahre.

 

Zum 01.08.2021 wurde die Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen als Selbstverwaltungsaufgabe von den amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt Hörnerkirchen übertragen. Für das Haushaltsjahr 2023 wird für die geplanten Aufwendungen in Höhe von 127.700 EUR, die nicht durch Erträge gedeckt sind, eine Kindertagesstättenumlage erhoben. Für das Haushaltsjahr 2023 ist der Anteil der Gemeinde Westerhorn mit 52.700 EUR eingeplant.

Die Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein sowie der Wohnsitzgemeinden werden ab 2022 ebenfalls im Amtshaushalt geplant und an die Kindertagesstätten ausgezahlt.

Nach der Kita-Reform ist weiterhin auch ein Betrag der Wohnsitzgemeinde an den Kreis abzuführen. In diesem Betrag ist auch ein Anteil für die Tagespflege (Tagesmütter) enthalten. Diese Mittel wurden bisher durch den Kreis Pinneberg geleistet. Für Westerhorn ist r 2023 mit einem Betrag von 255.000 EUR (- 9.500 EUR) zu rechnen.

 

In 2021 wurde die Entschlammung der Klärteichanlage durchgeführt. Die Aufwendungen für die Zuführung zur Rückstellung wurden daraufhin für die Folgejahre neu kalkuliert. Ab dem Haushaltsjahr 2022 werden 50.500 EUR für die Entschlammung der Klärteichanlage zurückgestellt.

 

r die Sanierung des Daches des Feuerwehrgerätehauses wurden 200.000 EUR in den Haushalt eingestellt.

 

Die Umlage für den Wegeunterhaltungsverband liegt bei 51.500 EUR (- 270.000 EUR).r die Straßenunterhaltung sind weitere 35.000 EUR eingeplant.

 

Aus dem Verkauf von Grundstücken im Bereich des B-Planes Nr. 15 wird für 2023 mit Verkaufserlösen in Höhe von 900.000 EUR geplant. Weitere 900.000 EUR werden für das Haushaltsjahr 2024 erwartet.

 

Die Abschreibungen wurden mit 298.300 EUR (- 48.800 EUR) veranschlagt. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stehen den Abschreibungen mit 59.700 EUR (+ 14.100 EUR) gegenüber. 

 

Gemäß dem Haushaltsentwurf des Amtes rnerkirchen steigt die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2023 auf 1.288.500 EUR. Der Umlagesatz beträgt 21,51 %. Auf die Gemeinde Westerhorn entfallen anteilig rd. 455.400 EUR (+ 107.900 EUR).

 

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 3.335.800 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 4.113.400 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Finanzmittelfehlbedarf in Höhe von 777.600 EUR aus.

 

Die geplanten Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 900.000 EUR. Hierbei handelt es sich um Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen des B-Plans Nr. 15.

 

Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit haben ein Volumen von insgesamt 1.449.700 EUR.

 

r den Kanalbau der Straße im Bereich des B-Planes Nr. 15 sind 140.000 EUR eingeplant. Weitere 50.000 EUR sind für den allgemeinen Bedarf von Tiefbaumaßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung vorgesehen. r die Sanierung der Regenwasserkanalisation der Bahnhofstraße sind im Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe von 900.000 EUR eingeplant. Für 2024 sind weitere 478.000 EUR veranschlagt. r den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen ist ein Ansatz in Höhe von 2.500 EUR und r den Erwerb von unbeweglichem Vermögen in Höhe von 1.000 EUR in den Haushalt eingestellt worden.

 

Darüber hinaus sind 11.100 EUR r den Grunderwerb für die Herstellung einer Regenrückhaltung veranschlagt.

 

r die Herstellung der Straße im Bereich des B-Planes Nr. 15 sind in 2023 Mittel in Höhe von 160.000 EUR und weitere 360.000 EUR in den Folgejahren eingeplant. Weitere 50.000 EUR sind für die Erneuerung der Straßenentwässerung der L112 vorgesehen. Die Herstellung der Wasserversorgung für den B-Plan Nr. 15 ist mit 90.000 EUR veranschlagt.

 

Im Bereich des Öffentlichen Grüns wurden Ersatzbeschaffungen für den Spielplatz an der Nachtigallentwiete mit 6.000 EUR geplant.

 

r die Freiwillige Feuerwehr wurden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 8.000 EUR in den Haushalt eingestellt. Hier ist die Anschaffung einer Wärmebildkamera, die Erweiterung der Funkgeräte und der Austausch von Kleingeräten vorgesehen.

 

r die Beschaffung von Inventar im Lindenhof wurden 3.000 EUR eingestellt.

 

Die Bezuschussung für die Beschaffung von iPads für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule ist mit 1.000 EUR vorgesehen.

 

Die Investitionsmaßnahmen werden seit dem Haushaltsjahr 2021 bei den jeweiligen Produkten zusätzlich und gesondert ausgewiesen. Außerdem wird bei den Erläuterungen mit der Darstellung der verursachten Abschreibungen der jeweiligen Maßnahme ein Hinweis auf Folgekosten gegeben.

 

Die Tilgung von Krediten (Finanzierungstätigkeit) ist mit 27.100 EUR veranschlagt.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.

 

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig ist der Finanzausschuss (§ 4 Abs. 1 lit. c der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn).

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung (§ 28 S.1 Nr. 1 i.V.m. § 79 Bas. 2 GO).

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2023 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2026 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 25.Oktober 2022 beschlossen.

 

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 wird zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf

 


Anlage/n:

 

Der überarbeitete Haushaltsentwurf ist der Ergänzungsvorlage beigefügt.

 

 

gez. Maier
Fachbereichsleitung

 

Stammbaum:
VO/2022-283   Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2023   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2022-283-1   Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2023   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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