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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-262-1  

Betreff: Energiesparmaßnahmen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lichy, HeikoBezüglich:
VO/2022-262
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
25.10.2022 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des letzten Hauptausschusses ist im Hinblick auf Energieeinsparmaßnahmen u.a. die Straßenbeleuchtung thematisiert worden.

Es erfolgte am 06.10.2022 ein Austauschgespräch mit den Stadtwerken Barmstedt hinsichtlich der Energieeinsparmaßnahmen in Bezug auf die Straßenbeleuchtung.

 

aktuell sind nahezu 95% der Straßenbeleuchtung in Barmstedt umgerüstet auf LED, die Umrüstung läuft seit 2016

die Verbräuche sind von durchschnittlich 55 Watt/Leuchteinheit auf 24 Watt/Leuchteinheit gesenkt worden

der Verbrauch hat sich von 370.000 kwh/Jahr auf 170.000 kwh/Jahr reduziert, bei steigender Anzahl der Leuchteinheiten

dadurch ergibt sich eine jährliche Ersparnis von ca. 30.000 €

auf Grund angepasster Technik (u.a. Schaltung, Verkabelung, Leuchteinheiten) ist bereits in ca. 50% des Stadtgebietes eine automatische Dimmung der Leuchteinheiten in der Zeit von 22-6 Uhr möglich und erfolgt; ein weiterer Ausbau läuft weiterhin

 

Welche weiteren Maßnahmen sind denkbar?

 

a.)    Jede zweite Lampe ausschalten und/oder straßenweise Abschaltung (z.B. in Nebenstraßen/Wohngebieten)

 

jede zweite Lampe ist technisch und im Verhältnis vom Aufwand (Personal- und Kostenaufwand) nicht leistbar

straßenweise wäre dies nur in max. 70% der Wohngebiete umsetzbar, jedoch sind Schaltuhren und Weiteres extra zu beschaffen und zu verbauen

 

      unverhältnismäßiger Personal- und Kostenaufwand zu den Einsparungen

      Verwaltung und Stadtwerke empfehlen dies nicht umzusetzen

 

b.)    Komplettabschaltung der Straßenbeleuchtung

 

Beeinträchtigung der automatischen Dimmfunktion und daher sind Mehrverbräuche zu erwarten

Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit (Kreuzungen/Einmündungen sowie Schatten/Licht-Beeinträchtigungen, Sichtbarkeit von allen Verkehrsteilnehmer/-innen sowie Verkehrseinrichtungen sowie Verkehrszeichen), der allgemeinen Gefahrenabwehr (Orientierung im öffentlichen Raum) sowie der allgemeinen Daseinsvorsorge (Sicherheitsempfinden der Bürger/-innen)

      Verwaltung und Stadtwerke empfehlen dies nicht umzusetzen

 

c.)    Weihnachtsbeleuchtung Innenstadt

 

bei Montage der Lichterketten können die Straßenlaternen ausgeschaltet werden

bei Montage der Lichterbögen können die Straßenlaternen nicht ausgeschaltet werden

die Einsparung bei der Montage der Lichterketten mit Ausschaltung der Straßenlaternen (ohne Lichterbögen) ist vermutlich am größten, da die Einsparung der Montage der Lichterbögen hinzukommt (Personal/Hubsteiger)

Beleuchtung vom Weihnachtsbaum sollte bestehen bleiben (Symbolkraft in der Weihnachtszeit, verhältnismäßiger Aufwand / Stromverbrauch)

 

Die Fraktionen haben sich im letzten Hauptausschuss über einen Austausch über die Weihnachtsbeleuchtung zu dieser Sitzung verständigt.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Hauptausschuss // Kenntnisnahme


Anlage/n:

Stammbaum:
VO/2022-262   Energiesparmaßnahmen   FB 400 Bauen und Umwelt   Mitteilungsvorlage Barmstedt
VO/2022-262-1   Energiesparmaßnahmen   FB 400 Bauen und Umwelt   Mitteilungsvorlage Barmstedt

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