Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-094
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Sachverhalt:
Die jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen
Frühjahrsmarkt (3. Aprilwochenende - Innenstadt),
Kunsthandwerkermarkt (Himmelfahrt - Rantzauer See),
Weihnachtsmarkt (1. Adventswochenende - Innenstadt) und
Adventsmarkt (3. Adventswochenende - Schlossinsel)
werden von der Stadt Barmstedt organisiert und durchgeführt. Bei weiteren Veranstaltungsformaten (Stoppelmarkt, Skulpturenpark, Länderwochen, etc.) erfolgt eine Mitarbeit der Stadt. Innerhalb der Stadtverwaltung liegt die Zuständigkeit beim Stadtmarketing.
In der Weihnachtszeit 2021 wurde angesichts der zu dem Zeitpunkt bestehenden Corona-Regelungen der Umfang des Weihnachtsmarktes verkleinert und deshalb zusätzlich eine kleine Alternativ-Veranstaltung - das Eisstockschießen - geplant. Die Veranstaltung wurde sehr positiv von den Vereinen, Unternehmen und den Bürgern/innen der Stadt aufgenommen und kann somit als Erfolg berzeichnet werden.
Aufgrund dieser positiven Erfahrung möchten die Mitarbeiter/innen des Stadtmarketings gerne auch zukünftig neue Veranstaltungsformate verwirklichen. Es werden verschieden Chancen gesehen. Durch kleinere Aktionen und Veranstaltungen auf dem Marktplatz kann zur Belebung der Innenstadt beigetragen werden. Auch der Rantzauer See und die Schlossinsel bieten, sobald das Areal mit Veranstaltungsinfrastruktur (Strom, Wasser, Abwasser, etc.) versorgt ist (Sanierung Schlossinsel), optimale Bedingungen für Veranstaltungen mit Mehrwert für das Naherholungsgebiet. Neue Veranstaltungsformate ziehen neue Besuchergruppen, und damit auch Gäste, die Barmstedt noch nicht kennen, an. Zudem kann mit neuen Formaten eine größere mediale Aufmerksamkeit erreicht werden.
Damit die Planung und Durchführung neuer Formate mit der gleichen Personalkapazität bewältigt werden kann, wäre eine Überplanung der bestehenden Märkte und Veranstaltungen erforderlich. Denkbar wäre zum Beispiel Veranstaltungen einzustellen oder die Planung und Durchführung an einen externen Veranstalter zu übertragen, wobei es bei der Neuausrichtung zu keiner finanziellen Mehrbelastung des städtischen Haushaltes kommen sollte. Aus Sicht des Stadtmarketings sollte zudem am großen Weihnachtsmarkt am ersten Adventswochenende keine Änderung bei der Organisation vorgenommen werden.
Frau Saskia Frantz (Stadtmarketing) erläutert während der Sitzung mögliche neue Veranstaltungsformate und Lösungsansätze für die Neuorientierung. Um eine anschließende Beratung der Thematik wird gebeten.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Entscheidung // § 8a Hauptsatzung und § 1a Zuständigkeitsordnung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung eines Gesamtkonzepts ab 2023 beauftragt. Dieser wird im Rahmen der Haushaltsberatung vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76