Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-293-1
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Sachverhalt:
Am 07.12.2021 hat die Stadtvertretung den Berichtsentwurf 05 der Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Entwicklungskonzept VU+ISEK für die Gesamtmaßnahme Rantzauer Schlossinsel beschlossen; die Zustimmung erfolgte vorbehaltlich der sich aus der Beteiligung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichberechtigung des Landes SH/ MILIG SH und der Träger/innen Öffentlicher Belange /TÖB ergebenden Änderungen. Die Beteiligung der Träger/innen Öffentlicher Belange TÖBB wurde Ende Dezember 2021 eingeleitet. Am 13.01.2022 fand das Abstimmungsgespräch mit dem MILIG SH, Herrn Lengert und Herrn Schnepel statt. Die daraus folgenden Ergänzungen und Ergebnisse zum Berichtsentwurf 05 sind in der Anlage Vermerk Änderungen im Entwurf 07 zusammengestellt und sind in den VU + ISEK Rantzauer Schlossinsel Berichtsentwurf 07 eingeflossen.
Folgende Punkte sollen hervorgehoben werden:
Die Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein StBauFR SH 2015 ist Grundlage der o.g. Fördermaßnahme.
Der Beschluss der Barmstedter Stadtvertretung zum Berichtsentwurf VU mit ISEK ist Voraussetzung für die Zustimmung des Ministeriums zur Gesamtmaßnahme (ca. 10 Jahre) Rantzauer Schlossinsel.
Es besteht keine Verpflichtung der Stadt Barmstedt, die im Bericht VU mit ISEK vorgesehenen Maßnahmen durchzuführen.
Der Förderungsantrag (Anlage 1 der StBauFR SH 2015) des laufenden Jahres kann einmalig bis zum 28.02. d. J. beim Ministerium MILIG SH beantragt werden. Mit dem Antrag wird der aktuelle Bedarf an Städtebauförderungsmitteln für das Programmjahr beantragt. (Für das Jahr 2022 in der Vorlage VO/ 2022-021). Die sich hieraus ergebenden Einzelmaßnahmen können auch unterjährig beim Ministerium zur Zustimmung zur Aufnahme in den Maßnahmenplan eingereicht werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht
betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig sind gem. § 8c + 8e der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt folgende Ausschüsse: Bauen, und Kultur, Schule und Sport.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
Sowohl der Bauausschuss als auch der Ausschuss Schule, Sport und Kultur sind hinlänglich in die Thematik eingebunden. Bedingt durch die Terminkette, den Beschluss des Berichtsentwurfes 05 VU+ISEK und um die Frist 28.02.2022 für die Einreichung der Förderungsantrages 2022 beim MILIG einhalten zu können, finden keine weiteren Vorberatungen in Fachausschüssen statt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt den Berichtsentwurf 07 VU+ISEK Rantzauer Schlossinsel l
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.]
Anlage/n:
Vermerk Änderungen im Entwurf 07
VU+ISEK Rantzauer Schlossinsel Berichtsentwurf 07
Anlagen zum Berichtsentwurf 07 !
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