Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-312-1
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Sachverhalt:
Anliegend werden die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2022 sowie des Investitionsprogramms und des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2022 bis 2025 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Der Entwurf hat den Stand vom 31.01.2022. Er berücksichtigt damit die Beschlüsse der Fachausschüsse und die des Hauptausschusses vom 25.01.2022.
Der Beratungslauf sowie der Ablauf der Veränderungen kann aus der Vorlage VO/2021-312, auf die verwiesen wird, entnommen werden.
Weitere Tabellen und Informationen können dem Vorbericht entnommen werden. Auch auf die weiteren Anlagen wird verwiesen. Neben den Einzelaufstellungen wird hier auch ein Gesamtwerk zur Verfügung gestellt.
Außerdem ist ein Antrag von der FWB zum Haushaltsentwurf 2022 in den Anlagen beigefügt, welcher entsprechend zu beachten ist.
Für die Stadtvertreter*Innen empfiehlt es sich, diese Vorlage nicht über das Sitzungssystem „Allris“ aufzurufen, sondern über die Webseite der Stadt Barmstedt. Von dort aus können die Anlagen einzeln geladen werden.
- Rufen Sie hierzu https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/startseite auf
- gehen Sie auf Stadt Barmstedt
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- Wählen Sie den Sitzungskalender aus
- Wählen Sie dann den Monat der Sitzung aus
- Suchen Sie die jeweilige Sitzung heraus
- Klicken Sie auf das gelbe TO
- Klicken Sie unter dem TOP auf das blaue VO
- Scrollen Sie nun ganz nach unten
- Dort finden Sie alle Anlagen einzeln als PDF Datei
Darüber hinaus sind die Unterlagen im Google-Drive unter folgendem Link abrufbar:
https://drive.google.com/drive/folders/1sSQ6atIp8JsNgG9thWid3Nhk4D1wn6ui?usp=sharing.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet. Interessierte wurden über das örtliche Jugendforum unterrichtet.
Zuständigkeiten:
Der Bau- und Umweltausschuss, der Ausschuss für Jugend und Soziales, der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport sowie der Hauptausschuss haben den Haushaltsentwurf bereits beraten und zur Beschlussfassung an die Stadtvertretung empfohlen.
Zuständig ist somit gem. § 28 der Gemeindeordnung die Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2022 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 gemäß den Entwürfen unter Berücksichtigung eventuell beschlossener Änderungen.
Des Weiteren nimmt die Stadtvertretung von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2021 bis 2025 Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Haushalt 2022 weist erneut ein strukturelles Defizit auf.
Den Planerträgen in Höhe von 26.310.700 € stehen Planaufwendungen in Höhe von 29.707.300 € gegenüber.
Der Plan-Fehlbetrag beträgt damit 3.390.600 €.
In der Haushaltsplanung 2021 lag der Fehlbetrag bei 6.856.000 €.
Die weiteren finanziellen Auswirkungen sind den Anlagen zu entnehmen.
Anlage/n:
- Entwurf des Haushaltsplanes 2022 (in Einzelaufstellungen)
- Entwurf des Haushaltsplanes 2022 (als Gesamtwerk)
- Auflistungen über die Abänderungen durch Ausschüsse und Verwaltung
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76