Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-312
|
|
Sachverhalt:
Zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden die Haushaltsansätze für das Jahr 2022 sowie die Finanzplanung für die Jahre 2022 – 2025.
Es handelt sich um den dritten Haushaltsplan nach doppischer Buchführung in Konten („Doppik“). Die Vergleichbarkeit der jeweiligen Ansätze aus früheren Jahren zu den in diesem Haushaltsplan dargestellten ist wegen der unterschiedlichen Buchführungssystematiken nicht vollständig gegeben, so dass auf eine Darstellung des Jahres 2019 gemäß § 1 Abs. 5 GemHVO Doppik verzichtet wird. Für 2021 kann wieder eine Vergleichbarkeit zu 2021 stattfinden.
Die Zuordnung der Ansätze zu den Ausschüssen erfolgt über die verwaltungsinterne Zuordnung zu den Fachbereichen bzw. Sachgebieten, die wiederum für die Regelbearbeitung oder die Projekte federführend sind.
Für jeden Fachausschuss steht ein eigener Anhang zur Verfügung, sowie eine Gesamtzusammenstellung. Zur besseren Lesbarkeit sind die Seitenzahlen in jedem Anhang neu nummeriert. In den Sitzungen bietet es sich an, im jeweiligen Fach-Teil zu verbleiben.
Für die Stadtvertreter*Innen empfiehlt es sich, die Vorlage nicht über das
Sitzungssystem „Allris“ aufzurufen, sondern über die Webseite der Stadt Barmstedt.
Von dort aus können die Anlagen einzeln aufgerufen werden.
Zur Verfügung gestellt werden die Einzelbetrachtungen, sowie eine Gesamthaushaltsentwurf.
Ergebnisplan
Der Haushalt 2022 ist defizitär. Den Planerträgen in Höhe von 25.934.500 € stehen
Planaufwendungen in Höhe von 29.835.900 gegenüber. Der Plan-Fehlbetrag beträgt damit 3.903.400 €. Er stellt den Unterschied zwischen Plan – Erträgen und Plan – Aufwendungen
dar. In der Haushaltsplanung 2021 lag der Fehlbetrag bei 6.856.000 €
Der Plan-Fehlbetrag erklärt sich wie folgt:
Personal ab 2020 Konten 50 + 51)
2021 | +/- zu 2020 | 2022 | +/- zu 2021 |
7.252.100 € | 775.500 € | 7.205.500 € | - 46.600 € |
Es spiegeln sich sowohl die Tariferhöhung, die Besoldungsanpassung und die bereits
beschlossene Stellenmehrung wider. In der Summe sinken die Personalkosten zu 2021 um 46.600 €.
Bau- und Grundstücksunterunterhalt ab 2020 Konto 521 / 522
2021 | +/- zu 2020 | 2022 | +/- zu 2021 |
2.006.900 € | - 425.200 € | 1.816.200 € | - 190.700 € |
Der Handlungsbedarf im Bauunterhalt ist auf einem sehr hohen Niveau. Insbesondere an den Schulen und den städtischen Liegenschaften gibt es viel zu tun. Hierbei fordern besonders die Energieeffizienz und die Arbeitssicherheitsmaßgaben kostenintensivere Maßnahmen. Bei der Energieeffizienz ist in späteren Jahren mit einer Kompensation der Aufwendungen durch Einsparungen zu rechnen.
Zusätzlich zum Bau- und Grundstücksunterhalt ist zu sagen, dass sich dieser in einem Maßnahmenstau befindet. Viele Unterhaltungsmaßnahmen konnten im Jahr 2021 nicht durchgeführt werden und wurden für 2022 neu veranschlagt. Als Grund für den Maßnahmenstau sind zum einen die Corona-Pandemie und zum anderen der Personalmangel in den Handwerksbetrieben zu nennen.
Zuweisungen und Zuschüsse ab 2020 Konto 53
2021 | +/- zu 2020 | 2022 | +/- zu 2021 |
4.062.000 € | 934.800 € | 4.536.600 € | 474.600 € |
Hier sind im Wesentlichen die Ausgabe- und Aufwandsbedarfe für die Kinderbetreuung
veranschlagt. Der starke Anwuchs dieses Postens lässt sich durch die beschlossene KiTa Reform begründen.
Kreisumlage
2021 | +/- zu 2020 | 2022 | +/- zu 2021 |
4.179.232,44 € | - 80.529,14 € | 4.517.700,00 € | + 338.376,56 € |
Mit Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Pinneberg vom 19.05.2021 wurde vom Kreistag beschlossen, den Hebesatz der Kreisumlage rückwirkend zum 01.01.2021 von 35,25 % auf 33,95 %, also um 1,30 %, zu senken. Die Abschlagszahlung für 2021 beträgt somit nicht mehr 4.339.261,96 €, sondern nur noch 4.179.232,44 €. Dies sind 160.029,52 € weniger. Für 2022 gilt die Herabsetzung des Hebesatzes ebenfalls.
Steueranteile / FAG Leistungen
Die Steuereinnahmen wurden konservativ nach den durchschnittlichen Ist-Werten geplant, bereinigt um evtl. Einmaleinflüsse. Bei der Gewerbesteuer sind die bekannten Unwägbarkeiten aufgrund evtl. Steuerrückforderungen aus früheren Jahren möglichst berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Planung ist man davon ausgegangen, dass die Steuereinnahmen im Vergleich zu 2021 verbessern werden. Im Jahr 2021 hatte man etwas defensiver aufgrund der Corona-Pandemie geplant. Die Auswertungen haben gezeigt, dass sich diese Zahlen wieder normalisieren, sodass für 2022 wieder mit ähnlichen Zahlen wie in 2020 gerechnet werden kann.
EKSt Anteil
2021 | +/- zu 2020 | 2022 | +/- zu 2021 |
4.744.800,00 € | - 333.800,00 € | 4.860.000,00 € | + 116.000,00 € |
Die Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer Umsatzsteuer werden nach Einschätzung des Haushaltserlasses 2022 wieder höher ausfallen. Mögliche Ursache ist die Beendigung des Corona-Logdowns in 2021, die damit verbundene Verbesserung der Konjunkturlage und das daraus resultierende gesteigerte Einkommensniveau. Auch der Anstieg der Einwohnerzahl führt zu einem höheren Anteil beim Einkommensteueranteil.
EKSt Anteil Ausfallleistung
2021 | +/- zu 2020 | 2022 | +/- zu 2021 |
0,00 € | 0,00 € | 65.600,00 € | + 65.600,00 € |
Aufgrund des Gesetzes zum pauschalen Ausgleich von Lohn- und Einkommensteuer-mindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie in den Jahren 2021 und 2022 gewährt das Land den Gemeinden einen pauschalen Ausgleich für erwartete Lohn- und Einkommensteuermindereinnahmen in den Jahren 2021 und 2022. Für die Stadt Barmstedt beträgt dieser Wert 65.600,00 € (für 2022). In 2021 konnte die Stadt 130.000 € einnehmen. Mit diesem Wert war zur Planung 2021 noch nicht gerechnet worden.
USt Anteil
2021 | +/- zu 2020 | 2022 | +/- zu 2021 |
447.500,00 € | + 56.500,00 € | 401.600,00 € | - 45.900,00 € |
Die Gemeindeanteile an der Umsatzsteuer werden in 2021 geringer ausfallen als geplant. Ursache ist die in 2020 eingebrochene Konjunkturlage und das daraus resultierende geminderte Einkommensniveau. Der Ansatz für 2022 wurde deshalb um 45.900,00 € auf 401.600,00 € herabgesetzt. Die Erkenntnisse ergehen u.a. aus dem Haushaltserlass 2022.
Schlüsselzuweisung
2021 | +/- zu 2020 | 2022 | +/- zu 2021 |
3.162.600,00 € | -96.300,00 € | 3.993.600,00 € | + 831.000,00 € |
Zuweisungen für Zentralorte
2021 | +/- zu 2020 | 2022 | +/- zu 2021 |
824.200,00 € | - 26.000,00 € | 860.300,00 € | + 36.100,00 € |
Familienleistungsausgleich
2021 | +/- zu 2020 | 2022 | +/- zu 2021 |
469.900,00 € | - 18.100,00 € | 542.400,00 € | + 72.500,00 € |
Abschreibung der Wirtschaftsgüter
2021 | +/- zu 2020 | 2022 | +/- zu 2021 |
2.356.400,00 € | + 827.600,00 € | 2.215.000,00 € | + 141.400,00 € |
Schlussbemerkung zum Ergebnisplan
Abschließend ist erneut darauf Aufmerksam zu machen, dass die Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung fortgesetzt werden müssen, vielmehr noch zu intensivieren sind. Entscheidungen dazu können aber nicht nur die bekannten Einsparszenarien zum Inhalte haben, sonst entstehen die bekannten Missverhältnisse, die letztlich noch mehr Aufwand erfordern.
Investiv- und Finanzierungsplan
Bis auf die Abschreibungen und Auflösungen finden sich die Ansätze des Ergebnisplanes auch im Finanzplan wieder, da durch sie in der Regel Aus- und Einzahlungen verursacht werden.
Dem Entwurf beigefügt sind die Listen mit den Investitionsmaßnahmen. Die Themen, die in Investitionsprojekte fließen, sind ähnlich gelagert zu den letzten Jahren. Beispielhaft seien hier die Digitalisierung der Schulen, Beschaffungen / Baumaßnahmen im Feuerwehrbereich, die Bücherei oder Sportplatz Heederbrook zu nennen.
Den Einzahlungen in Höhe von 19.560.300 € stehen Auszahlungen in Höhe von 23.304.200 € gegenüber. Mit 13.277.700 € stellt die Kreditaufnahme den größten Teil der Einzahlungen
dar. Diese kann in eine 25-jährige Finanzierung und eine 30- oder 40-jährige Finanzierung aufgeteilt werden.
Der Betrag, um den die Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit überwiegen (3.743.900 €), stellt die Tilgungsleistungen dar. Diese dürfen nicht durch neue Kreditaufnahmen finanziert werden.
Der Gesamtbetrag der Stellen beträgt gemäß bereits beschlossenem Stellenplan 99,26.
Als Obergrenze für die Aufnahme von Liquiditätskrediten ist ein Betrag in Höhe von
6.000.000 € vorgesehen.
Der Betrag für über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen wird mit
20.000 € in gleicher Höhe der letzten Jahre vorgeschlagen.
Weitere Tabellen und Informationen werden im Vorbericht zur Verfügung gestellt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und
Jugendvertretung ist jedoch nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Bau- und
Umweltausschuss, der Ausschuss für Jugend und Soziales, der Ausschuss für Kultur,
Schule und Sport sowie der Hauptausschuss. Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung..
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2022 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2025 gemäß den Entwürfen unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.
Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2022 bis 2025
Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen: Siehe Vorlage und Anlagen
Anlage/n: Diverse
gez. Döpke
Die Bürgermeisterin.
|
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76