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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-312  

Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2022 mit Investitionsprogramm und Finanzplan der Jahre 2022 - 2025
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
11.01.2022 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
17.01.2022 
Digitale Sitzung des Bauausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Vorberatung
18.01.2022 
Digitale Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt geändert beschlossen   
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
20.01.2022 
Digitale Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt geändert beschlossen   
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
25.01.2022 
Digitale Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden die Haushaltsansätze für das Jahr 2022 sowie die Finanzplanung für die Jahre 2022 2025.

 

Es handelt sich um den dritten Haushaltsplan nach doppischer Buchführung in Konten („Doppik“). Die Vergleichbarkeit der jeweiligen Ansätze aus früheren Jahren zu den in diesem Haushaltsplan dargestellten ist wegen der unterschiedlichen Buchführungssystematiken nicht vollständig gegeben, so dass auf eine Darstellung des Jahres 2019 gemäß § 1 Abs. 5 GemHVO Doppik verzichtet wird. Für 2021 kann wieder eine Vergleichbarkeit zu 2021 stattfinden.

 

Die Zuordnung der Ansätze zu den Ausschüssen erfolgt über die verwaltungsinterne Zuordnung zu den Fachbereichen bzw. Sachgebieten, die wiederum für die Regelbearbeitung oder die Projekte federführend sind.

 

r jeden Fachausschuss steht ein eigener Anhang zur Verfügung, sowie eine Gesamtzusammenstellung. Zur besseren Lesbarkeit sind die Seitenzahlen in jedem Anhang neu nummeriert. In den Sitzungen bietet es sich an, im jeweiligen Fach-Teil zu verbleiben. 

 

r die Stadtvertreter*Innen empfiehlt es sich, die Vorlage nicht über das

Sitzungssystem „Allris“ aufzurufen, sondern über die Webseite der Stadt Barmstedt.

Von dort aus können die Anlagen einzeln aufgerufen werden.

 

Zur Verfügung gestellt werden die Einzelbetrachtungen, sowie eine Gesamthaushaltsentwurf.

 

 

Ergebnisplan

 

Der Haushalt 2022 ist defizitär. Den Planerträgen in Höhe von 25.934.500 € stehen

Planaufwendungen in Höhe von 29.835.900 gegenüber. Der Plan-Fehlbetrag beträgt damit 3.903.400 €. Er stellt den Unterschied zwischen Plan Erträgen und Plan Aufwendungen

dar. In der Haushaltsplanung 2021 lag der Fehlbetrag bei 6.856.000 €

 

 Der Plan-Fehlbetrag erklärt sich wie folgt:

 

 Personal ab 2020 Konten 50 + 51)

 

2021

+/- zu 2020

2022

+/- zu 2021

7.252.100 €

775.500 €

7.205.500 €

- 46.600 €

Es spiegeln sich sowohl die Tariferhöhung, die Besoldungsanpassung und die bereits

beschlossene Stellenmehrung wider. In der Summe sinken die Personalkosten zu 2021 um 46.600 €.

 

Bau- und Grundstücksunterunterhalt ab 2020 Konto 521 / 522

 

2021

+/- zu 2020

2022

+/- zu 2021

2.006.900 €

- 425.200 €

1.816.200 €

- 190.700 €

 

Der Handlungsbedarf im Bauunterhalt ist auf einem sehr hohen Niveau. Insbesondere an den Schulen und den städtischen Liegenschaften gibt es viel zu tun. Hierbei fordern besonders die Energieeffizienz und die Arbeitssicherheitsmaßgaben kostenintensivere Maßnahmen. Bei der Energieeffizienz ist in späteren Jahren mit einer Kompensation der Aufwendungen durch Einsparungen zu rechnen.

 

Zusätzlich zum Bau- und Grundstücksunterhalt ist zu sagen, dass sich dieser in einem Maßnahmenstau befindet. Viele Unterhaltungsmaßnahmen konnten im Jahr 2021 nicht durchgeführt werden und wurden für 2022 neu veranschlagt. Als Grund für den Maßnahmenstau sind zum einen die Corona-Pandemie und zum anderen der Personalmangel in den Handwerksbetrieben zu nennen. 

 

Zuweisungen und Zuschüsse ab 2020 Konto 53

 

2021

+/- zu 2020

2022

+/- zu 2021

4.062.000 €

934.800 €

4.536.600 €

474.600 €

 

Hier sind im Wesentlichen die Ausgabe- und Aufwandsbedarfe für die Kinderbetreuung

veranschlagt. Der starke Anwuchs dieses Postens lässt sich durch die beschlossene KiTa Reform begründen.

 

Kreisumlage

 

2021

+/- zu 2020

2022

+/- zu 2021

4.179.232,44

- 80.529,14

4.517.700,00

+ 338.376,56

 

Mit Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Pinneberg vom 19.05.2021 wurde vom Kreistag beschlossen, den Hebesatz der Kreisumlage rückwirkend zum 01.01.2021 von 35,25 % auf 33,95 %, also um 1,30 %, zu senken. Die Abschlagszahlung für 2021 beträgt somit nicht mehr 4.339.261,96 €, sondern nur noch 4.179.232,44 €. Dies sind 160.029,52 € weniger. Für 2022 gilt die Herabsetzung des Hebesatzes ebenfalls. 

  

Steueranteile / FAG Leistungen

 

Die Steuereinnahmen wurden konservativ nach den durchschnittlichen Ist-Werten geplant, bereinigt um evtl. Einmaleinflüsse. Bei der Gewerbesteuer sind die bekannten Unwägbarkeiten aufgrund evtl. Steuerrückforderungen aus früheren Jahren möglichst berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Planung ist man davon ausgegangen, dass die Steuereinnahmen im Vergleich zu 2021 verbessern werden. Im Jahr 2021 hatte man etwas defensiver aufgrund der Corona-Pandemie geplant. Die Auswertungen haben gezeigt, dass sich diese Zahlen wieder normalisieren, sodass für 2022 wieder mit ähnlichen Zahlen wie in 2020 gerechnet werden kann.

 

EKSt Anteil

 

2021

+/- zu 2020

2022

+/- zu 2021

4.744.800,00 €

- 333.800,00

4.860.000,00

+ 116.000,00

Die Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer Umsatzsteuer werden nach Einschätzung des    Haushaltserlasses 2022 wieder höher ausfallen. gliche Ursache ist die Beendigung des Corona-Logdowns in 2021, die damit verbundene Verbesserung der Konjunkturlage und das daraus resultierende gesteigerte Einkommensniveau. Auch der Anstieg der Einwohnerzahl führt zu einem heren Anteil beim Einkommensteueranteil.

 

EKSt Anteil Ausfallleistung

 

2021

+/- zu 2020

2022

+/- zu 2021

0,00 €

0,00

65.600,00

+ 65.600,00

 

Aufgrund des Gesetzes zum pauschalen Ausgleich von Lohn- und Einkommensteuer-mindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie in den Jahren 2021 und 2022 gewährt das Land den Gemeinden einen pauschalen Ausgleich für erwartete Lohn- und Einkommensteuermindereinnahmen in den Jahren 2021 und 2022. Für die Stadt Barmstedt beträgt dieser Wert 65.600,00 € (für 2022). In 2021 konnte die Stadt 130.000 € einnehmen. Mit diesem Wert war zur Planung 2021 noch nicht gerechnet worden.

 

USt Anteil

 

2021

+/- zu 2020

2022

+/- zu 2021

447.500,00 €

+ 56.500,00

401.600,00

- 45.900,00

 

Die Gemeindeanteile an der Umsatzsteuer werden in 2021 geringer ausfallen als geplant. Ursache ist die in 2020 eingebrochene Konjunkturlage und das daraus resultierende geminderte Einkommensniveau. Der Ansatz für 2022 wurde deshalb um 45.900,00 € auf 401.600,00 € herabgesetzt. Die Erkenntnisse ergehen u.a. aus dem Haushaltserlass 2022. 

 

Schlüsselzuweisung

 

2021

+/- zu 2020

2022

+/- zu 2021

3.162.600,00 €

-96.300,00

3.993.600,00 €

+ 831.000,00

 

Zuweisungen für Zentralorte

 

2021

+/- zu 2020

2022

+/- zu 2021

824.200,00 €

- 26.000,00 €

860.300,00

+ 36.100,00

 

Familienleistungsausgleich

 

2021

+/- zu 2020

2022

+/- zu 2021

469.900,00 €

- 18.100,00 €

542.400,00

+ 72.500,00

  

Abschreibung der Wirtschaftsgüter

 

2021

+/- zu 2020

2022

+/- zu 2021

2.356.400,00 €

+ 827.600,00 €

2.215.000,00 €

 + 141.400,00 €

 

 

Schlussbemerkung zum Ergebnisplan

 

Abschließend ist erneut darauf Aufmerksam zu machen, dass die Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung fortgesetzt werden müssen, vielmehr noch zu intensivieren sind. Entscheidungen dazu können aber nicht nur die bekannten Einsparszenarien zum Inhalte haben, sonst entstehen die bekannten Missverhältnisse, die letztlich noch mehr Aufwand erfordern.

 

 

 

Investiv- und Finanzierungsplan

 

Bis auf die Abschreibungen und Auflösungen finden sich die Ansätze des Ergebnisplanes auch im Finanzplan wieder, da durch sie in der Regel Aus- und Einzahlungen verursacht werden.

 

Dem Entwurf beigefügt sind die Listen mit den Investitionsmaßnahmen. Die Themen, die in Investitionsprojekte fließen, sind ähnlich gelagert zu den letzten Jahren. Beispielhaft seien hier die Digitalisierung der Schulen, Beschaffungen / Baumaßnahmen im Feuerwehrbereich, die Bücherei oder Sportplatz Heederbrook zu nennen.

 

Den Einzahlungen in Höhe von 19.560.300 € stehen Auszahlungen in Höhe von 23.304.200 € gegenüber. Mit 13.277.700 € stellt die Kreditaufnahme den größten Teil der Einzahlungen

dar. Diese kann in eine 25-jährige Finanzierung und eine 30- oder 40-jährige Finanzierung aufgeteilt werden.

 

Der Betrag, um den die Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit überwiegen (3.743.900 €), stellt die Tilgungsleistungen dar. Diese dürfen nicht durch neue Kreditaufnahmen finanziert werden.

 

Der Gesamtbetrag der Stellen beträgt gemäß bereits beschlossenem Stellenplan 99,26.

 

Als Obergrenze für die Aufnahme von Liquiditätskrediten ist ein Betrag in Höhe von

6.000.000 € vorgesehen.

 

Der Betrag für über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen wird mit

20.000 € in gleicher Höhe der letzten Jahre vorgeschlagen.

 

Weitere Tabellen und Informationen werden im Vorbericht zur Verfügung gestellt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und

Jugendvertretung ist jedoch nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Bau- und

Umweltausschuss, der Ausschuss für Jugend und Soziales, der Ausschuss für Kultur,

Schule und Sport sowie der Hauptausschuss. Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung..


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2022 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2025 gemäß den Entwürfen unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.

 

Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2022 bis 2025

Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen: Siehe Vorlage und Anlagen
 


Anlage/n: Diverse

 

gez. Döpke

Die Bürgermeisterin.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 1 - Deckblatt (29 KB)      
Anlage 3 2 2 - Inhaltsverzeichnis (13 KB)      
Anlage 4 3 3 - Haushaltssatzung (75 KB)      
Anlage 5 4 4 - Vorbericht 2022 (1209 KB)      
Anlage 6 5 5 - Gesamtproduktplan Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan (283 KB)      
Anlage 7 6 6 - Haushaltsquerschnitt (523 KB)      
Anlage 8 7 7 - Ergebnis- und Finanzplanung mit Produktbeschreibungen (16905 KB)      
Anlage 9 8 8 - Investitionsplanung stand 10.12.2021 (4171 KB)      
Anlage 10 9 9 - Investitionen Kompakt Hauptausschuss - Amt 1000, 1010, 3030 (136 KB)      
Anlage 11 10 10 - Investitionen Kompakt Hauptausschuss - Digitalisierung der Schulen (350 KB)      
Anlage 12 11 11 - Investitionen Kompakt Ausschuss Schule, Sport und Kultur Amt 3010 (131 KB)      
Anlage 13 12 12 - Investitionen Kompakt Ausschuss für Jugend und Soziales Amt 3020 (110 KB)      
Anlage 14 13 13 - Investitionen Kompakt Bauausschuss Amt 4000 (243 KB)      
Anlage 15 14 14 - Deckungskreise 2022 (617 KB)      
Anlage 16 15 15 - Verrechnungskreise 2022 (114 KB)      
Anlage 17 16 16 - Ermittlung der rechnerischen Kreditobergrenze nach Ziffer 2.2 des Runderlasses zu §§ 85, 95g GO - Krediterlass (357 KB)      
Anlage 19 17 17 - Stellenplan_2022_V20211207 (121 KB)      
Anlage 18 18 18 - Stellenplanquerschnitt 2022_20211207 (1) (196 KB)      
Anlage 20 19 19 - Eröffnungsbilanz 2020 (21503 KB)      
Anlage 21 20 20 - Jahresabschluss 2020 (24532 KB)      
Anlage 22 21 21 - Lagebericht zum 31.12.2020 (7680 KB)      
Anlage 1 22 22.1 - Teilhaushalt 1 - Bürgermeisterin (440 KB)      
Anlage 23 23 22.2 - Teilhaushalt 2 - Strategie und Marketing (1283 KB)      
Anlage 24 24 22.3 - Teilhaushalt 3 - Zentrale Dienste (1595 KB)      
Anlage 25 25 22.4 - Teilhaushalt 4 - Finanzen (1406 KB)      
Anlage 26 26 22.5 - Teilhaushalt 5 - Ordnung, Ordnungsbehörde (1223 KB)      
Anlage 27 27 22.6 - Teilhaushalt 6 - Schule (2265 KB)      
Anlage 28 28 22.7 - Teilhaushalt 7 - Sport & Kultur (3338 KB)      
Anlage 29 29 22.8 - Teilhaushalt 8 - Soziales (2120 KB)      
Anlage 30 30 22.9 - Teilhaushalt 9 - Bauen (4454 KB)      
Anlage 31 31 23.1 - Teilhaushalt 1000 Steuerung und Marketing (Hauptausschuss) (2352 KB)      
Anlage 32 32 23.2 - Teilhaushalt 1010 Personal und zentrale Dienste (Hauptausschuss) (7591 KB)      
Anlage 33 33 23.3 - Teilhaushalt 2000 Finanzen (Hauptausschuss) (2023 KB)      
Anlage 34 34 23.4 - Teilhaushalt 3000 Bürgerservice (Hauptausschuss) (360 KB)      
Anlage 35 35 23.5 - Teilhaushalt 3010 Schule, Sport Kultur (Ausschuss Schule, Sport, Kultur) (4353 KB)      
Anlage 36 36 23.6 - Teilhaushalt 3020 Soziales, KiTA (Sozialausschuss) (2431 KB)      
Anlage 37 37 23.7 - Teilhaushalt 3030 Ordnung, Ordnungsbehörde (Hauptausschuss) (1408 KB)      
Anlage 38 38 23.8 - Teilhaushalt 4000 Bauen (Bauausschuss) (8443 KB)      
Anlage 39 39 23.9 - Teilhaushalt 4100 Bauhof (Bauausschuss) (2185 KB)      
Anlage 40 40 24 - grobe Ergebnisvorschau 2021 (189 KB)      
Anlage 41 41 Abänderungen im Haushaltsplan 2022 nach Fachausschüssen (293 KB)      
Stammbaum:
VO/2021-312   Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2022 mit Investitionsprogramm und Finanzplan der Jahre 2022 - 2025   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2021-312-1   Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2022 mit Investitionsprogramm und Finanzplan der Jahre 2022 - 2025   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt

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