Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-182-1
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Sachverhalt:
Auf der Sitzung des letzten Bauausschusses kam in dem thematischen Zusammenhang die Frage nach dem Brandverhalten von Photovoltaikdächern und die Problematik des Löschens auf. Hierzu noch einige Informationen bzw. Anmerkungen:
Photovoltaik Module werden auf Dächern zu großflächigen Anlagen zusammengesetzt. Gerade bei Nachrüstungen wird es dadurch für die Feuerwehr schwierig, an die eigentliche Dachhaut heranzukommen, um so zum Beispiel diese zu öffnen und den Hitzeabzug zu gewährleisten. Auch lässt sich das Dach schwerer löschen, es entsteht häufig zwischen Dachhaut und Anlage ein Kamineffekt.
Trotzdem findet der Einbau von Photovoltaikanlagen mittlerweile immer häufiger statt, wird im Zuge des Klimaschutzes nicht mehr aus dem Neubau wegzudenken sein und bald zum Standard gehören. Insofern setzt sich auch die Feuerwehr mit diesem Thema auseinander. Wichtig ist dabei eine enge Abstimmung einiger Punkte mit der Feuerwehr wie z.B.:
-Klassifizierung der PV-Module (meist als schwer- oder normalentflammbar klassifiziert)
-Informationen zu Ort, Art und Technik der Photovoltaikanlage
-Feuerwehrplan und Einsatzplan für Photovoltaikanlagen
-Informationsbeschaffung von Kontaktdaten der Anlagenbetreiber oder Fachfirmen, Unterlagenbeschaffung.
-Einsatz einer Brandfallabschaltung, so kann das Risiko durch die Photovoltaikanlage erheblich gemindert werden (ist in der Kita Düsterlohe verbaut). Allerdings lassen sich die Gleichstromleitungen, welche von den PV Modulen zum Wechselrichter verlaufen, nicht abschalten. Bis dahin liegt daher weiterhin Spannung an.
Zu diesem Thema wurde Rücksprache mit Herrn Fröde als auch Herrn Schinkel gehalten. Trotz aller damit einhergehenden Schwierigkeiten sieht die Feuerwehr im Hinblick auf den Klimawandel die Notwendigkeit zum Bau von Photovoltaikanlagen. Sowohl Herr Schinkel als auch Herr Fröde stehen bei Bedarf für weitere Auskünfte gern zur Verfügung.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § (e der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau- und Umweltausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt beschließt, bei zukünftigen Bauvorhaben der Stadt gemäß der Definition „Klimaneutrales Gebäude“ zu bauen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Auswirkungen sind abhängig von dem jeweils zu erstellendem Objekt, der Lage sowie der dann möglichen Förderungen.
gez. Lichy
Fachbereichsleitung
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