Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-252
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Sachverhalt:
Das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Osterhorn für das Gebiet am östlichen Siedlungsrand der Gemeinde Osterhorn nördlich der "Sackgasse" und westlich des Grundstücks "Kloster 26" ist weitgehend abgeschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 07.07.2021 bis zum 08.08.2021 durchgeführt und alle abgegebenen Hinweise und Stellungnahmen sind in der Abwägungstabelle im ganzen Wortlaut aufgeführt. Die Unterlagen wurden entsprechend der Hinweise und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange angepasst, einige Hinweise wurden in die Begründung eingearbeitet. Somit steht dem Satzungsbeschluss für diesen B-Plan nichts mehr im Wege.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung Osterhorn gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag und
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 4 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Osterhorn mit folgendem Ergebnis geprüft:
Berücksichtigt werden alle abgegebenen Stellungnahmen mit dem entsprechenden Abwägungsergebnis gemäß der anliegenden Abwägungstabelle.
Das Stadtplanungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung Osterhorn den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 4 für das Gebiet „östlich Kloster“ an der Straße „Sackgasse“, östlich der Straße „Kloster“ und westlich des „Brückenkamps“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung Osterhorn ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und den weiteren notwendigen Unterlagen während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bauleitplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Eventuell entstehende Kosten für die Planung werden über einen städtebaulichen Vertrag geregelt.
Anlage/n:
Planzeichnung
Begründung
Textliche Festsetzungen
Vorhaben- und Erschließungsplan
Abwägung
Geruchsimmissionsgutachten
gez. Lichy
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76