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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - /2020-396-1-1  

Betreff: Änderung der Satzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andresen, BenteBezüglich:
VO/2020-396-1
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
03.06.2021 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In der Gemeindevertretung am 17.12.2020 hat die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen die Neufassung der Satzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) beschlossen, welche zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist.

 

Aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung (GO) Schleswig-Holstein vom 07.09.2020 wäre es gemäß § 24 Abs. 4 GO möglich gewesen, Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger für private IT-Ausstattung, die für den Sitzungsdienst oder für die Vorbereitung der Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse, der Ortsbeiräte oder sonstigen Beiräte genutzt wird, einen Zuschuss zu zahlen bzw. dies in die Satzung mit aufzunehmen. Es wurde zunächst abgelehnt.

 

In der Gemeindevertretung vom 17.12.2020 wurde sich aber dafür ausgesprochen, sich nochmal im Finanzausschuss mit dem Thema zu befassen.

 

Zurzeit bekommen alle Mitglieder der Gemeindevertretung und auch bürgerliche Ausschussmitglieder für ihre Tätigkeit iPads von der Gemeinde gestellt. Die Geräte werden für eine Dauer von 60 Monaten (Leasingperiode 2018-2023) geleast. Die Kosten trägt die Stadt Barmstedt im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft. Nach Ablauf der Leasingzeit gehen die Geräte in das Eigentum der Stadt Barmstedt über. Gemäß dem Angebot von Kommunit (aktueller Leasingvertrag) betragen die Kosten für ein iPad inklusive Schutzhülle 104,40 € pro Jahr (Gesamtkosten pro iPad über 60 Monate 522 €).

 

Sollte ein Zuschuss für private IT-Ausstattung eigeführt werden empfiehlt die Verwaltung folgende Richtlinien:

 

• Gemäß Gemeindeordnung ist ein monatlicher oder einmaliger Zuschuss möglich. Die Verwaltung schlägt einen innerhalb der Wahlperiode einmaligen Zuschuss vor. Die Höhe des Zuschusses ist von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

• Es wird nur IT-Ausstattung bezuschusst, die für den Sitzungsdienst oder für die Vorbereitung der Sitzungen dient, das heißt es muss sichergestellt sein, dass die ALLRIS App auf der Bezuschussten IT-Ausstattung funktionsfähig ist. Der Zuschuss kann für die Beschaffung sowie die Betriebskosten der IT-Ausstattung die für den Sitzungsdienst genutzt wird verwendet werden.

 

• Zuschüsse erhalten können: Gemeindevertreter/innen und bürgerliche Mitglieder der Ausschüsse.

 

• Für das Verfahren bei vorzeitigem Ausscheiden (z.B. Rücktritt) schlägt die Verwaltung folgende Regelung vor: Scheidet der/die Gemeindevertreter/in oder das bürgerliche Mitglied vor dem Ende der Wahlperiode aus dem Amt aus, ist der Zuschuss anteilig zurück zu erstatten. Das Bedeutet, es ist für jeden Monat, der nicht im Amt tätigen Wahlperiode, 1/60 des Zuschusses zurück zu erstatten.

 

Rückt ein/eine Gemeindevertreter/in oder ein bürgerliches Mitglied im Laufe der Wahlperiode in das Amt nach, bekommt dieser/diese den Zuschuss monatlich anteilig (1/60 pro Monat) für die verbleibende Zeit der Wahlperiode.

 

• Thema Datenschutz: Die Gemeinde haftet für die bezuschusste IT-Ausstattung nicht für den Datenschutz.

 

• Betreuung der Tablets: Die Gemeinde übernimmt keine Betreuungsaufgaben für die bezuschusste IT-Ausstattung. Ausgenommen hierbei ist die Betreuung der ALLRIS APP (Ratsinformationssystem ALLRIS).

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 b) der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

-keinen

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen sind abhängig von der Zustimmung und der Festlegung der Höhe der Zuschüsse zu privater IT-Ausstattung für Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger.
 

 

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Anlage/n:
- Entwurf einer Regelung für Zuschuss privater IT-Ausstattung für den Sitzungsdienst oder für die Vorbereitung der Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse, der Ortsbeiräte oder sonstigen Beiräte

 

 

 

gez. Werner

Fachbereichsleitung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf einer Regelung für Zuschuss privater IT-Ausstattung für den Sitzungsdienst oder für die Vorbereitung der Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse, der Ortsbeiräte oder sonstigen Beiräte (267 KB)      
Stammbaum:
VO/2020-396   Änderung der Satzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2020-396-1   Änderung der Satzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
/2020-396-1-1   Änderung der Satzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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