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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-396-1  

Betreff: Änderung der Satzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andresen, BenteBezüglich:
VO/2020-396
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
17.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen am 03.12.2020 wurde folgender Sachverhalt beraten:

In den vergangenen Jahren hat sich die Betrachtung von Satzungen im Rahmen der Rechtsprechung verändert. So werden sowohl von Seiten der Verwaltungsgerichte wie auch von Seiten des Obersten Verwaltungsgerichtes des Landes Schleswig-Holstein strengere Anforderungen an Satzungen gestellt.

Aufgrund dieser verschärften Betrachtungen wurde vom Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag (SHGT) die Empfehlung geäußert, das bestehende Ortsrecht der Kommunen hinsichtlich des Zitiergebots nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG zu überprüfen.

Basierend auf dieser Empfehlung wurde nun eine entsprechende Überprüfung der Satzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) vorgenommen. Entsprechend der Vorschrift des Zitiergebots wurde eine Änderung, in Form der Konkretisierung der Ermächtigungsgrundlage, vorgenommen.

 

Die Änderungen sind gelb markiert. Die durchgestrichenen Texte müssen entfallen.

 

Des Weitern kam es zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften auf deren Grundlage die Entschädigungssatzung geändert/ergänzt werden kann:

 

 •Die geänderte Entschädigungsverordnung des Landes tritt ab 01.01.2021 in Kraft.

Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigung könnten dementsprechend erhöht werden.

 

- Die monatliche Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters steigt von 1055 € auf 1116 €; die Aufwandsendschädigung des Stellvertreters steigt dementsprechend.

 

-Die Sitzungsgelder steigen von 33 € auf 35 €.

 

Diese Erhöhungen wurden in der Änderung der Satzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) (siehe Anlage) mit aufgenommen.

 

•Aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung (GO) Schleswig-Holstein vom 07.09.2020 ist es gemäß § 24 Abs. 4 GO möglich, Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger für private IT-Ausstattung, die für den Sitzungsdienst oder für die Vorbereitung der Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse, der Ortsbeiräte oder sonstigen Beiräte genutzt wird, einen Zuschuss zu zahlen. Das Nähere ist in einer Satzung zu regeln.

Ein Zuschuss für private IT-Ausstattung könnte bei der Änderung der Entschädigungssatzung mit aufgenommen werden, soweit dies gewünscht ist.

Bisher ist dies nicht in die Änderung der Satzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) mit eingearbeitet.

 

Zurzeit bekommen alle Mitglieder der Gemeindevertretung und auch bürgerliche Ausschussmitglieder für ihre Tätigkeit iPads von der Gemeinde gestellt.

Die Geräte werden für eine Dauer von 60 Monaten (Leasingperiode 2018-2023) geleast. Die Kosten trägt die Stadt Barmstedt im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft. Nach Ablauf der Leasingzeit gehen die Geräte in das Eigentum der Stadt Barmstedt über.

Gemäß dem Angebot von Kommunit (aktueller Leasingvertrag) betragen die Kosten für ein iPad inklusive Schutzhülle 104,40 € pro Jahr (Gesamtkosten pro iPad über 60 Monate 522 €).

 

Die Gemeinden Bokel und Westerhorn haben sich in den Ausschusssitzungen der Finanzausschüsse gegen eine Bezuschussung von privater IT-Ausstattung ausgesprochen.

 

Um einen Meinungsaustausch im Finanzausschuss zur Erhöhung der Sitzungsgelder sowie Aufwandsentschädigungen und einer Aufnahme der Möglichkeit einer Bezuschussung von privater IT-Ausstattung in die Entschädigungssatzung sowie zur Gestaltung dieser Bezuschussung wird gebeten.

 

Für die genaue Gestaltung der Zuschüsse sind noch offene Fragen zu klären. Diese werden verwaltungsseitig derzeit bearbeitet und die Ergebnisse liegen voraussichtlich bis zur nächsten Gemeindevertretung am 17.12.2020 vor. (Antworten wurden nachträglich eingearbeitet)

 

• Einmalige oder laufende Entschädigung? Höhe der Entschädigung? Zeitraum der Entschädigung? Es ist ein monatlicher oder einmaliger Zuschuss möglich. Die Verwaltung schlägt einen innerhalb der Wahlperiode einmaligen Zuschuss vor. Die Höhe des Zuschusses ist von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

• Wofür genau werden Entschädigungen gezahlt (genaue Definition von IT-Ausstattung z.B. Tablets, PCs, Laptops, etc.)? Es wird nur IT-Ausstattung bezuschusst, die für den Sitzungsdienst oder für die Vorbereitung der Sitzungen dient, das heißt es muss sichergestellt sein, dass die ALLRIS App auf der Bezuschussten IT-Ausstattung funktionsfähig ist. Der Zuschuss kann für die Beschaffung sowie die Betriebskosten der IT-Ausstattung die für den Sitzungsdienst genutzt wird verwendet werden.

 

• Wer kann Entschädigung erhalten? Gemeindevertreter/innen und bürgerliche Mitglieder der Ausschüsse.

 

• Verfahren bei vorzeitigem Ausscheiden (z.B. Rücktritt)? Die Verwaltung schlägt folgende Regelung vor: Scheidet der/die Gemeindevertreter/in oder das bürgerliche Mitglied vor dem Ende der Wahlperiode aus dem Amt aus, ist der Zuschuss anteilig zurück zu erstatten. Das Bedeutet, es ist für jeden Monat, der nicht im Amt tätigen Wahlperiode, 1/60 des Zuschusses zurück zu erstatten.

Rückt ein/eine Gemeindevertreter/in oder ein bürgerliches Mitglied im Laufe der Wahlperiode in das Amt nach, bekommt dieser/diese den  Zuschuss monatlich anteilig (1/60 pro Monat) für die verbleibende Zeit der Wahlperiode.

 

• Thema Datenschutz Die Gemeinde haftet für die bezuschusste IT-Ausstattung nicht für den Datenschutz.

 

• Betreuung der Tablets Die Gemeinde übernimmt keine Betreuungsaufgaben für die bezuschusste IT-Ausstattung. Ausgenommen hierbei ist die Betreuung der ALLRIS APP (Ratsinformationssystem ALLRIS).

 

Nach einer eingehenden Diskussion hat sich der Finanzausschuss gegen die Aufnahme einer Entschädigungsregelung bei Nutzung privater Endgeräte ausgesprochen und fasste folgenden Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen beschließt die als Anlage vorliegende Neufassung der Satzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung).

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 Abs. 1 b) der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

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Beschlussvorschlag:

a) Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen beschließt die als Anlage vorliegende Neufassung der Satzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung).

 

b) Die Gemeindevertretung beschließt, die als Anlage vorliegende Neufassung der Satzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung), wenn die Möglichkeit der Bezuschussung von privater IT-Ausstattung, die für den Sitzungsdienst oder für die Vorbereitung der Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse, der Ortsbeiräte oder sonstigen Beiräte genutzt wird, mit aufgenommen wird.

 

c) Die Gemeindevertretung beschließt einen Zuschuss privater IT-Ausstattung gem. § 24 Abs. 4 GO in Höhe von …. €/Jahr und Zuschussberechtigtem/-berechtigter.  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Erhöhung des Sitzungsgeldes erhöht sich der finanzielle Aufwand entsprechend.

Des Weitern ist eine Erhöhung des finanzielle Aufwand möglich, wenn eine Bezuschussung von privater IT-Ausstattung, die für den Sitzungsdienst oder für die Vorbereitung der Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse, der Ortsbeiräte oder sonstigen Beiräte

genutzt wird, möglich.

 

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Anlage/n:

- Synapse der Satzungen der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)

 

- Neufassung Satzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)
 

 

gez. Werner

Leitender Verwaltungsbeamter

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse der Entschädigungssatzungen Brande-Hörnerkirchen (403 KB)      
Anlage 2 2 Neufassung der Entschädigungssatzung Brande-Hörnerkirchen (264 KB)      
Stammbaum:
VO/2020-396   Änderung der Satzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2020-396-1   Änderung der Satzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
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