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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-439-1  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-HendrikBezüglich:
VO/2020-439
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
15.06.2021 
Digitale Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Im Folgenden wird Bezuggenommen auf die Vorlage VO/2020-439, welche bereits am 04.05.2021 im Hauptausschuss behandelt worden ist und nun zur Genehmigung an die Stadtvertretung weitergereicht wurde.

 

Bei der Überprüfung der Anlage der Vorlage VO/2020-439 stellte sich schließlich heraus, dass bei der Aufstellung dieser Anlage ein Fehler unterlaufen ist. In der Vorgestellten Anlage wurde die Unterstützungszahlung an die Kulturschusterei (6.500,00 €) mit der Farbe rosa gekennzeichnet. Rosa hätte in diesem Fall bedeutet, dass die Unterstützungszahlung unter die sonstigen Genehmigungsobliegenheiten fällt.

 

Mit Beschluss vom 01.12.2020 hat der Hauptausschuss der Zahlung der Unterstützungszahlung zugestimmt. Eine weitere Genehmigung ist seitens der Stadtvertretung nicht mehr nötig. Die richtige farbliche Kennzeichnung ist somit grün.

 

Im Folgenden ändert sich somit auch der Betrag der zu genehmigenden Beträge.

 

Demnach sind genehmigungspflichtig

im Ergebnishaushalt:  27.022,49 €  (vorher 33.522,49 €)

im Finanzhaushalt:  27.022,49 €  (vorher 33.522,49 €)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist jedoch nicht eingerichtet

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2020 (mit Stand vom 14.01.2021) zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 95 d GO. Zu genehmigen ist im Ergebnishaushalt eine Überschreitung in Höhe von 27.022,49 € und im Finanzhaushalt in Höhe von 27.022,49 €

 

Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 20.000 € wird Kenntnis genommen

 


 

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Finanzielle Auswirkungen:

Siehe VO/2020-439.
 

 

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Anlage/n:

Keine.
 

 

gez. Maier

Fachbereichsleiter .

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Haushaltsüberschreitungen 2020_Stadt Barmstedt zum 31.12.2020 (202 KB)      
Stammbaum:
VO/2020-439   Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2020   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2020-439-1   Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2020   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt

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