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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-439  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
04.05.2021 
Digitale Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Laufe des Haushaltsjahres 2020 sind mit Stand vom 14.01.2021 in der Zeit vom 05.08.2020 bis 31.12.2020 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 377.131.36 € eingetreten:

 

Ergebnishaushalt:

 

Mehraufwand insgesamt:

78.002,18 €

 

davon

 

sind Mehraufwand von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin oder von ihr ermächtigter Personen genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung):

 

 

44.479,69

sind Mehraufwand in Höhe von

0,00

durch vorangegangene Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt. Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum.

 

 

 

damit sind genehmigungspflichtig:

 

 

 

 

Finanzhaushalt:

 

33.522,49

 

 

 

 

 

 

 

Mehrauszahlungen insgesamt:

 

davon

 

377.131,36

sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin oder von ihr ermächtigter Personen genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung):

 

 

98.608,87 €

sind Mehrauszahlungen in Höhe von

245.000

durch vorangegangene Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt. Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum.

 

 

damit sind genehmigungspflichtig:

 

33.522,49

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung..

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2020 (mit Stand vom 14.01.2021) zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 95 d GO. Zu genehmigen ist im Ergebnishaushalt eine Überschreitung in Höhe von 33.522,49 € und im Finanzhaushalt in Höhe von 33.522,49 €.

 

Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 20.000 € wird Kenntnis genommen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Vorlage
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Tabellarische Auflistung der Haushaltsüberschreitungen
 

 

gez. Maier

Fachbereichsleitung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Haushaltsüberschreitungen 2020_Stadt Barmstedt zum 31.12.2020 (202 KB)      
Stammbaum:
VO/2020-439   Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2020   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2020-439-1   Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2020   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt

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