Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-315-1
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Sachverhalt:
Der Finanzausschuss der Gemeinde Westerhorn hat sich in seiner Sitzung am 26.11.2020 einstimmig für folgende Änderungen zum Haushalt 2021 ausgesprochen:
- Ab dem 01.01.2021 wird eine Küchenzweitkraft im Umfang von 20 Wochenstunden in der Kita Küsterkoppel eingestellt. Die zusätzliche Stelle verursacht Jahreskosten im Umfang von 19.700 EUR. Für die Gemeinde Westerhorn werden anteilig 8.400 EUR zusätzlich in den Haushalt aufgenommen.
Hierdurch ergeben sich folgende Änderungen im Ergebnis- und Finanzplan:
Der Gesamtbetrag der Erträge des Ergebnisplans wird auf 3.178.000 EUR und der der Aufwendungen auf 3.407.700 EUR festgesetzt. Der Ergebnisplan weist damit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 229.700 EUR aus.
Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 3.287.200 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 4.559.300 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.272.100 EUR aus.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2021 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2024 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 12. November 2020 und den in dieser Vorlage beschriebenen Veränderungen beschlossen.
Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf
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Anlagen: | |||||
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1 | Haushaltsentwurf 2021 vom 12.11.2020 Gemeinde Westerhorn (1545 KB) |
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