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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-315  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
26.11.2020 
Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Anliegend wird der Haushaltsentwurf der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2021 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Ergebnishaushalt

 

Der Gesamtbetrag der Erträge wird im Ergebnisplan auf 3.178.000 EUR und der der Aufwendungen auf 3.399.300 EUR festgesetzt. Der Ergebnisplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 221.300 EUR aus.

 

Die zu erwartenden Erträge aus der Grundsteuer A belaufen sich auf 14.500 EUR (+ 300 EUR) und aus der Grundsteuer B auf 168.000 EUR (+ 2.000 EUR). 

 

Der Gewerbesteueransatz wurde aufgrund der durch die Corona Pandemie ausgelösten schwierigen wirtschaftlichen Lage anhand einer Festsetzungsvorausschau für 2021 konservativ geplant und mit 750.000 EUR (- 25.000 EUR) veranschlagt.

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer in Höhe von 673.300 EUR (- 13.800 EUR) und der Umsatzsteuer in Höhe von 75.900 EUR (+ 9.500 EUR) wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom September 2020 in Verbindung mit dem Haushaltserlass 2021 berechnet. Die Kompensationszahlungen aus dem Stabilitätspakt seitens des Landes Schleswig-Holstein für Mindereinahmen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer wurden mit 35.900 EUR (+ 35.900 EUR) in den Haushalt aufgenommen.

 

Die Gemeinde Westerhorn erhält aufgrund Ihrer Finanzkraft in 2021 und bei einer gleichbleibenden Entwicklung auch in den Folgejahren keine Zahlungen für Allgemeine Schlüsselzuweisungen (- 147.600 EUR) aus dem Finanzausgleich. Westerhorn wird erstmalig zur Zahlung einer Finanzausgleisumlage (+ 42.500 EUR) herangezogen.  Die Einnahmen aus dem Familienleistungsausgleich belaufen sich auf 66.300 EUR (- 1.300 EUR). Eine Einigung der kommunalen Spitzenverbände mit dem Land sieht vor, dass die Leistung nach dem Familienleistungsausgleich auch über 2020 hinaus gewährt wird. Bis zur Verabschiedung einer gesetzlichen Regelung ist dies jedoch nicht gesichert. Der Zuweisungswert ist dem  Erlass zum Finanzausgleich 2021 entnommen.  

 

Die Kreisumlage ist mit 613.400 EUR veranschlagt (- 7.800 EUR). Der Umlagesatz der Kreisumlage beträgt nach derzeitiger Beschlusslage 35,25 %.  

 

Laut dem Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2021 wird die Schulumlage auf insgesamt 302.800 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Westerhorn beläuft sich auf rd. 99.500 EUR (- 43.700 EUR). 

 

Für die Schulkostenbeiträge erfolgt eine vorläufige Veranschlagung in Höhe von insgesamt 178.700 EUR (+ 11.200 EUR).  Die Planung basiert auf den Ergebnissen der Vorjahre.

 

Aufgrund der Kita-Reform werden die Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein sowie der Wohnsitzgemeinden (434.300 EUR in 2021) bis 2024 über die Standortgemeinden an die Kindergärten ausgezahlt. In der Folge steigen die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten. Insgesamt belaufen sich die Betriebskostenzuschüsse auf rd. 472.100 EUR, davon entfallen 373.700 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 98.400 EUR auf die KiTa Kirchenstraße. Im Vorjahr belief sich dieser Ansatz auf 340.200 EUR (+ 131.900 EUR).

Nach der Kita-Reform ist darüber hinaus ab dem 01.01.2021 auch ein Betrag der Wohnsitzgemeinde an den Kreis abzuführen. In diesem Betrag ist auch ein Anteil für die Tagespflege (Tagesmütter) enthalten, diese Mittel wurden bisher durch den Kreis Pinneberg geleistet. Für Westerhorn ist für 2021 mit einem Betrag von 347.600 EUR zu rechnen.

 

Für die Entschlammung der Klärteichanlage sind 183.800 EUR veranschlagt. Für diesen Zweck wurden in den vergangenen Jahren Rückstellungen in Höhe von insgesamt 77.000 EUR gebildet, die in 2021 aufgelöst werden und als Ertrag dem Aufwand gegenüberstehen. Die Entschlammung der Klärteichanlage erfordert eine Neukalkulation der Abwassergebühren.

 

Für die Dacherneuerung des Gemeindesaals im Lindenhof werden Haushaltsreste aus 2020 in Höhe 120.000 EUR übernommen und weitere 30.000 EUR in 2021 veranschlagt.

 

Die Umlage für den Wegeunterhaltungsverband liegt bei 32.700 EUR (- 70.000 EUR).

 

Für die Aufstellung des B-Planes Nr. 15 sind 30.000 EUR veranschlagt. Für die Straßenunterhaltung sind 23.000 EUR eingeplant. Darüber hinaus sind für die Bearbeitung eines Haftungs- / Insolvenzfalls weitere 20.000 EUR veranschlagt.

 

Die Abschreibungen wurden mit 316.800 EUR (+ 40.600 EUR) eingeplant. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stehen den Abschreibungen mit 46.500 EUR (+ 11.800 EUR) gegenüber.

 

Gemäß dem Haushaltsentwurf des Amtes Hörnerkirchen steigt die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2021 auf 1.066.600 EUR. Der Umlagesatz beträgt 21,59 %. Auf die Gemeinde Westerhorn entfallen anteilig rd. 374.000 EUR (+ 57.300 EUR).

 

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 3.287.200 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 4.550.900 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.263.700 EUR aus. 

 

Der Jahresfehlbetrag im Finanzplan ist unter anderem auf die geplante Beteiligung der Gemeinde Westerhorn an der Schleswig-Holstein Netz AG mit einem Volumen von 700.000 EUR zurückzuführen. Dieser Ansatz wird mit einem Sperrvermerk versehen.

 

Darüber hinaus haben die weiteren veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ein Volumen von insgesamt 1.037.000 EUR.

 

Für den Grunderwerb und die Planungskosten zum Bau einer neuen Kindertagesstätte sind für den Anteil der Gemeinde Westerhorn 210.500 EUR eingeplant. Die Aufteilung erfolgte nach dem Amtsumlagesatz aus dem Haushaltsjahr 2020.

 

Die Sanierung der Regenwasserkanalisation in der Bahnhofstraße ist mit 600.000 EUR eingeplant. Die Herstellung der Erschließungsstraße für den B-Plan Nr. 15 ist mit 200.000 EUR (150.000 EUR für den Kanalbau und 50.000 EUR für den Straßenbau) und einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 150.000 EUR zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 vorgesehen. Für den Verkauf von Grundstücken im Bereich des B-Plan Nr. 15 sind 500.000 EUR für 2021 und weitere 600.000 EUR für 2022 eingeplant. Die Zahlung der Fördermittel für die Bike and Ride Anlage verschiebt sich in das Haushaltsjahr 2021. Hier sind Fördermittel in Höhe von 242.400 EUR eingeplant.

 

Darüber hinaus sind für den Bereich Abwasser 1.000 EUR für den Erwerb von Grundstücken, 2.500 EUR für den Erwerb von beweglichem Vermögen und für Auszahlungen aus Tiefbaumaßnahmen 10.000 EUR eingeplant. 

 

Für die Freiwillige Feuerwehr wurden insgesamt 10.000 EUR eingeplant. Hier ist die Anschaffung eines Notstromaggregats, Kosten für die Abnahme des TLF 3.000 und der Austausch von Kleingeräten vorgesehen.

 

Für die Beschaffung von Inventar im Lindenhof wurden 3.000 EUR eingestellt.

 

Die Investitionsmaßnahmen werden ab dem Haushaltsjahr 2021 bei den jeweiligen Produkten zusätzlich und gesondert ausgewiesen. Außerdem wird bei den Erläuterungen mit der Darstellung der verursachten Abschreibungen der jeweiligen Maßnahme ein Hinweis auf Folgekosten gegeben.

 

Die Tilgung von Krediten (Finanzierungstätigkeit) ist mit 33.400 EUR veranschlagt.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

zuständig ist gem. § 4 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss Westerhorn. 

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2021 und das Investitionsprogramm der Jahre 2022 bis 2024 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 12. November 2020 beschlossen. 

 

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 wird zur Kenntnis genommen. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2021

 

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Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2021 vom 12. November 2020


 

gez. Maier

Fachbereichsleitung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsentwurf 2021 vom 12.11.2020 Gemeinde Westerhorn (1545 KB)      
Stammbaum:
VO/2020-315   Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2021   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2020-315-1   Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2021   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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