Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-370-1  

Betreff: Änderung der Satzung der Gemeinde Westerhorn über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andresen, BenteBezüglich:
VO/2020-370
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
09.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In der Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn vom 26.11.2020 wurde folgende Vorlage vorgestellt:

In den vergangenen Jahren hat sich die Betrachtung von Satzungen im Rahmen der Rechtsprechung verändert. So werden sowohl von Seiten der Verwaltungsgerichte wie auch von Seiten des Obersten Verwaltungsgerichtes des Landes Schleswig-Holstein strengere Anforderungen an Satzungen gestellt.

 

Aufgrund dieser verschärften Betrachtungen wurde vom Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag (SHGT) die Empfehlung geäußert, das bestehende Ortsrecht der Kommunen hinsichtlich des Zitiergebots nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG zu überprüfen.

Basierend auf dieser Empfehlung wurde nun eine entsprechende Überprüfung der Satzung der Gemeinde Westerhorn über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) vorgenommen. Entsprechend der Vorschrift des Zitiergebots wurde eine Änderung, in Form der Konkretisierung der Ermächtigungsgrundlage, vorgenommen.

 

Die Änderungen sind gelb markiert. Die durchgestrichenen Texte müssen entfallen.

 

Des Weitern kam es zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften auf deren Grundlage die Entschädigungssatzung geändert/ergänzt werden kann:

 

•Die geänderte Entschädigungsverordnung des Landes tritt ab 01.01.2021 in Kraft.

Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigung könnten dementsprechend erhöht werden.

- Die monatliche Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters steigt von 871 € auf 922 €; die Aufwandsendschädigung des Stellvertreters steigt dementsprechend.

- Die Sitzungsgelder steigen von 33 € auf 35 € (Diese Erhöhung wurde in der Änderung der Satzung der Gemeinde Westerhorn über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) mit eingearbeitet)

 

•Aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung (GO) Schleswig-Holstein vom 07.09.2020 ist es gemäß § 24 Abs. 4 GO möglich, Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger für private IT-Ausstattung, die für den Sitzungsdienst oder für die Vorbereitung der Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse, der Ortsbeiräte oder sonstigen Beiräte genutzt wird, einen Zuschuss zu zahlen. Das Nähere ist in einer Satzung zu regeln.

 

Ein Zuschuss für private IT-Ausstattung könnte bei der Änderung der Entschädigungssatzung mit aufgenommen werden, soweit dies gewünscht ist.

(Bisher ist dies nicht in die Änderung der Satzung der Gemeinde Westerhorn über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) mit eingearbeitet)

 

Zurzeit bekommen alle Mitglieder der Gemeindevertretung und auch bürgerliche Ausschussmitglieder für ihre Tätigkeit iPads von der Gemeinde gestellt.

Die Geräte werden für eine Dauer von 60 Monaten (Leasingperiode 2018-2023) geleast. Die Kosten trägt die Stadt Barmstedt im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft. Nach Ablauf der Leasingzeit gehen die Geräte in das Eigentum der Stadt Barmstedt über.

Gemäß dem Angebot von Kommunit (aktueller Leasingvertrag) betragen die Kosten für ein iPad inklusive Schutzhülle 104,40 € pro Jahr (Gesamtkosten pro iPad über 60 Monate 522 €).

 

Für die genaue Gestaltung der Zuschüsse sind noch offene Fragen zu klären. Diese werden verwaltungsseitig derzeit bearbeitet und die Ergebnisse liegen voraussichtlich bis zur nächsten Gemeindevertretung am 09.12.2020 vor.

• Einmalige oder laufende Entschädigung? Höhe der Entschädigung? Zeitraum der Entschädigung?

• Wofür genau werden Entschädigungen gezahlt (genaue Definition von IT-Ausstattung z.B. Tablets, PCs, Laptops, etc.)?

• Wer kann Entschädigung erhalten?

• Verfahren bei vorzeitigem Ausscheiden (z.B. Rücktritt)?

• Thema Datenschutz

• Betreuung der Tablets

 

Um einen Meinungsaustausch im Finanzausschuss zur Erhöhung der Sitzungsgelder sowie Aufwandsentschädigungen und einer Aufnahme der Möglichkeit einer Bezuschussung von privater IT-Ausstattung in die Entschädigungssatzung sowie zur Gestaltung dieser Bezuschussung wird gebeten.

 

Der Finanzausschuss hat über die Vorlage beraten und ist sich einig, dass alle mit den iPads zufrieden sind. Ein baldiger Austausch auf aktuellere Geräte wird angeregt. Man wolle die iPads aber so lange nutzen, wie es geht.

Frau Rubart erläutert, dass sie die Regelung mit den iPads für jeden Verantwortlichen gut findet. So hat jeder das gleiche Werkzeug zur Hand und die gleiche einheitliche Technik. Diese Meinung teilt der Ausschuss.

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung

folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt die als Anlage vorliegende Neufassung der Satzung der Gemeinde Westerhorn über Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung). Eine Aufnahme der Regelung zur Bezuschussung von privaten Endgeräten soll nicht erfolgen.

 

Auch die Gemeinden Bokel und Brande-Hörnerkirchen haben sich im Finanzausschuss gegen eine Bezuschussung einer privaten IT-Ausstattung ausgesprochen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1 Abs. 1 b) der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

a) Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt die als Anlage vorliegende Neufassung der Satzung der Gemeinde Westerhorn über Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)

 

b)Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt die als Anlage vorliegende Neufassung der Satzung der Gemeinde Westerhorn über Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung), wenn die Möglichkeit der Bezuschussung von privater IT-Ausstattung, die für den Sitzungsdienst oder für die Vorbereitung der Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse, der Ortsbeiräte oder sonstigen Beiräte genutzt wird, mit aufgenommen wird.

 

c) Die Gemeindevertretung beschließt einen Zuschuss privater IT-Ausstattung in Höhe von …. €/Jahr und Zuschussberechtigtem/-berechtigter.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Erhöhung des Sitzungsgeldes sowie der Aufwandsentschädigungen erhöht sich der finanzielle Aufwand entsprechend.

 

Des Weitern ist eine Erhöhung des finanzielle Aufwand möglich, wenn eine Bezuschussung von privater IT-Ausstattung, die für den Sitzungsdienst oder für die Vorbereitung der Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse, der Ortsbeiräte oder sonstigen Beiräte genutzt wird, möglich.
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

-          Synapse der Entschädigungssatzungen Westerhorn

-          Entschädigungssatzung Westerhorn
 

 

 

 

gez. S. Werner

Fachbereichsleitung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse_Entschädigungssatzungen_Westerhorn (351 KB)      
Anlage 2 2 Neufassung der Entschädigungssatzung Westerhorn (247 KB)      
Stammbaum:
VO/2020-370   Änderung der Satzung der Gemeinde Westerhorn über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2020-370-1   Änderung der Satzung der Gemeinde Westerhorn über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner