Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-370
|
|
Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren hat sich die Betrachtung von Satzungen im Rahmen der Rechtsprechung verändert. So werden sowohl von Seiten der Verwaltungsgerichte wie auch von Seiten des Obersten Verwaltungsgerichtes des Landes Schleswig-Holstein strengere Anforderungen an Satzungen gestellt.
Aufgrund dieser verschärften Betrachtungen wurde vom Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag (SHGT) die Empfehlung geäußert, das bestehende Ortsrecht der Kommunen hinsichtlich des Zitiergebots nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG zu überprüfen.
Basierend auf dieser Empfehlung wurde nun eine entsprechende Überprüfung der Satzung der Gemeinde Westerhorn über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) vorgenommen. Entsprechend der Vorschrift des Zitiergebots wurde eine Änderung, in Form der Konkretisierung der Ermächtigungsgrundlage, vorgenommen.
Die Änderungen sind gelb markiert. Die durchgestrichenen Texte müssen entfallen.
Des Weitern kam es zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften auf deren Grundlage die Entschädigungssatzung geändert/ergänzt werden kann:
- Die geänderte Entschädigungsverordnung des Landes tritt ab 01.01.2021 in Kraft.
Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigung könnten dementsprechend erhöht werden.
- Die monatliche Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters steigt von 871 € auf 922 €; die Aufwandsendschädigung des Stellvertreters steigt dementsprechend.
- Die Sitzungsgelder steigen von 33 € auf 35 €
- Aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung (GO) Schleswig-Holstein vom 07.09.2020 ist es gemäß § 24 Abs. 4 GO möglich, Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger für private IT-Ausstattung, die für den Sitzungsdienst oder für die Vorbereitung der Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse, der Ortsbeiräte oder sonstigen Beiräte genutzt wird, einen Zuschuss zu zahlen. Das Nähere ist in einer Satzung zu regeln.
Ein Zuschuss für private IT-Ausstattung könnte bei der Änderung der Entschädigungssatzung mit aufgenommen werden, soweit dies gewünscht ist. (Bisher ist dies nicht in die Änderung der Satzung der Gemeinde Westerhorn über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) mit eingearbeitet)
Zur Zeit bekommen alle Mitglieder der Gemeindevertretung und auch bürgerliche Ausschussmitglieder für ihre Tätigkeit iPads von der Gemeinde gestellt.
Die Geräte werden für eine Dauer von 60 Monaten (Leasingperiode 2018-2023) geleast. Die Kosten trägt die Stadt Barmstedt im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft. Nach Ablauf der Leasingzeit gehen die Geräte in das Eigentum der Stadt Barmstedt über.
Gemäß dem Angebot von Kommunit (aktueller Leasingvertrag) betragen die Kosten für ein iPad inklusive Schutzhülle 104,40 € pro Jahr (Gesamtkosten pro iPad über 60 Monate 522 €).
Für die genaue Gestaltung der Zuschüsse sind noch offene Fragen zu klären. Diese werden verwaltungsseitig derzeit bearbeitet und die Ergebnisse liegen voraussichtlich bis zur nächsten Gemeindevertretung am 09.12.2020 vor.
• Einmalige oder laufende Entschädigung? Höhe der Entschädigung? Zeitraum der Entschädigung?
• Wofür genau werden Entschädigungen gezahlt (genaue Definition von IT-Ausstattung z.B. Tablets, PCs, Laptops, etc.)?
• Wer kann Entschädigung erhalten?
• Verfahren bei vorzeitigem Ausscheiden (z.B. Rücktritt)?
• Thema Datenschutz
• Betreuung der Tablets
Um einen Meinungsaustausch im Finanzausschuss zur Erhöhung der Sitzungsgelder sowie Aufwandsentschädigungen und einer Aufnahme der Möglichkeit einer Bezuschussung von privater IT-Ausstattung in die Entschädigungssatzung sowie zur Gestaltung dieser Bezuschussung wird gebeten.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 Abs. 1 b) der der Hauptsatzung der Gemeinde Barmstedt folgender Ausschuss: Finanzausschuss
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
a) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt die als Anlage vorliegende Neufassung der Satzung der Gemeinde Westerhorn über Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)
b)Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung: Die als Anlage vorliegende Neufassung der Satzung der Gemeinde Westerhorn über Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) zu beschließen, wenn die Möglichkeit der Bezuschussung von privater IT-Ausstattung, die für den Sitzungsdienst oder für die Vorbereitung der Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse, der Ortsbeiräte oder sonstigen Beiräte genutzt wird, mit aufgenommen wird.
c) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung ein Zuschuss privater IT-Ausstattung in Höhe von …. €/Jahr und Zuschussberechtigtem/-berechtigter.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Erhöhung des Sitzungsgeldes erhöht sich der finanzielle Aufwand entsprechend.
Des Weitern ist eine Erhöhung des finanzielle Aufwand möglich, wenn eine Bezuschussung von privater IT-Ausstattung, die für den Sitzungsdienst oder für die Vorbereitung der Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse, der Ortsbeiräte oder sonstigen Beiräte genutzt wird, möglich.
Anlage/n:
- Synapse der Entschädigungssatzungen Westerhorn
- Entschädigungssatzung Westerhorn
gez. Werner
Leitender Verwaltungsbeamter
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Synopse der Entschädigungssatzungen Westerhorn (349 KB) | |||
![]() |
2 | Entschädigungssatzung Westerhorn (247 KB) |
|
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76