Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-364-1
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Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren hat sich die Betrachtung von Satzungen im Rahmen der Rechtsprechung verändert. So werden sowohl von Seiten der Verwaltungsgerichte wie auch von Seiten des Obersten Verwaltungsgerichtes des Landes Schleswig-Holstein strengere Anforderungen an Satzungen gestellt.
Aufgrund dieser verschärften Betrachtungen wurde vom Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag (SHGT) die Empfehlung geäußert, das bestehende Ortsrecht der Kommunen hinsichtlich des Zitiergebots nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG zu überprüfen.
Basierend auf dieser Empfehlung wurde nun eine entsprechende Überprüfung der Satzung der Gemeinde Bokel über die Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) vorgenommen. Entsprechend der Vorschrift des Zitiergebots wurde eine Änderung, in Form der Konkretisierung der Ermächtigungsgrundlage, vorgenommen.
Die Änderungen sind gelb markiert. Die durchgestrichenen Texte müssen entfallen.
Des Weitern kam es zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften auf deren Grundlage die Entschädigungssatzung geändert/ergänzt werden kann:
•Die geänderte Entschädigungsverordnung des Landes tritt ab 01.01.2021 in Kraft.
Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigung könnten dementsprechend erhöht werden.
- Die monatliche Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters steigt von 564 € auf 597 €; die Aufwandsendschädigung des Stellvertreters steigt dementsprechend.
- Die Sitzungsgelder steigen von 33 € auf 35 €.
In Abstimmung mit dem Bürgermeister wurden die Sitzungsgelder (§ 2 der Entschädigungssatzung) von 75 % auf 100 % des Höchstsatzes nach der Entschädigungsverordnung angepasst.
•Aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung (GO) Schleswig-Holstein vom 07.09.2020 ist es gemäß § 24 Abs. 4 GO möglich, Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger für private IT-Ausstattung, die für den Sitzungsdienst oder für die Vorbereitung der Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse, der Ortsbeiräte oder sonstigen Beiräte genutzt wird, einen Zuschuss zu zahlen. Das Nähere ist in einer Satzung zu regeln.
Ein Zuschuss für private IT-Ausstattung könnte bei der Änderung der Entschädigungssatzung mit aufgenommen werden, soweit dies gewünscht ist.
Bisher ist dies nicht in die Änderung der Satzung der Gemeinde Bokel über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) mit eingearbeitet.
Zurzeit bekommen alle Mitglieder der Gemeindevertretung und auch bürgerliche Ausschussmitglieder für ihre Tätigkeit iPads von der Gemeinde gestellt.
Die Geräte werden für eine Dauer von 60 Monaten (Leasingperiode 2018-2023) geleast. Die Kosten trägt die Stadt Barmstedt im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft. Nach Ablauf der Leasingzeit gehen die Geräte in das Eigentum der Stadt Barmstedt über.
Gemäß dem Angebot von Kommunit (aktueller Leasingvertrag) betragen die Kosten für ein iPad inklusive Schutzhülle 104,40 € pro Jahr (Gesamtkosten pro iPad über 60 Monate 522 €).
Über die Neufassung der Satzung der Gemeinde Bokel über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) wurde bereits im Finanzausschuss am 24.11.2020 beraten. Dieser spricht sich für die Neufassung der Entschädigungssatzung aus. Eine Regelung bezüglich einer Kostenerstattung bei Nutzung privater Endgeräte für die Vorbereitung oder Durchführung von Sitzungen wird abgelehnt. Der Verwaltungsaufwand wird als zu umfangreich erachtet. Es wird auf das Angebot auf die von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Endgeräte verwiesen. Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung Bokel beschließt die als Anlage vorliegende Neufassung der Satzung der Gemeinde Bokel über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung). Eine Regelung bezüglich einer Kostenerstattung bei Nutzung privater Endgeräte wird nicht in die Entschädigungssatzung aufgenommen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 Abs. 1c der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
a) Die Gemeindevertretung Bokel beschließt die als Anlage vorliegende Neufassung der Satzung der Gemeinde Bokel über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)
b) Die Gemeindevertretung Bokel beschließt die als Anlage vorliegende Neufassung der Satzung der Gemeinde Bokel über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung), wenn die Möglichkeit der Bezuschussung von privater IT-Ausstattung, die für den Sitzungsdienst oder für die Vorbereitung der Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse, der Ortsbeiräte oder sonstigen Beiräte genutzt wird, mit aufgenommen wird.
c) Die Gemeindevertretung beschließt einen Zuschuss privater IT-Ausstattung in Höhe von …. €/Jahr und Zuschussberechtigtem/-berechtigter.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Erhöhung des Sitzungsgeldes sowie der Aufwandsentschädigungen erhöht sich der finanzielle Aufwand entsprechend.
Des Weitern ist eine Erhöhung des finanzielle Aufwand möglich, wenn eine Bezuschussung von privater IT-Ausstattung, die für den Sitzungsdienst oder für die Vorbereitung der Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse, der Ortsbeiräte oder sonstigen Beiräte genutzt wird, möglich.
Anlage/n:
- Synapse der Entschädigungssatzungen Bokel
- Neufassung der Entschädigungssatzung Bokel
gez. Werner
Leitender Verwaltungsbeamter
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Synopse_Entschädigungssatzungen_Bokel (381 KB) | |||
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2 | Neufassung der Entschädigungssatzung Bokel (256 KB) |
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76