Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-364
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Sachverhalt:
Die geänderte Entschädigungsverordnung des Landes tritt ab 01.01.2021 in Kraft. Sitzungsgelder könnten dementsprechend erhöht werden. In Abstimmung mit dem Bürgermeister wurden die Sitzungsgelder (§ 2 der Entschädigungssatzung) von 75 % auf 100 % des Höchstsatzes nach der Entschädigungsverordnung angepasst.
Im Rahmen dieser Anpassungen wurde einige kleine Änderung am Satzungstext vorgenommen. Es empfiehlt sich daher eine Neufassung der Entschädigungssatzung. Die Änderungen sind gelb markiert. Die durchgestrichenen Texte müssen entfallen.
Die aktuelle Rechtsprechung zum Zitiergebot wurde beachtet und die Ermächtigungsgrundlagen entsprechend konkretisiert.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gemäß § 4 Absatz 1c der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gemäß § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung Bokel beschließt die als Anlage vorliegende Neufassung der Satzung der Gemeinde Bokel über Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung).
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Erhöhung des Sitzungsgeldes erhöht sich der finanzielle Aufwand entsprechend.
Anlage/n:
Satzung über Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern - Neufassung
Satzung über Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern - aktuelle Lesefassung
gez. Werner
Leitender Verwaltungsbeamter
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Entschädigungssatzung Bokel Neufassung (257 KB) | |||
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2 | Entschädigungssatzung Bokel aktuelle Leseefassung (35 KB) |
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