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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-311-1  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, HinnerkBezüglich:
VO/2020-311
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
10.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Bokel hat sich in seiner Sitzung am 24.11.2020 einstimmig für folgende Änderungen zum Haushalt 2021 ausgesprochen:

 

-          Ab dem 01.01.2021 wird eine Küchenzweitkraft im Umfang von 20 Wochenstunden in der Kita Küsterkoppel eingestellt. Die zusätzliche Stelle verursacht Jahreskosten im Umfang von 19.700 EUR. Für die Gemeinde Bokel werden anteilig 2.100 EUR zusätzlich in den Haushalt aufgenommen.

 

-          Für die Gestaltung des Vorplatzes der Dörpstuv werden 20.000 EUR in den Haushalt 2021 aufgenommen. Hierfür werden Zuschüsse des Holsteiner Auenlandes in Höhe von 16.000 EUR eingeplant.

 

Hierdurch ergeben sich folgende Änderungen im Ergebnis- und Finanzplan:

 

Der Gesamtbetrag der Erträge des Ergebnisplans wird auf 1.713.200 EUR und der der Aufwendungen auf 1.435.400 EUR festgesetzt. Der Ergebnisplan weist damit einen Jahresüberschuss in Höhe von 277.800 EUR aus.

 

Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 1.668.400 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 2.312.500 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 644.100 EUR aus. 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2021 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2024 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 03. November 2020 und den in dieser Vorlage beschriebenen Veränderungen beschlossen.

 

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2021

 

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Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2021 vom 03. November 2020
 

 

 

 

gez. Maier

Fachbereichsleitung.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsentwurf 2021 vom 03.11.2020 Gemeinde Bokel (1501 KB)      
Stammbaum:
VO/2020-311   Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2021   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2020-311-1   Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2021   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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