Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-311
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Sachverhalt:
Anliegend wird der Haushaltsentwurf der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2021 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Ergebnishaushalt
Der Ergebnisplan weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 279.800 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 1.713.200 EUR und der der Aufwendungen auf 1.433.400 EUR festgesetzt.
Die zu erwartenden Erträge aus der Grundsteuer A liegen mit 23.000 EUR und die aus der Grundsteuer B mit 68.000 EUR auf dem Vorjahresniveau. Der Gewerbesteueransatz wurde aufgrund der durch die Corona Pandemie ausgelösten schwierigen wirtschaftlichen Lage anhand einer Festsetzungsvorausschau für 2021 konservativ geplant und mit 230.000 EUR veranschlagt. Aufgrund des allgemein gestiegenen Gewerbesteueraufkommens der Gemeinde Bokel liegt der Ansatz mit einem Plus von 75.000 EUR dennoch erheblich über dem Vorjahr.
Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer in Höhe von 325.600 EUR (- 9.500 EUR) und der Umsatzsteuer in Höhe von 20.700 EUR (+ 2.700 EUR) wurden auf Grundlage der Steuerschätzung von September 2020 i.V.m. dem Haushaltserlass 2021 berechnet. Die Kompensationszahlungen aus dem Stabilitätspakt seitens des Landes Schleswig-Holstein für Mindereinahmen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer wurden mit 17.300 EUR (+ 17.300 EUR) in den Haushalt aufgenommen.
Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich, Allgemeine Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich, belaufen sich insgesamt auf 124.100 EUR (- 40.300 EUR). Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von 92.100 EUR auf die Allgemeinen Schlüsselzuweisungen. Der Anteil des Familienleistungsausgleichs beläuft sich auf 32.100 EUR. Eine Einigung der kommunalen Spitzenverbände mit dem Land sieht vor, dass die Leistung nach dem Familienleistungsausgleich auch über 2020 hinaus gewährt wird. Bis zur Verabschiedung einer gesetzlichen Regelung ist dies jedoch nicht gesichert. Der Zuweisungswert ist dem Erlass zum Finanzausgleich 2021 entnommen.
Die Kreisumlage ist mit 270.900 EUR (+3.500 EUR) veranschlagt. Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt nach derzeitiger Beschlusslage 35,25 %.
Nach dem Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2021 wird die Schulumlage auf insgesamt 302.800 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Bokel beläuft sich auf rd. 35.200 EUR (- 10.100 EUR).
Mit insgesamt 101.800 EUR (+ 8.800 EUR) erfolgte eine vorläufige Veranschlagung für die Schulkostenbeiträge. Die Planung erfolgt anhand der Vorjahreswerte.
Aufgrund der Kita-Reform werden die Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein sowie der Wohnsitzgemeinden (149.400 EUR in 2021) bis 2024 über die Standortgemeinden an die Kindergärten ausgezahlt. In der Folge steigen die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten. Insgesamt belaufen sich die Betriebskostenzuschüsse auf rd. 165.300 EUR, davon entfallen 93.800 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 71.400 EUR auf die KiTa Kirchenstraße. Im Vorjahr belief sich dieser Ansatz auf 106.900 EUR (+ 58.300 EUR).
Nach der Kita-Reform ist darüber hinaus ab dem 01.01.2021 auch ein Betrag der Wohnsitzgemeinde an den Kreis abzuführen. In diesem Betrag ist auch ein Anteil für die Tagespflege (Tagesmütter) enthalten, diese Mittel wurden bisher durch den Kreis Pinneberg geleistet. Für Bokel ist für 2021 mit einem Betrag von 100.000 EUR zu rechnen.
Für die Entschlammung der Klärteichanlage sind 164.800 EUR veranschlagt. Für diesen Zweck wurden in den vergangenen Jahren Rückstellungen in Höhe von insgesamt 62.700 EUR gebildet, die in 2021 aufgelöst werden und als Ertrag dem Aufwand gegenüberstehen. Die Entschlammung der Klärteichanlage erfordert eine Neukalkulation der Abwassergebühren.
Die Umlage für den Wegeunterhaltungsverband ist unverändert mit 28.900 EUR eingeplant. Für die weiteren Unterhaltungsmaßnahmen der Gemeindestraßen wurden 20.000 EUR veranschlagt.
Die bilanziellen Abschreibungen wurden mit 158.000 EUR (+ 34.600 EUR) geplant. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stehen den Abschreibungen mit 19.100 EUR (- 200 EUR) gegenüber.
Gemäß dem Haushaltsentwurf des Amtes Hörnerkirchen steigt die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2021 auf 1.066.600 EUR. Der Umlagesatz beträgt 21,59 %. Auf die Gemeinde Bokel entfallen anteilig rd. 165.100 EUR (+ 28.800 EUR).
Finanzhaushalt
Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 1.652.400 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 2.290.500 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 638.100 EUR aus.
Der Jahresfehlbetrag im Finanzplan ist größtenteils durch die geplante Beteiligung der Gemeinde Bokel an der Schleswig-Holstein Netz AG mit einem Volumen von 420.000 EUR begründet.
Darüber hinaus haben die weiteren veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ein Volumen von insgesamt 570.100 EUR. Hiervon entfallen auf den Bereich Abwasser insgesamt 62.600 EUR. Davon entfallen wiederum 1.000 EUR auf den Erwerb von Grundstücken, 2.200 EUR auf den Erwerb von beweglichem Vermögen und 59.400 EUR sind für Tiefbaumaßnahmen eingeplant. Hier ist der Ausbau des Schmutzwasserkanals für die Erschließung des B-Plan Nr. 7 "Wohngebiet südl. Seestraße" mit 54.400 EUR und 5.000 EUR als Vorratsansatz für weitere Tiefbaumaßnahmen im Bereich Abwasser vorgesehen.
Die Herstellung der Straße für den B-Plan Nr. 7 "Wohngebiet südl. Seestraße" ist mit 152.400 EUR veranschlagt. Für den Grunderwerb des B-Plan sind Haushaltsmittel in Höhe von 151.000 EUR vorgesehen. Darüber hinaus ist die Sanierung der Straßenbeleuchtung mit 67.500 EUR eingeplant. Hierfür werden Zuweisungen in Höhe von 12.000 EUR erwartet.
Der Verkauf von Grundstücken im Bereich des B-Plan Nr. 7 "Wohngebiet südl. Seestraße" ist mit 520.000 EUR veranschlagt. Darüber hinaus ist weiterhin der Zuschuss des Amtes Hörnerkirchen mit 6.000 EUR und des Bundes mit 3.000 EUR für die Erneuerung der Heizungsanlage des Sportlerhauses eingeplant.
Für den Grunderwerb und die Planungskosten zum Bau einer neuen Kindertagesstätte sind für den Anteil der Gemeinde Bokel 90.600 EUR eingeplant. Die Aufteilung erfolgte nach dem Amtsumlagesatz aus dem Haushaltsjahr 2020.
Die weiteren Maßnahmen aus der Investitionstätigkeit belaufen sich auf 46.000 EUR. Für das Gemeindehaus ist die Installation eines Notstromaggregats mit 6.000 EUR und die Anschaffung eines professionellen Geschirrspülers mit 4.000 EUR eingeplant. Für die Feuerwehr ist die Anschaffung eines gebrauchten Fahrzeuges für 35.000 EUR und die Beschaffung von beweglichem Vermögen mit 1.000 EUR vorgesehen.
Die Investitionsmaßnahmen werden ab dem Haushaltsjahr 2021 bei den jeweiligen Produkten zusätzlich und gesondert ausgewiesen. Außerdem wird bei den Erläuterungen mit der Darstellung der verursachten Abschreibungen der jeweiligen Maßnahme ein Hinweis auf Folgekosten gegeben.
Die Tilgung von Krediten ist weiterhin mit 36.000 EUR veranschlagt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss Bokel.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2021 und das Investitionsprogramm der Jahre 2022 bis 2024 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 03. November 2020 beschlossen.
Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2021
Anlage/n:
Haushaltsentwurf 2021 vom 03. November 2020
gez. Maier
Fachbereichsleitung
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Anlagen: | |||||
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1 | Haushaltsentwurf 2021 vom 03.11.2020 Gemeinde Bokel (1501 KB) |
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