Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-373
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Sachverhalt:
Gemäß der Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen ist die Gemeinde Bokel verpflichtet alle fünf Jahre eine Schlammspiegelmessung und eine Klärschlammanalyse durchzuführen.
Diese Arbeiten wurden im September 2020 durch ein Fachlabor durchgeführt. Die Auswertung (Anlage 1) dieser Untersuchung zeigt, dass der Teich 1 der Teichkläranlage (TKA) kurzfristig entschlammt werden sollte.
Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde in den Haushalt 2021 ein Ansatz für die Entschlammung der TKA mit aufgenommen. Die amtsangehörigen Gemeinden streben an, die Entschlammung der TKA gemeinsam durchzuführen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Bau- und Wegeausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Entschlammung der TKA im Jahr 2021 durchzu-führen und die erforderlichen Mittel im Haushalt 2021 zur Verfügung zu stellen.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
Finanzielle Auswirkungen:
Es werden 164.800,00 € im Haushalt 2021 bereitgestellt.
Anlage/n:
Schlammspiegelmessung TKA Gemeinde Bokel
gez.
Lange, stv. FBL.
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