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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-223  

Betreff: Boulderwand (Kletterwand) im Park Nahe der Jugendbildungsstätte
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Holz, Marcel
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt
27.08.2020 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Kreisjugendring Pinneberg e.V. (KJR) würde gerne eine sogenannte Boulderwand (Kletterwand) aufstellen und damit ein neues attraktives Sportangebot für Kinder und Jugendliche schaffen.

 

Es kommen das Parkgelände auf dem städtischen Grundstück an der Jugendbildungsstätte oder das Gelände der Jugendbildungsstätte in Frage.

 

Für die Anschaffung könnte eine Förderung durch die AktivRegion Holsteiner Auenland beantragt werden.

 

Anfang August hatte Frau Döpke ein Gespräch mit Herrn Waschkau (Geschäftsführer Kreisjugendring Pinneberg e.V.). Im Nachgang wurden folgende Information von Herrn Waschkau übersandt:

 

„… Wie gestern angekündigt erhalten Sie mit dieser Mail die uns vorliegenden Angebote und zwei Bilder von der Parkseite, die der Jugendbildungsstätte zugewandt ist und als Standort in Frage kommen würde.

 

Zu den Angeboten der Boulderwand müssten die Erd- und Betonarbeiten bzw. der notwendige Fallsand hinzu gerechnet werden. Dazu liegen uns noch keine Angebote vor. Eine Berechnung der geschätzten Höchstkosten habe ich ebenfalls angefügt.

 

Bouldern ist neben dem Klettern an hohen Wänden mit dauerhafter Sicherung eine tolle, herausfordernde Alternative ohne Seilsicherung, die jederzeit von Groß und Klein genutzt werden kann. Die maximale Höhe ist begrenzt, so dass aufgrund des Untergrunds die Gefahren ähnlich klein, wie bei Spielplätzen sind. Die Geräte sind technisch geprüft und für den öffentlichen Betrieb geeignet.

Mit einer Boulderwand würden wir den Gästen der Jugendbildungsstätte, aber auch den jungen Menschen in der näheren Umgebung und nach Absprache auch Schulen die Möglichkeiten geben, sich an der Wand auszuprobieren. Da oft Gruppen angesprochen werden, sollte sie nicht zu klein ausfallen. Sie ist sowohl sportlich, als auch spielerisch einzusetzen und hat per se einen hohen Aufforderungscharakter, sich aktiv zu bewegen bzw. sich  herauszufordern.

 

Wie im gemeinsamen Gespräch erläutert wollen wir auch konzeptionell dem Park mit seiner düsteren Geschichte einen klaren Gegenpol für das lebendige Treiben von Kindern und Jugendlichen setzen. Daher sind unsere Favoriten auch die beiden Angebote mit dem hellen Beton und den farbigen Griffen. Die modellierte Felsen-Variante könnten wir uns eher auf dem Gelände der Jugendbildungsstätte vorstellen. Hier wäre eine öffentliche Nutzung allerdings nur sehr eingeschränkt möglich, da das Gelände regelmäßig an Gruppen vergeben ist und Privatgelände betreten wird.

 

Zu den Kosten und der Antragstellung ist mit der Aktivregion zu klären, ob besser der KJR oder die Stadt Barmstedt Antragsteller sein sollte und ob der öffentliche Koförderungsteil auch von den Landesmitteln der Aktivregion aufgebracht werden kann. Dieses würde ich am Montag bei Frau Glockner ansprechen. Unser Ziel wäre es, über das Gesamtbudget im September / Oktober 2020 im Projektbeirat den Antrag vorzustellen und beschließen lassen zu lassen. Hier sind die Erfolgschancen sehr hoch und das Boulderangebot würde zum Saisonstart 2021 zur Verfügung stehen. Das wäre dann eine klare Attraktivitätssteigerung für unser Haus und für das Wohngebiet mit Kindergarten und Familienbildungsstätte in unmittelbarer Nähe. …“

 

Die Ergebnisse aus dem Gespräch mit der AktivRegion Holsteiner Auenland wurden der Stadtverwaltung durch Frau Glockner (AktivRegion Holsteiner Auenland) zur Verfügung gestellt.

 

„… Antragsteller könnten sowohl die Stadt als auch der KJR sein.

Der Antragsteller ist nach Landeshaushaltsrecht allerdings dazu verpflichtet, einen zehnprozentigen Eigenanteil zu erbringen.

 

Der KJR wäre aufgrund seiner Gemeinnützigkeit hinsichtlich der Förderquote der Stadt gleichgestellt.

Allerdings wird der KJR vom Landesamt als privater Träger eingestuft, sodass wir eine öffentliche Kofinanzierung aufbringen müssen (20 % der Fördersumme).

Wir können diese durch die öffentliche Kofinanzierungsmittel der AktivRegion und Landesmittel (jeweils hälftig) aufbringen. Wir haben zudem die Aussage vom Ministerium erhalten, dass wir zusätzliche Landesmittel zur Kofinanzierung privater Projekte in Anspruch nehmen dürfen.

 

Natürlich „dürfte“ auch die Stadt diesen öffentlichen Finanzierungsanteil (20% der Fördersumme) aufbringen. …“

 

Über die Standortfrage und über eine Beteiligung der Stadt an den Kosten als Antragstellerin (10 %) oder als öffentlicher Kofinanziererin (20 % der Fördersumme) sollte Beraten und Entschieden werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1c der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport. Die weitere Beratungsabfolge und die Zuständigkeit hängen von dem gefassten Beschluss ab.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Soweit städtische Mittel benötigt werden (10 % Eigenanteil als Antragssteller oder 20 % der Fördersumme als öffentliche Kofinazierung durch die Stadt), müssen diese über den Haushalt bereitgestellt werden.
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

- Auswahl Angebote 2020

- Bild Königsstein

- Bild Felsstruktur

- Bild Kunstfelsen

- Kostenplanung 2020
- Bild 1 Standort Grundstück Stadt Barmstedt

- Bild 2 Standort Grundstück Stadt Barmstedt

 

 

 

 

gez. Werner

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 KJR Boulderwand Auswahl Angebote 2020 (101 KB)      
Anlage 2 2 KJR Boulderwand Bild Königsstein (370 KB)      
Anlage 3 3 KJR Boulderwand Bild Felsstruktur (475 KB)      
Anlage 4 4 KJR Boulderwand Bild Kunstfelsen (220 KB)      
Anlage 5 5 KJR Boulderwand Kostenplanung 2020 (83 KB)      
Anlage 6 6 KJR Boulderwand Bild 1 Standort Grundstück Stadt Barmstedt (5699 KB)      
Anlage 7 7 KJR Boulderwand Bild 2 Standort Grundstück Stadt Barmstedt (6069 KB)      
Stammbaum:
VO/2020-223   Boulderwand (Kletterwand) im Park Nahe der Jugendbildungsstätte   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2020-223-1   Boulderwand (Kletterwand) im Park Nahe der Jugendbildungsstätte   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt

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