Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-176
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Sachverhalt:
Die James-Krüss-Schule soll möglichst ab dem Schuljahr 2021/2022 als Offene Ganztagsschule betrieben werden, da dadurch eine Vereinheitlichung aller Schulen gegeben ist und eine höhere Förderung beantragt werden kann. Der Schulträger beantragt die Genehmigung zur Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule formlos beim für Bildung zuständigen Ministerium jeweils bis zum 31. März für das darauf folgende Schuljahr.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
g) Die Schule erarbeitet ein auf Dauer angelegtes pädagogisches Konzept der Offenen Ganztagsschule und stimmt dieses mit dem Schulträger und gegebenenfalls mit dem Kooperationspartner, der mit der Durchführung des Betreuungs- bzw. Ganztagsangebots beauftragt wird, ab.
h) In dem Konzept sind die pädagogischen Grundsätze und die Ziele der Ganztagsschule, die Kooperationspartnerschaft für die ergänzenden Veranstaltungen einschließlich Ausgestaltung und Finanzierung, die Zusammenarbeit mit weiteren Kooperationspartnern, Art, Umfang und Durchführung der unterrichtsergänzenden Angebote sowie ihre Verzahnung mit dem Unterricht, Zeitstruktur der Unterrichts- und Angebotsgestaltung, die Mittagsversorgung sowie Personal und Räumlichkeiten zu beschreiben. Die Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sind im pädagogischen Konzept angemessen zu berücksichtigen.
i) Die Schulkonferenz beschließt das pädagogische Konzept, das in das Schulprogramm aufzunehmen ist.
j) Die jeweils zuständige Schulaufsicht und der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe stimmen dem Konzept schriftlich zu.
Bei einer genehmigten OGTS könnte ein Fördergeld in Höhe von 20,00 € pro Schülerin/Schüler und Stunde beantragt werden. Aktuell können nur 15,00 € pro Schülerin/Schüler und Stunde beantragt werden.
Die Betreuungsangebote sollen jeweils mindestens zehn (bei einer Schülerzahl von bis zu 180 Schülerinnen und Schülern: acht) Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassen.
Die Schüleranzahl der James-Krüss-Schule betrug im Schuljahr 2019/2020 172.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist zurzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Kultur, Schule und Sport.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Der Antragstellung zur Umwandlung der James-Krüss-Schule zu einer Offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2021/2022 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Förderung vom Land:
Im Rahmen der Betreuung von Kindern in der Primarstufe können Fördergelder vom Land in Anspruch genommen werden. Für das bisherige Betreuungsangebot an der James-Krüss-Schule könnte eine Förderung von 15,00 € pro Teilnehmerin oder Teilnehmer pro Stunde bei einer Höchststundenzahl von vier Stunden beantragt werden. Bei einer Teilnehmerzahl von 10 Schülerinnen und Schüler würde die Förderungssumme somit bei 150,00 € pro Kursstunde liegen. Die vom Land als Höchstbetrag festgelegte Förderungssumme liegt indes bei 9.000 € im Falle der James-Krüss-Schule mit mehr als 100 Schülerinnen und Schüler.
Im Zuge der Betreuung in Form einer Offenen Ganztagesschule (OGTS) beliefe sich der Förderungsbetrag auf 20,00 € je Teilnehmerin oder Teilnehmer pro Zeitstunde. Geht man auch hier exemplarisch von einer Teilnehmerzahl von 10 Schüler/-innen aus, so beliefe sich die Förderungssumme auf 200,00 € pro Kursstunde. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass die Förderungsrichtlinie für die Förderung des Betreuungsangebots einer OGTS keine Höchststundenmenge vorgibt. Die Höchstförderungssumme liegt bei diesem Modell indes bei 35.000 €.
Kosten:
Zur Verdeutlichung der finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Barmstedt, soll ein von den Johannitern zur Verfügung gestelltes Rechenbeispiel herangezogen werden.
Bei einer Betreuung von 11:50 Uhr bis 15:00 Uhr müsste die Stadt bei einem Entgelt i.H.v. 90 € ein Defizit von 54.119,92 € ausgleichen. Bei einem i.H.v. 75 € festgesetzten Entgelt würde dieses Defizit auf 60.329,92 € ansteigen.
Anlage/n:
-Richtlinie Ganztag und Betreuung
gez. Lichy
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Richtlinie Ganztag und Betreuung (404 KB) |
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de