Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-031-1
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Hauptausschuss am 23.06.2020 wurde gebeten, die Liste in bei zwei Positionen formell inhaltlich zu ändern:
HHSt. 451100.700000: Der der überplanmäßigen Ausgabe zu Grunde liegende Sachverhalt war, dass die Organisatoren der Kinderstadt um einen weiteren Zuschuss in Höhe von 400 € nachgefragt hatten. Um für diese Zuschussgewährung einen breiteren und Kritik resistenteren Konsens herbeizuführen, wurde der Sachverhalt in den Ausschuss für Soziales und Jugend eingebracht. Die dabei getroffene inhaltlich befürwortende Entscheidung wurde dann von der Bürgermeisterin als Grundlage für die ihr mögliche Ausgabezustimmung herangezogen. Der Betrag selbst war nicht weiter Beschluss pflichtig.
HHSt. 464000.708000: Die überplanmäßige Ausgabe wurde am 20.08.2019 im Ausschuss für Soziales und Jugend behandelt, die Deckung befürwortet. Die dabei getroffene inhaltlich befürwortende Entscheidung wurde dann von der Bürgermeisterin als Grundlage für die ihr mögliche Ausgabezustimmung herangezogen. Der Betrag selbst war nicht weiter Beschluss pflichtig.
Nachdem die Beträge von der Höhe her nicht weiter Beschluss pflichtig waren, sind diese der Bewilligungsermächtigung der Bürgermeisterin zuzuordnen. Die angefügte Liste wurde angepasst, der Beschlussvorschlag war nicht zu verändern. Die von der Bürgermeisterin Rahmen ihrer Beschlusskompetenz genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Bereich des Verwaltungshaushaltes betragen nun 95.490,19 €, die durch Gremienbeschlüsse bereits bewilligten Beträge 76.636,18 €
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichen Vertretung ist jedoch nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig war gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Hauptausschuss. Eine Behandlung erfolgte dort am 23.06.2020
Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2019 mit Stand vom 23.01.2020 zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt von 182.811,27 € gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 20.000 € wird Kenntnis genommen
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Vorlage
Anlage/n:
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Anlagen: | |||||
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1 | Liste überplanmäßige-und außerplanmäßige Ausgaben_2019_2hj (314 KB) |
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