Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-031
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Sachverhalt:
Im Laufe des Haushaltsjahres 2019 sind mit Stand vom 23.01.2020 in der Zeit vom 01.07.2019 bis 31.12.2019 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 507.925,74 € eingetreten:
Verwaltungshaushalt:
Mehrausgaben insgesamt: | 354.937,64 € |
davon
sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin oder von ihr ermächtigter Personen genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung):
| 93.197,86 € |
sind Mehrausgaben in Höhe von | 78.928,51 € |
durch vorangegangene Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt. Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum.
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damit sind genehmigungspflichtig:
Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:
210000.672000 Allg. Grund- und Hauptschulverwaltung; Gemeinden u. Gemeindeverbände; Schulkostenbeiträge
Begründung:
Der Ansatz wurde für die periodenfremde Abrechnung der Schulkostenbeiträge aus 2018 verbraucht.
231000.672000 Auswärtige Gymnasien; Gemeinden u. Gemeindeverbände; Schulkostenbeiträge
Begründung:
Der Ansatz wurde für die periodenfremde Abrechnung der Schulkostenbeiträge aus 2018 verbraucht.
464000.708522 Tageseinrichtungen für Kinder; Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen
Begründung:
Die unvorhersehbare Mehrauszahlung für Betriebsmittel der Übergangs-KiTa wurde nicht in den Ansatz eingeplant. (Hinweis: Dieser Sachverhalt wird auch in VO/2020-003 behan- delt, jedoch ist die Beschlussfassung zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht abgeschlossen.)
Vermögenshaushalt:
| 182.811,27 €
31.749,55 €
30.061,72 €
121.000,00 € |
Mehrausgaben insgesamt:
davon
| 152.988,10 € |
sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin oder von ihr ermächtigter Personen genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung):
| 152.988,10 € |
sind Mehrausgaben in Höhe von | 0,00 € |
durch vorangegangene Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt. Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum.
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damit sind genehmigungspflichtig:
| 0,00 € |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.
Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung (gem. §§ 28, 82 GO).
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2019 mit Stand vom 23.01.2020 zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt von 182.811,27 € gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 20.000 € wird Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Vorlage
Anlage/n:
Tabellarische Auflistung der Haushaltsüberschreitungen
gez. Maier
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Anlagen: | |||||
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1 | Liste überplanmäßige-und außerplanmäßige Ausgaben_2019 (313 KB) |
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