Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-105
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Sachverhalt:
Am 03.03.2020 hat der Ausschuss für Jugend und Soziales beschlossen, die Ganztagshortgruppe in je eine kleine Elementar- und eine kleine Hortgruppe umzuwandeln. Des Weiteren wurde beschlossen, dass Alternativen zur Behebung der Arbeitsschutzmängel geprüft werden sollten.
Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass das Land in seiner Sitzung Anfang Mai beschließen wird, die Kita-Reform in wesentlichen Teilen bis zum 01.01.2021 zu verschieben, ebenso soll eine Überarbeitung des KiTaG in einigen Punkten erfolgen.
Entgegen der bisherigen Rechtslage soll es auch weiterhin möglich sein, Elementar- und Hortkinder gemeinsam zu betreuen. Eine Teilung der Gruppe wäre somit gar nicht mehr notwendig. Die Umbaumaßnahmen für diese Gruppe könnten somit ebenfalls entfallen. Eine Entscheidung bis zur Sitzung wird erwartet.
Der vom Arbeitsschutz geforderte Mitarbeiterraum ist nicht absolut notwendig, da dieser außerhalb der Pausenzeiten für den Kita-Betrieb genutzt werden darf. Besprechungen mit der gesamten Belegschaft könnten im Bewegungsraum stattfinden.
Der Alltag in der Kita sieht allerdings anders aus. Die Kinder, insbesondere in der Kita-Bahnhofstraße, haben einen immer größeren Bedarf an Unterstützung in der Kleingruppenarbeit zur Sprachförderung sowie der Einzelförderung im Rahmen der Inklusion durch Heilpädagogen. Derzeit betrifft dies 11 Kinder. Vorbereitung auf den Schulalltag, Elterngespräche, Besprechungen mit dem Jugendamt, Konfliktgespräche, etc. müssen ebenfalls in einem abgeschlossenen Raum erfolgen. Insofern ist die räumliche Situation derzeit sehr angespannt. Nähere Informationen können den Anlagen entnommen werden.
Die Staatliche Arbeitsschutzbehörde fordert nach wie vor die Einrichtung von Mitarbeitertoiletten sowie die Einhaltung der Mindestmaße für Arbeitsräume (Küche im OG).
Am 21.04.2020 haben sich die Vertreterin der Kita, Frau Thee vom Architektenbüro, sowie Frau Karvink, Herr Dieckmann und Herr Gülck zu einem gemeinsamen Austausch getroffen. Eine wesentlich günstigere Erweiterung, als die im Ausschuss vom 03.03.2020 vorgeschlagene Variante, erscheint nicht möglich zu sein. Eine Stellungnahme des Fachbereichs Bauen liegt dieser Vorlage bei.
Insbesondere wird noch darauf hingewiesen, dass die derzeitige Essensausgabe und –einnahme für zwei Gruppen in der ehemaligen Kinderküche erfolgt. Aus hygienischen Gründen ist dies äußerst kritisch zu betrachten. Entsprechend des Elternbedarfes zeichnet sich ab, dass auch die dritte Gruppe im Erdgeschoss mittelfristig am Mittagessen teilnehmen wird. Dies ist in der derzeitigen Konstellation allerdings nicht möglich. Sollte das Essen in den Gruppenräumen stattfinden, würde zum Einen ein Teil der jeweiligen Spielfläche entfallen und zum Anderen müssten zusätzliche Möbel beschafft und neue Bodenbeläge verlegt werden.
Den nachfolgenden Ausführungen der Diakonie, in Zusammenarbeit mit dem Architektenbüro Thee, sowie der Stellungnahme des hiesigen Fachbereichs Bauen können nähere Einzelheiten entnommen werden.
Der Vorlage sind nun drei Varianten für den Um- bzw. Anbau der Kita beigefügt, deren Kosten zwischen 705.000€ und 803.000€ liegen.
Herr Dr. Pawlas hat in der Sitzung des Sozialausschusses am 03.03.2020 bereits angekündigt, dass es durchaus möglich wäre die Baumaßnahme über den Defizitausgleich der nächsten Jahre zur begleichen.
Für diese Maßnahme liegen bereits zwei Darlehensangebote aus 02/2020 vor. Die Tilgung würde über 20 bzw. 25 Jahre und in Höhe von 45.427,56 € bzw. 37.903,32 € jährlich erfolgen. Die Angebote liegen der Vorlage als nichtöffentliches Dokument bei.
Um die Mängel des Arbeitsschutzes abzustellen und einer Teilschließung der Kita zu vermeiden, sollte der Ausschuss nun eine Empfehlung an die Stadtvertretung zur weiteren Entwicklung der Kita aussprechen.
Aus Sicht der Verwaltung wird die mittlere Variante II im Kostenumfang von 780.000€ empfohlen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 3d der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Jugend und Soziales Barmstedt
Abschließend zuständig ist der Stadtvertretung Barmstedt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend und Soziales empfiehlt der Stadtvertretung, den Umbau- bzw. Anbau der Kita-Bahnhofstraße, entsprechend der Variante I / II / III im Umfang von 803.000€ / 780.000€ / 705.000€. Die Kosten werden durch den Verein für weibliche Diakonie eV in Barmstedt getragen und über _______ Jahre durch den Defizitausgleich getragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt 2020 sind für diese Maßnahme keine Kosten eingeplant. Anfallende Kosten können über nicht in Anspruch genommene Ausgaben auf Grund der Verschiebung der Kita-Reform gedeckt werden.
In den Folgejahren würden Darlehenskosten in Höhe von 45.427,56 € bzw. 37.903,32 € über den Defizitausgleich den Haushalt belasten.
gez. Lichy
Anlage/n:
Stellungnahme FB Bauen
Stellungnahme der Diakonie, inklusiv Bonusschreiben
Anbau ursprüngliche Variante
Anbau begradigte Variante
Anbau kleine Variante
blaute Gruppe Kita Reform
Kreditangebot EB 2020.02.25
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
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