Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-239-1
|
|
Sachverhalt:
Bezugnehmend auf die VO/2019-239, zu der der Hauptausschuss der Stadt Barmstedt am 03.12.2019 einstimmig der Beschaffung eines mobilen Stromerzeugers zugestimmt hat, ist in der Sitzung der Stadtvertretung am 21.04.2020 die Investitionsliste, welche Bestandteil des Haushaltes ist, mit einem Sperrvermerk versehen worden. Von dem Sperrvermerk betroffen ist ebenfalls die Beschaffung des mobilen Stromerzeugers für die Stadtverwaltung.
Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist die Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung als zentraler Ort in der Stadt, als Anlaufpunkt für Barmstedter Bürgerinnen/Bürger und auch für die der Umlandgemeinden, auch in der Funktion als ein Katastrophenschutz-Leuchtturm im Kreis Pinneberg, sicherzustellen.
Die Schaffung eines Ortes für einen örtlichen Krisenstab sowie die Schaffung einer zentralen Anlauf- und Informationsstelle für Bürger/-innen ist zwingend erforderlich und hat die Einrichtung einer unabhängigen Stromversorgung, zur Aufgabenerledigung im Falle eines Stromausfalles oder Katastrophenfalles, zur Folge.
Die Aufgaben/Abläufe/Örtlichkeiten/Ressourcen der Polizei und Feuerwehr sind in einem Katastrophenfall für die primären Aufgaben dieser Institutionen vorzuhalten und somit möglichst als allgemeine Anlaufstelle für Bürgerinnen/Bürger zu vermeiden.
In der Stadt Barmstedt vorhandene Notstromgeneratoren der Stadtwerke sind nach Rücksprache mit den Stadtwerken bereits für die Zwecke der Aufrechterhaltung der notwendigen Einrichtungen/Infrastruktur (Wasserwerk/Pumpwerke/Notstromversorgung) in Verwendung.
Ein bei der Feuerwehr vorhandenes Gerät ist für die Erfüllung der brandschutztechnischen Aufgaben vorzuhalten und das stadteigene, ca. 40 Jahre alte, bei dem THW untergestellte Gerät ist für die Einspeisung am Schulzentrum Schulstraße bzw. Heederbrook, als mögliche Sammelunterbringung, vorgesehen. Die Verwendbarkeit des Gerätes ist rein für diesen Zweck ausgelegt, auf Grund seines Alters nicht multifunktionell und daher nur eingeschränkt einsetzbar. Die Vorhaltung für den vorgesehenen Zweck sollte zwingend beibehalten werden, da auch diese Räumlichkeiten im Katastrophenfall für die Unterbringung von Hilfebedürftigen erforderlich sein wird.
Die Aufhebung des Sperrvermerkes zur Beschaffung ist aus folgenden Gründen wichtig:
- Das Gerät sollte nach dem Beschluss des Hauptausschusses vom 03.12.2019 über die Stadtwerke (für eine Kostenersparnis) beschafft werden. (Kostenersparnis: 8.842,09 €) In einem Abstimmungsgespräch (12.02.2020) mit der Werkleitung wurde die Dringlichkeit der umgehenden Beschaffung beidseitig erklärt. Die Zustimmung seitens der Stadt, vor endgültig genehmigtem Haushalt zu beschaffen, wurde gegeben, um Mehrkosten zu vermeiden und ein klares Abstimmungsergebnis aus dem Ausschuss vorlag. Eine Beschaffung erfolgte seitens der Stadtwerke nicht. Die gewünschte Gerätegeneration ist nicht mehr lieferbar, da die Motorenklasse/Abgasnorm nicht mehr produziert werden darf. Die Stadtwerke teilten mit, dass der „Sitzungslauf“ nicht einhaltbar gewesen sei, um die Finanzierungsfragen abzustimmen. Das war zum Abstimmungstermin bereits als „Problem“ ausgeräumt. Mehrkosten zur nächsten Gerätestufe liegen derzeit bei 6.600 € (77.400 € > 84.000 €).
- Ein Gerät der nächsten Gerätegeneration, das die Abgasnorm entsprechend erfüllt, ist bis zum 30.04.2020 beim Hersteller reserviert. Die Kosten liegen bei 84.000 €. Das aktuelle Angebot ist der Vorlage beigefügt.
- Sollte dieses Gerät nicht abgerufen und später im Jahr ein Gerät beschafft werden, liegen die Kosten, da eine neue Motorenart mit neuer Abgasnorm gewählt werden müsste, bei ca. 99.000 €. (lt. Hersteller 22.04.2020)
Die Corona-Pandemie zeigt gerade derzeit bei der täglichen Arbeit in der Stadtverwaltung, wie enorm wichtig eine funktionierende Kommunikation u.a. zwischen Land, Kreis und Kommunen ist. Hinzu kommt die zwingende Erforderlichkeit einer Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die öffentliche Daseinsvorsorge allgemein fortführend gewährleisten zu können. Des Weiteren schließt eine Pandemie keinen Stromausfall oder Schadensfall aus, der zu einer anderen Schadenslage diesbezüglich führen kann.
Die Stadtverwaltung weist daher explizit darauf hin, dass eine gesicherte Stromversorgung für die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung essentiell ist.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Hauptausschuss.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Barmstedt beschließt, den Sperrvermerk zur Beschaffung eines mobilen Stromerzeugers aufzuheben und stimmt der Beschaffung eines mobilen Stromerzeugers zu Kosten in Höhe von 84.000 € zu.
Auf Grund der Erfahrungswerte der Stadtwerke wird das Gerät von den Stadtwerken untergestellt, gewartet und im Einsatzfall zur Verfügung gestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
84.000 €
Produkt: 128010.783100
Investitionsnummer: 128010202001
gez. Lichy
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Angebot 125 kVA Stromerzeuger Rathaus (202 KB) |
|
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76