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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-239  

Betreff: Haushalt 2020; Katastrophenschutz - Beschaffung eines mobilen Stromerzeugers
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lichy, Heiko
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Entscheidung
03.12.2019 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 15.11.2017 hat der Kreis Pinneberg als untere Katastrophenschutzbehörde über die Aufstellung eines "Sonderplan Stromausfall" als Anlage des Katastrophenschutzplanes des Kreises Pinneberg informiert.

Als eines der größten Probleme beim flächendeckenden, und dann voraussichtlich länger anhaltenden, Stromausfall liegt in der schnell eingeschränkten bzw. wegfallenden Kommunikation. Um der Bevölkerung erreichbare Anlaufstellen z.B. für das Absetzen von Notrufen zu bieten oder allgemeine Auskünfte erteilen zu können, sind im Kreisgebiet sechs sogenannte "Katastrophenschutz-Leuchttürme" vorgesehen. Als Standorte sind die Rathäuser der Städte Elmshorn, Pinneberg, Barmstedt, Uetersen, Wedel und Quickborn ausgewählt worden. Eine Beteiligung der Städte zur gemeinsamen Umsetzung wurde zugesagt. Eine gesetzliche Verpflichtung der Kommunen als örtliche Ordnungsbehörden, zur Aufgabenwahrnehmung der Gefahrenabwehr, besteht.

Im Rahmen der Planungen und Vorbereitungen ist dem Kreis Pinneberg deutlich geworden, dass einem solchen Szenario nur gemeinsam, d.h. Staat, Wirtschaft und Bevölkerung begegnet werden kann. Daher sind vom Kreis Handlungsempfehlungen für die örtlichen Ordnungsbehörden zusammengefasst worden. Diese sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Ebenfalls der Vorlage ist ein Schreiben der Kreisverwaltung vom 18.09.19 beigefügt in dem eine Unterstützung des Kreises mitgeteilt wird und welche Städte im Kreis beteiligt sind.

 

Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist die Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung als zentraler Ort in der Stadt als Anlaufpunkt für Barmstedter Bürgerinnen/Bürger und auch für die der Umlandgemeinden, auch in der Funktion als Katastrophenschutz-Leuchtturm, sicherzustellen.

Die Schaffung eines Orts eines örtlichen Krisenstabes aus Bürgermeisterin, Ordnungsbehörde, Polizei und Feuerwehr sowie die Schaffung einer zentralen Anlauf- und Informationsstelle ist zwingend erforderlich und hat die Einrichtung einer unabhängigen Stromversorgung zur Aufgabenerledigung im Katastrophenfall zur Folge. 

Die Aufgaben/Abläufe/Örtlichkeiten/Ressourcen der Polizei und Feuerwehr sind in einem Katastrophenfall für die primären Aufgaben dieser Institutionen vorzuhalten und somit möglichst als allgemeine Anlaufstelle für Bürgerinnen/Bürger zu vermeiden.

In der Stadt Barmstedt vorhandene Notstromgeneratoren der Stadtwerke sind nach Rücksprache mit den Stadtwerken (Herr Jäger)  bereits für die Zwecke der Aufrechterhaltung der notwendigen Einrichtungen/Infrastruktur (Wasserwerk/Pumpwerke/Notstromversorgung) in Verwendung.

Ein bei der Feuerwehr vorhandenes Gerät ist für die Erfüllung der brandschutztechnischen Aufgaben vorzuhalten und das stadteigene, ca. 40 Jahre alte bei dem THW untergestellte Gerät, ist für die Einspeisung am Schulzentrum Schulstraße bzw. Heederbrook als mögliche Sammelunterbringung vorgesehen. Die Verwendbarkeit des Gerätes ist rein für diesen Zweck ausgelegt, auf Grund seines Alters nicht multifunktionell und daher nur eingeschränkt einsetzbar. Die Vorhaltung für den vorgesehenen Zweck sollte zwingend beibehalten werden, da auch diese Räumlichkeiten im Katastrophenfall für die Unterbringung von Hilfebedürftigen erforderlich sein wird.

 

Für die Stadt Barmstedt und das Rathaus als Katastrophenschutz-Leuchtturm ist die Beschaffung eines mobilen Stromerzeugers vorgesehen. In einem ersten Gespräch mit Herrn Jäger von den Stadtwerken ist am 15.08.19 über die Möglichkeiten gesprochen worden.

 

Die Einrichtung eines ortsfesten Gerätes mit Standort am Rathaus hat folgende Nachteile:

-Findung eines Standortes (am Rathaus ist kein ausreichender Platz, auf dem Dach wird die Statik hohe Kosten verursachen)

-Wartung mit Lärm/Emissionen verbunden (Betrieb ca. einmal im Monat, einige Stunden)

-Tankvorhaltung erforderlich /Platzmangel - Betankung problematisch und mit Risiken verbunden

-fehlende Flexibilität / keine weitere Verwendung des Gerätes möglich

 

Durch die Beschaffung eines mobilen Gerätes entstehen folgende Möglichkeiten:

-flexibler Einsatz möglich/ortsungebunden (Katastrophenfall - Rathausversorgung sowie Marktplatzeinspeisung mit Versorgungszelten, bei Veranstaltungen z.B. am See, Einspeisung der Schulen bei Bedarf, weitere Unterstützung der Stadtwerke/Feuerwehr/THW in Schadenslagen)

-Unterstellung und Wartung mit Netzeinspeisung (100% Testläufe für Funktionalität wichtig) kann durch Testläufe von den Stadtwerken erfolgen

 

Im Rahmen der Vorbereitungen ist ein Gespräch mit einer von den Stadtwerken empfohlenen Fachfirma am 21.10.19 durchgeführt worden. Das aktuelle Angebot der Firma liegt dieser Vorlage bei.

Die Teilnehmer/-innen an diesem Gespräch (Bürgermeisterin, Fachbereichsleitung Bauen, Fachbereichsleitung Bürgerservice, Stadtwerke) empfehlen die Beschaffung eines mobilen Stromerzeugers mit den angebotenen Komponenten für einen flexiblen Einsatz.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendbeteiligung ist zu diesem Thema nicht vorgesehen.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Hauptausschuss.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Barmstedt beschließt, die Verwaltung mit der Beschaffung eines mobilen Stromerzeugers zu beauftragen und dazu mögliche Förderungen/Zuschüsse/Sammelbeschaffungen für günstigere Konditionen, zu prüfen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

77.400 € werden für die Beschaffung eines mobilen Stromerzeugers in den Haushalt 2020 eingestellt. Eine Bezuschussung in Höhe von bis zu 3.333,33 € wird über den Kreis Pinneberg in Aussicht gestellt. 

 

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Anlage/n:

Schreiben Kreis Pinneberg Katastrophenschutz-Leuchttürme

2017.11 Handlungsempfehlung Stromausfall für örtliche Ordnungsbehörden

Angebot POLYMA mobiler Stromerzeuger

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017.11 Handlungsempfehlung Stromausfall für örtliche Ordnungsbehörden (339 KB)      
Anlage 2 2 18.09.19 Schreiben Krs Pinneberg Kat.-Leuchttürme (385 KB)      
Anlage 3 3 2019.10.28_ANGQ7336-03_H0100Q-SW Barmstedt (1829 KB)      
Stammbaum:
VO/2019-239   Haushalt 2020; Katastrophenschutz - Beschaffung eines mobilen Stromerzeugers   FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2019-239-1   Haushalt 2020; Katastrophenschutz - Beschaffung eines mobilen Stromerzeugers; Aufhebung Sperrvermerk   FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   Beschlussvorlage Barmstedt

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