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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-022  

Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2020 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Maier, Wolfgang
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
02.03.2020 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Barmstedt (offen)   
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Vorberatung
03.03.2020 
Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt geändert beschlossen   
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
04.03.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden die Haushaltsansätze für das Jahr 2020 sowie die Finanzplanung für die Jahre 2019 – 2023.

 

Es handelt sich um den ersten Haushaltsplan nach doppischer Buchführung in Konten („Doppik“). Die Vergleichbarkeit der jeweiligen Ansätze aus früheren Jahren zu den in diesem Haushaltsplan dargestellten ist wegen der unterschiedlichen Buchführungssystematiken nicht vollständig gegeben, so dass auf eine Darstellung der Jahre 2018 und 2019 gemäß § 1 Abs. 5 GemHVO Doppik verzichtet wird.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage sind die Ansätze mit den haushaltsführenden Stellen abgestimmt. Diese haben einen Stand zum 13.02.2020.

 

Die Zuordnung der Ansätze zu den Ausschüssen erfolgt über die verwaltungsinterne Zuordnung zu den Fachbereichen bzw. Sachgebieten, die wiederum für die Regelbearbeitung oder die Projekte federführend sind.

 

Für jeden Fachausschuss steht ein eigener Anhang zur Verfügung, sowie eine Gesamtzusammenstellung. Zur besseren Lesbarkeit sind die Seitenzahlen in jedem Anhang neu nummeriert. In den Sitzungen bietet es sich an, im jeweiligen Fach-Teil zu verbleiben. Für die Stadtvertreter*Innen empfiehlt es sich, die Vorlage nicht über das Sitzungssystem „Allris“ aufzurufen, sondern über die Webseite der Stadt Barmstedt. Von dort aus können die Anlagen einzeln aufgerufen werden.

 

Zur Verfügung gestellt wird weiterhin eine Liste der jeweiligen Investitionsprojekte für die Fachausschüsse sowie eine Gesamtliste. Hinweis: Durch einen Programmierfehler im Haushaltsverfahren werden bestimmte Textteile an unpassender Stelle wiederholt (bei „Investitionsobjekte Gesamt“, Erläuterung beim Saldo). Es handelt sich dabei aber nur um einen Darstellungsfehler.

 

Zur besseren Lesbarkeit wurde versucht, bei der Umstellung bei den Produktsachkonten möglichst viele Informationen auch über den Bezug zu den Haushaltsstellen erneut bereit zu stellen.

 

Zur Vermeidung von Doppelarbeit wird ein Vorbericht nach dem Sitzungsdurchlauf der Fachausschüsse zum Hauptausschuss am 17.03.2020 zur Verfügung gestellt.

 

Ergebnisplan:

 

Der Haushalt 2020 ist defizitär. Den Planerträgen in Höhe von 21.856.400 € stehen Planaufwendungen in Höhe von 27.527.200 € gegenüber. Der Plan-Fehlbetrag beträgt damit 5.670.800 €. Er stellt den Unterschied zwischen Plan – Erträge und Plan – Aufwendungen dar und lässt sich am ehesten mit dem Unterschied der Plan – Einnahmen und Plan – Ausgaben der Kameralistik vergleichen. Dieser war in 2019 bei ca. 2.845 Mio.€ gelegen.

 

Der Zuwachs erklärt sich wie folgt:

 

Hinweis: Die nachfolgend dargestellten Werte sind wegen der unterschiedlichen Buchungssysteme nur eingeschränkt vergleichbar:

 

Für die Jahre 2018 und 2019 werden die Gruppierungen genannt, ab 2020 die Konten. Für 2018 kann der Ergebniswert herangezogen werden, für 2019 und 2020 nur die Planwerte.

 

Personal (Grp. 4, ab 2020 Konten 50 + 51)

 

 

 

 

 

 

2018

2019

+/-

2020

+/-

5.795.708,95 €

6.292.500,00 €

496.791,05 €

6.503.300,00 €

210.800,00 €

 

Es spiegeln sich sowohl die Tariferhöhung, die Besoldungsanpassung und die bereits beschlossene Stellenmehrung wider.

 

Bau- und Grundstücksunterunterhalt (Grp. 5000 / 5100, ab 2020 Konto 521 / 522)

 

 

 

 

 

2018

2019

+/-

2020

+/-

432.551,28 €

1.243.900,00 €

811.348,72 €

2.921.900,00 €

1.678.000,00 €

 

Ein großer Teil des Aufwuchses beruht darauf, dass schon in den kameralen Jahren 2018 und 2019 große Beträge in Form von Haushaltsresten neben den Ansätzen vorhanden waren, die Kraft Gesetzes ergebniswirksam übertragbar waren und wegen der personellen Situation auch übernommen wurden, um Handlungsfähigkeit zu gewinnen. Die Bildung von Haushaltsresten ist zwar auch in der Doppik möglich, jedoch werden diese erst dann ergebniswirksam, wenn sie in Anspruch genommen werden. Nachdem dies alleine schon aus Gründen der Liquiditätsplanung Probleme bereiten kann, ist davon nur sehr restriktiv Gebrauch zu machen. Insbesondere sind zum weitergehenden Erhalt der Handlungsfähigkeit und um die Projekte nicht zu gefährden die bisherigen Haushaltsreste neu zu veranschlagen bzw. nicht zu bilden. Daraus resultieren hier schon 1.000.000 €. Der neue Handlungsbedarf bleibt aber auf einem sehr hohen Niveau, an den städtischen Liegenschaften gibt es viel zu tun.

 

Zuweisungen und Zuschüsse (Grp. 7000, ab 2020 Konto 53 (eingeschränkt))

 

 

 

 

 

2018

2019

+/-

2020

+/-

2.406.681,51 €

2.659.300,00 €

252.618,49 €

4.273.800,00 €

1.614.500,00 €

 

Hier sind im Wesentlichen die Ausgabe- und Aufwandsbedarfe für die Kinderbetreuung veranschlagt. Der Aufwuchs ist jedoch nur bedingt vergleichbar, da ab 2020 neben den neuen KiTa Gruppen in den Einrichtungen der Stadt auch noch eine Umstellung der Finanzierung erfolgt.

 

 

Kreisumlage

 

 

 

 

 

 

 

 

2018

2019

+/-

2020

+/-

4.255.948,32 €

4.285.400,00 €

29.451,68 €

4.501.100,00 €

215.700,00 €

 

Der Anstieg beruht nur zu einem kleinen Teil auf dem im letzten Doppelhaushalt des Kreises bereits beschlossenen Hebesatz von 37,25 %, mit dem aufgrund mangels einer anderen Beschlusslage zu planen war. Es ist zwar auch Ausdruck einer gestiegen Steuer- und Finanzkraft; der Umlagesatz könnte jedoch aufgrund der schon fast als „dramatisch gut“ zu bezeichnenden Finanzlage des Kreises deutlich geringer sein. Für die gerade laufenden Beratungen zum Nachtragshaushalt des Kreises sieht die Verwaltung einen Absenkungsspielraum bis unter 34 %, was der Stadt Barmstedt fast 400.000 € an Aufwand sparen würde.

 

Und nicht zuletzt schlägt der Nettoabschreibungsaufwand in Höhe von ca. 904.500 € zu Buche. Dieser Betrag beschreibt den derzeit planbaren Netto-Werteverbrauch durch „Abnutzung“ bei den Anlagegütern der Stadt im Jahr 2020.

 

Der Haushalt hat auch Ertragszuwächse oder Aufwandsminderungen zu verzeichnen, die die Mehraufwände jedoch nicht ausgleichen können.

 

Die Steuereinnahmen stagnieren aufgrund der gleich bleibenden Besteuerungsgrundlagen (Grundsteuern, Hunde- und Vergnügungssteuer). Die Gewerbesteuer musste aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage noch konservativer geplant werden, als die Jahre vorher. Es wurde der Wert angesetzt, der sich auch der Vorauszahlungsfestsetzung ergeben könnte.

 

Steueranteile / FAG Leistungen

 

EKSt Anteil

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2018

2019

+/-

2020

+/-

 

4.818.565,00 €

4.964.800,00 €

146.235,00 €

5.078.600,00 €

113.800,00 €

 

 

Die Ertragssteigerung liegt unterhalb des durchschnittlichen Lohnanstieges in Deutschland. Der Einwohnerzuzug macht diesen Effekt nicht wett.

 

USt Anteil

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2018

2019

+/-

2020

+/-

397.740,00 €

384.000,00 €

-13.740,00 €

391.000,00 €

7.000,00 €

 

Hier ist nur eine marginale Steigerung zu sehen.

 

Schlüsselzuweisung

 

 

 

 

 

 

 

 

2018

2019

+/-

2020

+/-

2.944.500,00 €

3.219.000,00 €

274.500,00 €

3.258.900,00 €

39.900,00 €

 


Zuw. Zentralorte

 

 

 

 

 

 

 

 

2018

2019

+/-

2020

+/-

776.916,00 €

821.400,00 €

44.484,00 €

850.200,00 €

28.800,00 €

 

Beide FAG Leistungen steigen nur unwesentlich, der Mehrertrag wird bei gleichem Kreisumlagesatz um ein mehrfaches aufgezehrt. Bei der Zuweisung für Zentralorte bleibt abzuwarten, ob diese nach Reform des FAG erhalten bleibt.

 

Familienleistungsausgleich

 

 

 

 

 

 

 

2018

2019

+/-

2020

+/-

406.284,00 €

425.700,00 €

19.416,00 €

488.000,00 €

62.300,00 €

 

Der Familienleistungsausgleich, der nach jetzigem Verhandlungsstand über 2020 hinaus erhalten bleibt, steigt ebenfalls nur unwesentlich.

 

Ausgleich aus der neuen KiTa Finanzierung:

 

Lediglich die Ausgleichsleistung aus der neuen KiTa Finanzierung stellt mit 1.360.800 einen wesentlichen Ertragsanstieg zu den Vorjahren dar. Saldiert mit den Mehraufwendungen dazu verbleibt ein Mehraufwand in Höhe von. 300.000 €.

 

Diese Gegenüberstellungen zeigen, dass die Ertragszuwächse bei weitem nicht die Aufwandszuwächse kompensieren können, obwohl gerade diese Ansätze intensiv auf Möglichkeiten zur Reduzierung verwaltungsintern geprüft wurden.

 

An dieser Stelle ist daher zum wiederholten Male darauf hinzuweisen, dass die Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung fortgesetzt werden müssen, vielmehr noch zu intensivieren sind. Entscheidungen dazu können aber nicht nur die bekannten Einsparszenarien zum Inhalte haben, sonst entstehen die bekannten Missverhältnisse, die letztlich noch mehr Aufwand erfordern.

 

Investiv- und Finanzierungsplan:

 

Bis auf die Abschreibungen und Auflösungen finden sich die Ansätze des Ergebnisplanes auch im Finanzplan wieder, da durch sie in der Regel Aus- und Einzahlungen verursacht werden.

 

Dem Entwurf beigefügt sind die Listen mit den Investitionsmaßnahmen. Die Themen, die in Investitionsprojekte fließen, sind ähnlich gelagert zu den letzten Jahren. Beispielhaft seien hier die Kindertagesstätten, die Digitalisierung der Schulen, Beschaffungen / Baumaßnahmen im Feuerwehrbereich oder eine neue Bücherei zu nennen.

 

Den Einzahlungen in Höhe von 14.840.600 € stehen Auszahlungen in Höhe von 16.325.700 € gegenüber. Mit 7.778.800 € stellt die Kreditaufnahme den größten Teil der Einzahlungen dar. Diese kann in eine kurzfristige Zwischenfinanzierung über ca. 2,780 Mio. € und eine langfristige mit ca. 5,008 Mio.€ aufgeteilt werden.

 

Auch hier bedingt das Thema „ehemalige Haushaltsreste“, dass bereits in den Vorjahren angesetzte und als Haushaltsreste vorhandene Auszahlungen erneut in Ansatz zu bringen sind. Die Summe alleine daraus beläuft sich auf ca. 5 – 7 Mio.€, wobei eine genauere Ermittlung an der Veränderung der Projektinhalte scheitert.

 

Der Betrag, um den die Auszahlungen die Einzahlungen überwiegen (1.485.100 €) stellt die Tilgungsleistungen dar. Diese dürfen nicht durch neue Kreditaufnahmen finanziert werden.

 

Der Gesamtbetrag der Stellen beträgt gemäß bereits beschlossenen Stellenplan 94,79.

 

Als Obergrenze für die Aufnahme von Liquiditätskrediten ist ein Betrag in Höhe von 6.000.000 € vorgesehen.

 

Der Betrag für über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen wird mit 20.000 € in gleicher Höhe der letzten Jahre vorgeschlagen.

 

Weitere Tabellen und Informationen werden zu einem späteren Zeitpunkt im Vorbericht zur Verfügung gestellt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Bau- und Umweltausschuss, der Ausschuss für Jugend und Soziales, der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport sowie der Hauptausschuss.

Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt

 

  1. die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2020 und
  2. das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023

 

gemäß der Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.

 

Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023 Kenntnis.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Vorlage

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

diverse

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzungsentwurf Stand 13.02.2020 (74 KB)      
Anlage 2 2 Gesamtproduktplan (170 KB)      
Anlage 14 3 Querschnitt nach Produkten (459 KB)      
Anlage 3 4 Gesamtergebnisplan (99 KB)      
Anlage 15 5 Gesamtfinanzplan (125 KB)      
Anlage 9 6 Teilproduktplan gesamt (8384 KB)      
Anlage 8 7 Teilplan Bau-Umweltausschuss (1904 KB)      
Anlage 11 8 Teilproduktplan Soziales,Jugend (930 KB)      
Anlage 10 9 Teilproduktplan Kultur,Schule,Sport (2389 KB)      
Anlage 12 10 Teilplan Hauptauschuss als Fachausschuss (2203 KB)      
Anlage 5 11 Investitionsliste Bau und Umweltausschuss (798 KB)      
Anlage 6 12 Investitionsliste Ausschuss Soziales und Jugend (218 KB)      
Anlage 7 13 Investitionsliste Ausschuss Kultur, Sport, Schule (698 KB)      
Anlage 4 14 Investitionsliste Hauptausschuss als Fachausschuss (876 KB)      
Anlage 13 15 Investitionsliste gesamt (3334 KB)      
Stammbaum:
VO/2020-022   Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2020 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2020-022-1   Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2020 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2020-022-2   Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2020 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt

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