Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-221-1
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Sachverhalt:
Der Finanzausschuss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen hat in seiner Sitzung am 28.11.2019 über die Anhebung der Realsteuerhebesätze beraten. Nach einer eingehenden Diskussion hat der Finanzausschuss der Gemeindevertretung die Empfehlung ausgesprochen, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B von 310 % auf 360 % zu erhöhen. Diese Anpassung macht die Überarbeitung des Haushaltsentwurfes für das Haushaltsjahr 2020 erforderlich.
Darüber hinaus hat sich der Finanzausschuss mit dem Grunderwerb für das Projekt “Wohnpark im Grünen“ auseinandergesetzt und die Entscheidung bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 18.12.2019 vertagt. Die möglichen Auswirkungen dieser Entscheidung wurden vorsorglich in den Haushaltsentwurf aufgenommen.
Der Haushaltsansatz für Grunderwerbszwecke für das Projekt “Wohnpark im Grünen“ würde sich auf insgesamt auf 432.000 EUR erhöhen. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsmaßnahmen dadurch auf insgesamt 629.800 EUR steigen. Ein Anteil in Höhe von 320.000 EUR wird hierbei lediglich als Zwischenfinanzierungskredit aufgenommen, der in 2021 wieder vollständig getilgt wird, da durch den Einstieg eines Investors in das Projekt mit Verkaufserlösen in entsprechender Höhe zu rechnen ist.
Der Gesamtbetrag der Erträge wird durch die Anhebung der Realsteuerhebesätze auf 2.717.400 EUR und der der Aufwendungen auf 2.715.600 EUR festgesetzt. Der Ergebnisplan weist somit einen Jahresüberschuss von 1.800 EUR aus.
Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit durch Mehreinzahlungen bei der Grundsteuer A und B und durch die erhöhte Kreditaufnahme auf 3.317.500 EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen wird durch die Erhöhung des Haushaltsansatzes zum Grunderwerb für den "Wohnpark im Grünen" ebenfalls auf 3.317.500 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Saldo von 0 EUR aus und ist damit ausgeglichen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2020 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2023 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 03.12.2019 beschlossen.
Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2020
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1 | Haushaltsentwurf 2020 vom 03.12.2019 (1678 KB) |
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