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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-221  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
28.11.2019 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2020 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Ergebnishaushalt

 

Der Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag von 32.700 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 2.683.400 EUR und der der Aufwendungen auf 2.716.100 EUR festgesetzt.

 

Die zu erwartenden Einnahmen aus der Grundsteuer A liegen bei 25.500 EUR. Für die Grundsteuer B wird mit 185.500 EUR geplant. Der Gewerbesteueransatz wurde geschätzt und mit 230.000 EUR veranschlagt.

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer in Höhe von 848.900 EUR (- 6.700 EUR) und an der Umsatzsteuer in Höhe von 41.600 EUR (+ 800 EUR) wurden auf Grundlage der Steuerschätzung von Mai 2019 i.V.m. dem Haushaltserlass 2020 berechnet.

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich, Allgemeine Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich belaufen sich auf insgesamt 622.500 EUR (+ 26.500 EUR). Die Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich werden laut Haushaltserlass 2020 ab dem Jahr 2021 aufgrund der Neuregelung des Finanzausgleichsgesetzes entfallen (- 83.600 EUR). Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgt erst Anfang des Jahres 2020 durch das Innenministerium.

 

Die Kreisumlage ist mit 702.800 EUR (- 6.000 EUR) veranschlagt. Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt nach derzeitiger Beschlusslage 37,25 %.

 

Nach dem Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2020 wird die Schulumlage auf insgesamt 422.100 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beläuft sich auf 184.300 EUR.

 

Für die Erstattung der Bauleitplanungskosten sind insgesamt Erträge in Höhe von 100.000 EUR geplant, die im Wesentlichen auf den B-Plan Nr. 14 "Ecke Lindenstraße / Steinstraße" östlich der Lindenstraße und südlich der Steinstraße entfallen.  

 

Mit insgesamt 217.000 EUR (+ 1.000 EUR) erfolgte eine vorläufige Veranschlagung für die Schulkostenbeiträge. Die Planung erfolgt anhand der Vorjahreswerte. 

 

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung ist davon auszugehen, dass die Kita-Reform ab dem Kita-Jahr 2020/21 erfolgt. Die finanziellen Auswirkungen werden sich bereits ab dem 01.08.2020 in den Haushalten der Gemeinden niederschlagen. Nach aktuellem Stand werden dann die Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein sowie der Wohnsitzgemeinden (für Brande-Hörnerkirchen 156.000 EUR in 2020) bis 2024 über die Standortgemeinden an die Kindergärten ausgezahlt. In der Folge steigen die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten. Sie stellen weiterhin eine besondere Belastung für die Gemeinde dar. Insgesamt belaufen sich die Betriebskostenzuschüsse für Brande-Hörnerkirchen auf rd. 326.900 EUR, davon entfallen 259.900 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 67.000 EUR auf die KiTa Kirchenstraße. Im Vorjahr belief sich dieser Ansatz auf 184.100 EUR (+ 142.800 EUR). Abzüglich des Zuschusses seitens des Landes Schleswig-Holstein in Höhe von 156.000 EUR, ergibt sich per Saldo somit eine Minderung von 13.200 EUR im Vergleich zum Haushaltsjahr 2019. Neben den Kostensteigerungen durch die Gesetzesreform führen auch die Erweiterung der Betreuungszeiten und die Installation einer zusätzlichen Krippengruppe zu höheren Betriebskosten der Kindertagesstätten. 

Nach der Kita-Reform ist darüber hinaus ab dem 01.08.2020 voraussichtlich auch ein Betrag der Wohnsitzgemeinde an den Kreis abzuführen. In diesem Betrag ist auch ein Anteil für die Tagespflege (Tagesmütter) enthalten, diese Mittel wurden bisher durch den Kreis Pinneberg geleistet. Für Brande-Hörnerkirchen ist für 2020 mit einem Betrag von 113.300 EUR zu rechnen. Dieser Betrag stellt für die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen einen Mehraufwand dar und belastet das Jahresergebnis zusätzlich.

 

Die Abschreibungen belaufen sich für das Haushaltsjahr 2020 auf 279.500 EUR (+ 16.500 EUR). Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stehen den Abschreibungen  mit 62.600 EUR (+ 6.500 EUR) gegenüber.

 

Gemäß dem Haushaltsentwurf des Amtes Hörnerkirchen steigt die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2019 auf 902.800 EUR. Auf die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen entfallen anteilig 358.300 EUR (+ 17.200 EUR). Der Umlagesatz beträgt 18,99 %.

 

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 3.045.100 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 3.045.100 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Saldo von 0 EUR aus.

 

Die geplanten Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit haben ein Volumen von 32.900 EUR. Hierbei handelt es sich um Einzahlungen für Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen. Davon wurden 26.200 EUR für die Förderung des Wohnparks im Grünen und 6.700 EUR für einen Investitionskostenzuschuss der Gemeinde Osterhorn im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr veranschlagt. 

 

Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 624.500 EUR.

 

Hiervon entfallen 160.000 EUR auf Grunderwerbszwecke für das Projekt “Wohnpark im Grünen“ und 1.000 EUR im Abwasserbereich. Für die Herstellung der Straßenentwässerung in der Bahnhofstraße sind 210.000 EUR und für die Asphaltarbeiten im Drosselkamp 60.000 EUR eingestellt. Für diese Maßnahmen ist eine Kreditfinanzierung in Höhe von 391.400 EUR eingeplant. Der Betrag der Kreditaufnahme entspricht dem nicht durch Überschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit abgedeckten Teil der Investitions- und Finanzierungstätigkeit.

 

Für den Erwerb von beweglichem Vermögen werden insgesamt 36.500 EUR bereitgestellt. Die größte Position macht mit 26.000 EUR die Beschaffung der Tragkraftspritze (16.000 EUR) und die Kosten für die Ausschreibung des neuen Feuerwehrfahrzeuges (10.000 EUR) der Freiwillige Feuerwehr aus. Außerdem sind 1.000 EUR für die Beschaffung eines Laptops für die Feuerwehr vorgesehen. Darüber hinaus sind weitere 4.000 EUR für Beschaffungen in den gemeindeeigenen Mietwohnungen, 2.500 EUR für Beschaffungen im Abwasserbereich und 3.000 EUR für Großinventar in der Gaststätte “Zur Tankstelle“ eingeplant.

 

Für Errichtung von Zäunen sind im Bereich des B-Plan Nr. 13 “Rosentwiete“ 3.000 EUR, im Bereich B-Plan Nr. 14 “Ecke Lindenstr. / Steinstraße“ 15.000 EUR und im Bereich der Verbindung vom Hegebusch zur Bahnhofstraße weitere 10.000 EUR eingeplant. 

 

Die Baumaßnahmen im Abwasserbereich sind mit einem Vorratsansatz in Höhe 20.000 EUR veranschlagt.

 

Für das Haushaltsjahr 2020 sind insgesamt 109.000 EUR für die Tilgung der laufenden Kredite veranschlagt. Die Neuverschuldung und der damit verbundene Anstieg der Zinsen und der Tilgung durch die Straßenbaumaßnahmen wurden dabei berücksichtigt.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2020 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2023 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 29. Oktober 2019 beschlossen.

 

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 wird zur Kenntnis genommen.
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2020
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2020 vom 29. Oktober 2019
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsentwurf 2020 vom 29.10.2019 (1681 KB)      
Stammbaum:
VO/2019-221   Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2020   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2019-221-1   Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2020   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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