Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-174
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Sachverhalt:
Der derzeitige Vertrag für die Ausrichtung des Barmstedter Stoppelmarktes zwischen MSI (Michael Sonnenberg Industrievermarktung) und der Stadt Barmstedt läuft mit dem Veranstaltungsjahr 2020 aus. Die Zusammenarbeit, die seit 2015 erfolgt, hat sich aus Verwaltungssicht bewährt. Der Stoppelmarkt konnte trotz der bestehenden Sicherheits- und Brandschutzauflagen, sowie des anhaltenden Aussterben des Schaustellergewerbes, zukunftsfähig konzeptioniert werden.
MSI und Stadtverwaltung möchten die erfolgreiche Zusammenarbeit fortsetzen. An dem Veranstaltungskonzept sollen im Wesentlichen keine Veränderungen vorgenommen werden. Verhandelt wurden eine weitreichendere Entlastung der Verwaltung bei der Organisation der Veranstaltung, sowie eine Erhöhung der Kostenbeteiligung der Stadt an den Gesamtkosten. Für eine bessere Planungssicherheit beider Vertragsparteien soll der neue Vertrag für insgesamt fünf Jahre geschlossen werden. Bisher wurde über Zeiträume von drei Jahren verhandelt.
Für weitere Einzelheiten zum Veranstaltungskonzept und den aktuellen Vertrag wird auf die Vorlage VO/2017-032 verwiesen.
Die Verwaltung weißt darauf hin, dass die Planung und Durchführung in dem derzeitigen Umfang des Stoppelmarktes (insbesondere das Bühnenprogrammes) mit eigenen Ressourcen nicht realisiert werden könnte. Eine weitere Zusammenarbeit mit MSI wird deshalb ausdrücklich empfohlen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind bei der Vertragsgestaltung nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beauftragt die Bürgermeisterin mit dem Abschluss eines Vertrages zwischen MSI (Michael Sonnenberg Industrievermarktung) und der Stadt Barmstedt über die weitere Zusammenarbeit beim Barmstedter Stoppelmarkt im oben dargestelltem Umfang für die Jahre 2021 bis 2025.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Veranstalter fordert die Erhöhung des Grundbetrages um 2.000,- €. Um Ausgleich der Erhöhung möchte die Verwaltung die mit der Organisation der Veranstaltung verbundene Arbeit auf den Veranstalter übertragen, sodass verwaltungsseitig nur noch ordnungsbehördliche Arbeiten verbleiben.
Derzeit zahlt die Stadt einen Teil der Kosten für Sicherheit und Brandschutz (Sanitätsdienst, Big-Bags), sowie die Müllentsorgung. Soweit mit dem neuen Vertrag die mit den Ausgaben verbundene Verwaltungsarbeit (Einholung von Angeboten, Abstimmungen mit Veranstalter, Beauftragung und Bezahlung) auf den Veranstalter übergeben wird, entfällt bei der Stadt das Risiko der Preissteigerung in den nächsten 5 Jahren. Bei einem Teil der Kosten besteht für den Veranstalter die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges. Da die Kosten insgesamt variabel sind, wurde vorsichtig Kalkuliert.
Kosten | 2018/2019 | 2021-2025 | Erhöhung / Senkung |
Grundbetrag | 4.200,00 € | 6.200,00 € | + 2.000,00 € |
Toilettenwagen | 1.000,00 € | 1.300,00 € | + 300,00 € |
Sicherheit u. Brandschutz Sanitätsdienst u. Big-Bags | 2.105,00 € | 2.050,00€ | - 55,00 € |
Müllentsorgung | 1.090,00 € | 950,00 € | - 140,00 € |
Gesamt | 8.395,00 € | 10.500,00 € | + 2.105,00 € |
Es würde sich ab 2021 eine Kostenbeteiligung in Höhe von 10.500,- € pro Veranstaltungsjahr für den Vertragszeitraum 2021-2025 ergeben.
Anlage/n:
keine
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Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76