Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-356-1
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Sachverhalt:
Gemäß § 27 Absatz 1 Gemeindeordnung (GO) legt die Stadtvertretung die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung fest. Mit der Festlegung von Zielen durch die Stadtvertretung werden die strategischen Vorgaben für eine städtische Entwicklung vorgegeben. Diese dienen als Grundlage für das Handeln der Verwaltung sowie der Orientierung des politischen Ehrenamtes. Der Hauptausschuss koordiniert die Arbeit der Ausschüsse und kontrolliert die Umsetzung der von der Stadtvertretung festgelegten Ziele und Grundsätze gemäß § 45 b GO.
Die Fraktionen haben sich innerhalb ihrer Fraktion unter Bezugnahme auf das jeweilige Wahlprogramm beraten. Die CDU-, FWB-, SPD- und die BALL-Fraktionen haben ihre Vorschläge bereits eingereicht. Die Vorschläge sind als Anlage beigefügt.
Die Ziele wurden in einer Gesamtübersicht übertragen. Die Übersicht ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Alle eingereichten Ziele wurden in der Übersicht berücksichtigt. Die Oberziele „Strategische Ziele“ sind gelb markiert. Bisher waren es 4 Oberziele, die sich wiederum in einzelne Maßnahmen gliedern. Einige Fraktionen haben weitere Oberziele eingereicht. Die bisherigen Ziele 2013-2018 sind in der Spalte „2013-2018“ durch einen Haken gekennzeichnet. Die Verwaltung schlägt vor, dass sich die Mitglieder des Hauptausschusses auf einheitliche Ziele (Spalte „2018-2023“) einigen. Außerdem ist auch eine Priorität für die einzelnen Maßnahmen festzulegen. Die Verwaltung wird dann eine Überarbeitung der Tabelle bis zur nächsten Sitzung vornehmen.
Bei der Festlegung von Zielen für die Legislaturperiode 2013-2018 wurde außerdem auch ein Kernziel beschlossen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist der Hauptausschuss der Stadt Barmstedt.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: § 45 b GO.
Beschlussvorschlag:
Die nachfolgenden Ziele werden für die Legislaturperiode 2018 bis 2028 beschlossen und dienen als Grundlage für eine weitere Entwicklung der Stadt Barmstedt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
- Vorschläge der CDU-Fraktion
- Vorschläge der SPD-Fraktion
- Vorschläge der BALL-Fraktion
- Vorschläge der FWB-Fraktion
- Ziele und Grundsätze der Legislaturperiode 2013-2018
- Gesamtübericht der eingereichten Vorschläge
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