Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-347-1  

Betreff: Einführung einer eigenen Flagge;
Flaggenannahme durch die Gemeindevertretung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fülscher, StefanieBezüglich:
VO/2018-347
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
12.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In der Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn am 26.09.2018 wurde eine Einführung einer eigenen Flagge beschlossen. Es wurde ein Flaggenentwurf von einem Grafiker erstellt. Dieser Entwurf ist als Anlage beigefügt. Das Landesarchiv Schleswig-Holstein hat mit Schreiben vom 28.11.2018 mitgeteilt, dass der Flaggenentwurf den heraldischen Darstellungsregeln entspricht und zur Annahme empfohlen werden kann.

 

Nach der Beschlussfassung der Gemeindevertretung muss die Flagge durch das Landesarchiv Schleswig-Holstein genehmigt werden. Die Kommunalaufsichtsbehörde erhält außerdem die notwendigen Unterlagen. Das Landesarchiv überprüft den Entwurf der Flagge auf die Einhaltung der heraldischen Darstellungsregeln und auf die Nachvollziehbarkeit der historischen Begründung. Wenn das Landesarchiv alles positiv bewertet, fertigt es ein Schlussgutachten mit der amtlichen Flaggenbeschreibung an. Mit der Formulierung der befürwortenden Schlussbegutachtung gilt die Flagge als rückwirkend zum Annahmebeschluss der Gemeindevertretung als angenommen und wird in die offizielle Wappenrolle des Landes eingetragen. Die Wappenrolle ist im Internet unter www.schleswig-holstein.de einsehbar. Die Hauptsatzung muss ebenfalls angepasst werden.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Westerhorn stimmt dem vorliegenden Flaggenentwurf zu und beschließt dadurch die Flaggenannahme.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Flaggenentwurf
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flaggenentwurf (833 KB)      
Stammbaum:
VO/2018-347   Grundsatzbeschluss: Einführung einer eigenen Flagge   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2018-347-1   Einführung einer eigenen Flagge; Flaggenannahme durch die Gemeindevertretung   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner