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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-347  

Betreff: Grundsatzbeschluss: Einführung einer eigenen Flagge
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Vähling, Stefanie
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
26.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Es wurde der Wunsch geäußert, dass die Gemeinde Westerhorn eine eigene Flagge einführt. Die Annahme einer eigenen Flagge durch Gemeinden ist durch das 2. Verwaltungsstruktureformgesetz vom 14. Dezember 2006 geregelt.

 

Bei einer Flagge handelt es sich um das Hoheitszeichen einer Gebietskörperschaft, also um ein Wappen auf Flaggentuch. Die Flagge ist nach ihrer Bestimmung nur das Wappen in  anderer Gestalt. Bei den Überlegungen zur Gestaltung einer Flagge ist von dem Grundsatz auszugehen, dass sich eine Flagge einer Kommune möglichst eng an ihr Wappen anlehnen soll. Flaggen unterliegen den heraldischen Darstellungsregeln. Die Führung der Flagge ist an das Einverständnis der jeweiligen Gebietskörperschaft gebunden, da diese über die Verwendung ihres Hoheitszeichen zu bestimmen haben. Es wird vom Landesarchiv Schleswig-Holstein empfohlen eine Grafikerin oder einen Grafiker mit der Gestaltung der Flagge zu beauftragen. Die Verwaltung hat bereits ein Angebot angefordert. Die Kosten belaufen sich auf 506,46 €. Die oder der Grafiker wird einen Entwurf unter Beachtung der heraldischen Darstellungsregeln fertigen. Dieser Entwurf wird dann in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn am 12.12.2018 beraten und beschlossen. 

 

Nach der Beschlussfassung der Gemeindevertretung am 12.12.2018 muss die Flagge durch das Landesarchiv Schleswig-Holstein genehmigt werden. Die Kommunalaufsichtsbehörde erhält außerdem die notwendigen Unterlagen. Das Landesarchiv überprüft den Entwurf der Flagge auf die Einhaltung der heraldischen Darstellungsregeln und auf die Nachvollziehbarkeit der historischen Begründung. Wenn das Landesarchiv alles positiv bewertet, fertigt es ein Schlussgutachten mit der amtlichen Flaggenbeschreibung an. Mit der Formulierung der befürwortenden Schlussbegutachtung gilt die Flagge als rückwirkend zum Annahmebeschluss der Gemeindevertretung als angenommen und wird in die offizielle Wappenrolle des Landes eingetragen. Die Wappenrolle ist im Internet unter www.schleswig-holstein.de einsehbar. Die Hauptsatzung muss ebenfalls angepasst werden.

 

In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung muss ein Grundsatzbeschluss erfolgen, dass die Gemeindevertretung Westerhorn eine eigene Flagge einführen möchte.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Westerhorn stimmt einer Einführung einer eigenen Flagge der Gemeinde Westerhorn zu. Die Kosten in Höhe von 506,46 € für einen Grafiker sind bereitzustellen. Die Flaggenannahme soll in der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12.2018 erfolgen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

506,46 gemäß Angebot
 

 

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Anlage/n:
Angebot (nichtöffentlich)
 

 

Stammbaum:
VO/2018-347   Grundsatzbeschluss: Einführung einer eigenen Flagge   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2018-347-1   Einführung einer eigenen Flagge; Flaggenannahme durch die Gemeindevertretung   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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